Internet-Initiative
Was will die Initiative?
Die Initiative verlangt, dass Plattformen, Suchmaschinen und KI-Anbieter die Risiken ihrer Dienste analysieren und Massnahmen zu deren Begrenzung ergreifen. Die Initiative greift ein breites Spektrum an Problemen im digitalen Raum auf und will dort Verbesserungen erreichen. Konkret sollen mit den neuen Verfassungsbestimmungen:
- Cyberkriminalität und Desinformation eingedämmt werden.
- Die Verbreitung gewaltverherrlichender Inhalte im Netz eingeschränkt und die Radikalisierung von Jugendlichen durch Online-Propaganda reduziert werden.
- KI-Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden, sodass die Erstellung und Weiterverbreitung von Bildern und Videos mit sexualisierter Gewalt und pädokriminellen Inhalten erschwert wird.
Die Guido Fluri Stiftung als treibende Kraft hinter der Initiative hat ein parteiübergreifendes Initiativkomitee zusammengestellt, dem Nationalrätinnen und Nationalräte aus allen grösseren Parteien von links bis rechts angehören. Unterstützend dabei: Konsumentenschutz, Kinderschutz Schweiz und Lehrerdachverband (LCH).
Kommentar Politbeobachter
Die Initiative greift viele Themen auf, ohne sie wirklich zu lösen. Wer möchte nicht, dass die Bevölkerung vor Cyberkriminalität geschützt werden soll. Doch wie soll dies umgesetzt werden? Mit dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) und dem Nationale Testinstitut für Cybersicherheit (NCT) gibt es bereits Institutionen, welche die Problematiken der Cybersicherheit adressieren. Möglich, dass diese Institutionen der breiten Bevölkerung unbekannt sind, aber gerade für IT Verantwortliche bieten sie sehr gute Informationen. Daneben investieren kantonale Polizeikorps in die Prävention vor Cyberübergriffen, aber auch private Anbieter wie Banken oder Telefongesellschaften investieren bereits heute viel in die Thematik.
Auch beim Thema Desinformation bleibt unklar, was die Initianten genau möchten. Eine juristische Definition des Begriffs «Desinformation» existiert nicht. Das Strafrecht gilt bereits heute auch im Cyberspace. Üble Nachrede oder Aufruf zu Gewalt sind bereits heute strafbar und werden entsprechend verfolgt. Dass das Internet ein straffreier Raum sein soll, was die Initiative unterschwellig behauptet, ist ein modernes Märchen. Dass die Strafbehörden beim Thema Cyberkriminalität teilweise noch Aufholbedarf haben, ist unbestritten. Jedoch lässt sich dies nicht durch eine Anpassung der Bundesverfassung lösen. Hier muss weiter in den Aufbau von Know How bei Polizei und Staatsanwaltschaften investiert werden.
Wie im Alltagsleben, so ist auch im Internet, nicht jeder ein potenzieller Krimineller. Und die Polizei verfolgt nicht jeden Bürger auf Schritt und Tritt, ob er oder sie gegen das Gesetz verstösst. Dadurch wird natürlich auch nicht jeder Straftatbestand automatisch gebüsst. Dies ist gewollt und alles andere würde ein Polizeistaat mit kompletter Überwachung erfordern. Die Initiative fordert nun aber, dass Anbieter verpflichtet sind «die Verbreitung von Inhalten zu verhindern, die sexualisierte Gewalt enthalten, zu Gewalt anstiften oder Gewalt verherrlichen». Was grundsätzlich gut tönt, hätte Konsequenzen. Wenn Anbieter dies verhindern müssen, ist ein komplette Überwachung des Internet-Verkehrs notwendig. Da dies auf Grund der Unmenge an Daten, automatisiert erfolgen müsste, sind neben den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen Bürgers auch falsche Einstufungen wahrscheinlich. Ein Bild mit den eigenen Kindern, dass man im Familien Chat teil, könnte dann plötzlich von einem Überwachungssystem als pädophilen Inhalt gewertet werden, mit den entsprechenden Konsequenzen.
Die Initiative greift Themen auf, die diskutiert werden müssen. Insgesamt schiessen sie aber über das Ziel hinaus. Auch wenn ihre Ziele, dem Schutz unserer Kinder, grundsätzlich zu begrüssen sind, werden die Konsequenzen nicht mitgedacht. Umgesetzt würde die Initiative zu einem Überwachungsstaat führen. Dies kann aber nicht unser Ziel sein.
Initiativtext:
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 93a Schutz im digitalen Raum
1 Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz der Grundrechte sowie der demokratischen Entscheidungsprozesse im digitalen Raum.
2 Er verpflichtet die Anbieter von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sowie Anbieter, die mittels automatisierter oder auf künstlicher Intelligenz basierter Systeme Inhalte erzeugen:
- die Menschen vor Verletzungen ihrer Grundrechte zu schützen;
- die Verbreitung von Inhalten zu verhindern, die sexualisierte Gewalt enthalten, zu Gewalt anstiften oder Gewalt verherrlichen;
- die systemischen Risiken im Hinblick auf Manipulationen der demokratischen Entscheidungsprozesse, namentlich durch
Desinformation oder algorithmische Verstärkung, zu begrenzen;
- die Bevölkerung vor Cyberkriminalität zu schützen.
3 Die Anbieter snd verpflichtet, Hinweise auf Verletzungen ihrer Pflichten nach Absatz 2 kostenlos zu prüfen, die erforderlichen
Gegenmassnahmen zu treffen und darüber öffentlich Bericht zu erstatten. Der Bund regelt die Verfahren und die Aufsicht über die Anbieter.
