Erbschaftssteuer Initiative
Um was geht`s:
Neu soll eine Besteuerung von 50 Prozent auf Nachlässen und Schenkungen von mehr als 50 Millionen Franken eingeführt werden. Die Einnahmen sollen in den Klimaschutz investiert werden.
Kommentar Politbeobachter:
Im linken Spektrum sind die Sorgen ums «Klima» sehr gross, rechts der Mitte aber fast vernachlässigbar – das hat die jüngste Wahlumfrage von Sotomo erneut bestätigt. Die Jungsozialisten, welche die Initiative vors Volk brachten, haben aufgrund der Klimaerwärmung grosse Zukunftsängste. Daher ist es nachvollziehbar, dass Ihr «Lösungsvorschlag» zur Linderung des Problems radikal ist. Weil ausserhalb des Linksgrünen Lagers das «Klimaproblem» nicht besonders hoch gewichtet wird, stösst die Initiative vielerorts auf taube Ohren.
Grundsätzlich führt der Weg zu ausgewogenen Staatsfinanzen primär über bessere Ausgabenkontrolle und nicht über zusätzliche Steuern. Aber… das Steuersystem sollte auch einigermassen fair und ohne grosse Lücken sein. Ist es korrekt, wenn die einen jeden Franken Einkommen versteuern müssen und andere steuerfrei Multimillionär werden? 50% Erbschaftssteuer ist wenig zielführend, aber wie wäre es mit 5%? Aktuell gibt es auf Bundesebene keine Erbschaftssteuer aber ein relevantes strukturelles Defizit. Eine Reform müsste diskutiert werden, der Vorschlag der JUSO geht aber deutlich zu weit. Tiefere Steuereinnahmen durch Wegzüge von Millionären sind bei einer Annahme der Initiative wahrscheinlich – auch wenn die Initianten dies anders sehen. Sie prognostizieren rund 6 Milliarden Steuereinnahmen, die dann für den Klimaschutz verwendet werden könnten. Der Bundesrat schätzt die Steuerausfälle auf 3.6 Milliarden Franken jährlich. Wer Recht hat, ist nicht abschliessend klar. Wer bezahlt, wenn es Steuerausfälle gibt, jedoch schon – der ganz normale Steuerzahler.
Ein weiterer Konstruktionsfehler der Initiative dürfte sein, dass der Verwendungszweck der neuen Steuer gleich mitdefiniert und auf Klimaschutz reduziert wurde. Wenn offengelassen würde, ob mit den zusätzlichen Einnahmen die Bildung, die Armee, die Massnahmen für Klima- und Umweltschutz oder doch lieber die 13te AHV-Rente finanziert werden soll, gäbe es wohl deutlich mehr Unterstützung für das Anliegen.
Webseite der Initianten:
https://zukunft-initiative.ch/de/
Webseite der Gegner:
https://www.juso-nein.ch/
Initiativtext:
Eidgenössische Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 129a2 – Zukunftssteuer
1 Der Bund erhebt zum Aufbau und Erhalt einer lebenswerten Zukunft eine Steuer auf dem Nachlass und den Schenkungen von natürlichen Personen.
2 Der Bund und die Kantone verwenden den Rohertrag der Steuer zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft.
3 Die Steuer wird von den Kantonen veranlagt und eingezogen. Der Rohertrag der Steuer fliesst zu zwei Dritteln dem Bund und zu einem Drittel den Kantonen zu. Die Kompetenz der Kantone, eine Erbschafts- und Schenkungssteuer zu erheben, bleibt unberührt.
4 Der Steuersatz beträgt 50 Prozent. Nicht besteuert wird ein einmaliger Freibetrag von 50 Millionen Franken auf der Summe des Nachlasses und aller Schenkungen. Die Besteuerung erfolgt, sobald der Freibetrag überschritten ist.
5 Der Bundesrat passt den Freibetrag periodisch der Teuerung an.
Art. 197 Ziff. 153
- 15. Übergangsbestimmungen zu Art. 129a (Zukunftssteuer)
1 Der Bund und die Kantone erlassen Ausführungsbestimmungen über:
- die Verhinderung von Steuervermeidung, insbesondere in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz, die Pflicht zur Aufzeichnung von Schenkungen und die lückenlose Besteuerung;
- die Verwendung des Rohertrags zur Unterstützung des sozial gerechten, ökologischen Umbaus der Gesamtwirtschaft, insbesondere in den Bereichen der Arbeit, des Wohnens und der öffentlichen Dienstleistungen.
2 Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Ausführungsbestimmungen erlässt der Bundesrat innert drei Jahren nach Annahme von Artikel 129a durch Volk und Stände die Ausführungsbestimmungen per Verordnung. Die Ausführungsbestimmungen finden auf Nachlässe und Schenkungen, die nach der Annahme von Artikel 129a ausgerichtet werden, rückwirkend Anwendung.
https://politbeobachter.ch/juso-initiative-zu-erbschaftssteuer/