Was will die Initiative?
Die Initiative verlangt, dass Plattformen, Suchmaschinen und KI-Anbieter die Risiken ihrer Dienste analysieren und Massnahmen zu deren Begrenzung ergreifen. Die Initiative greift ein breites Spektrum an Problemen im digitalen Raum auf und will dort Verbesserungen erreichen. Konkret sollen mit den neuen Verfassungsbestimmungen:
- Cyberkriminalität und Desinformation eingedämmt werden.
- Die Verbreitung gewaltverherrlichender Inhalte im Netz eingeschränkt und die Radikalisierung von Jugendlichen durch Online-Propaganda reduziert werden.
- KI-Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden, sodass die Erstellung und Weiterverbreitung von Bildern und Videos mit sexualisierter Gewalt und pädokriminellen Inhalten erschwert wird.
Die Guido Fluri Stiftung als treibende Kraft hinter der Initiative hat ein parteiübergreifendes Initiativkomitee zusammengestellt, dem Nationalrätinnen und Nationalräte aus allen grösseren Parteien von links bis rechts angehören. Unterstützend dabei: Konsumentenschutz, Kinderschutz Schweiz und Lehrerdachverband (LCH).
Kommentar Politbeobachter
Die Initiative greift viele Themen auf, ohne sie wirklich zu lösen. Wer möchte nicht, dass die Bevölkerung vor Cyberkriminalität geschützt werden soll. Doch wie soll dies umgesetzt werden? Mit dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) und dem Nationale Testinstitut für Cybersicherheit (NCT) gibt es bereits Institutionen, welche die Problematiken der Cybersicherheit adressieren. Möglich, dass diese Institutionen der breiten Bevölkerung unbekannt sind, aber gerade für IT Verantwortliche bieten sie sehr gute Informationen. Daneben investieren kantonale Polizeikorps in die Prävention vor Cyberübergriffen, aber auch private Anbieter wie Banken oder Telefongesellschaften investieren bereits heute viel in die Thematik.
Auch beim Thema Desinformation bleibt unklar, was die Initianten genau möchten. Eine juristische Definition des Begriffs «Desinformation» existiert nicht. Das Strafrecht gilt bereits heute auch im Cyberspace. Üble Nachrede oder Aufruf zu Gewalt sind bereits heute strafbar und werden entsprechend verfolgt. Dass das Internet ein straffreier Raum sein soll, was die Initiative unterschwellig behauptet, ist ein modernes Märchen. Dass die Strafbehörden beim Thema Cyberkriminalität teilweise noch Aufholbedarf haben, ist unbestritten. Jedoch lässt sich dies nicht durch eine Anpassung der Bundesverfassung lösen. Hier muss weiter in den Aufbau von Know How bei Polizei und Staatsanwaltschaften investiert werden.
Wie im Alltagsleben, so ist auch im Internet, nicht jeder ein potenzieller Krimineller. Und die Polizei verfolgt nicht jeden Bürger auf Schritt und Tritt, ob er oder sie gegen das Gesetz verstösst. Dadurch wird natürlich auch nicht jeder Straftatbestand automatisch gebüsst. Dies ist gewollt und alles andere würde ein Polizeistaat mit kompletter Überwachung erfordern. Die Initiative fordert nun aber, dass Anbieter verpflichtet sind «die Verbreitung von Inhalten zu verhindern, die sexualisierte Gewalt enthalten, zu Gewalt anstiften oder Gewalt verherrlichen». Was grundsätzlich gut tönt, hätte Konsequenzen. Wenn Anbieter dies verhindern müssen, ist ein komplette Überwachung des Internet-Verkehrs notwendig. Da dies auf Grund der Unmenge an Daten, automatisiert erfolgen müsste, sind neben den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen Bürgers auch falsche Einstufungen wahrscheinlich. Ein Bild mit den eigenen Kindern, dass man im Familien Chat teil, könnte dann plötzlich von einem Überwachungssystem als pädophilen Inhalt gewertet werden, mit den entsprechenden Konsequenzen.
Die Initiative greift Themen auf, die diskutiert werden müssen. Insgesamt schiessen sie aber über das Ziel hinaus. Auch wenn ihre Ziele, dem Schutz unserer Kinder, grundsätzlich zu begrüssen sind, werden die Konsequenzen nicht mitgedacht. Umgesetzt würde die Initiative zu einem Überwachungsstaat führen. Dies kann aber nicht unser Ziel sein.
Initiativtext:
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 93a Schutz im digitalen Raum
1 Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz der Grundrechte sowie der demokratischen Entscheidungsprozesse im digitalen Raum.
2 Er verpflichtet die Anbieter von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sowie Anbieter, die mittels automatisierter oder auf künstlicher Intelligenz basierter Systeme Inhalte erzeugen:
- die Menschen vor Verletzungen ihrer Grundrechte zu schützen;
- die Verbreitung von Inhalten zu verhindern, die sexualisierte Gewalt enthalten, zu Gewalt anstiften oder Gewalt verherrlichen;
- die systemischen Risiken im Hinblick auf Manipulationen der demokratischen Entscheidungsprozesse, namentlich durch
Desinformation oder algorithmische Verstärkung, zu begrenzen;
- die Bevölkerung vor Cyberkriminalität zu schützen.
3 Die Anbieter snd verpflichtet, Hinweise auf Verletzungen ihrer Pflichten nach Absatz 2 kostenlos zu prüfen, die erforderlichen
Gegenmassnahmen zu treffen und darüber öffentlich Bericht zu erstatten. Der Bund regelt die Verfahren und die Aufsicht über die Anbieter.