Sammelfrist:

11.05.2027

Jahr
Tage
Stunden
Minuten
Sekunden
2025-12-05 09_44_11-Greenshot

Was will die Initiative:

Der Bund soll Vorschriften erlassen über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Diese müssten enthalten, dass Millimeterwellen-Frequenzen erst dann zu Fernmeldezwecken genutzt werden dürfen, wenn diese erwiesenermassen unbedenklich sind. Insbesondere dürfte die Nutzung keine schädlichen oder lästigen Auswirkungen auf den Menschen und seine natürliche Umwelt zur Folge haben.

Im Initiativ-Komitee vertreten sind Vorstände zahlreicher Vereine, die sich gegen den Mobilfunkausbau und für den Schutz vor schädlichen Strahlungen einsetzen sowie einzelne Politiker der Parteien SVP, EDU und Aufrecht.

Kommentar Politbeobachter:

Ein Moratorium hinsichtlich hochfrequenter Strahlung wurde bereits 2022 mittels Standesinitiativen der Kantone Genf, Neuenburg und Jura gefordert – jedoch erfolglos. Dass noch nie über das Thema hochfrequente Mobilfunkstrahlung abgestimmt wurde, liegt primär am bisher suboptimalen agieren der Vereine, welche gegenüber Mobilfunkstrahlung kritisch eingestellt sind. Obwohl bereits mehrmals gleichzeitig für verschiedene Initiativen, welche sich gegen den Ausbau der 5G-Infrastruktur richteten, Unterschriften gesammelt wurden, ist bisher keine dieser Initiativen zustande gekommen. Zumal nun die Kräfte gebündelt und koordiniert eingesetzt werden, stehen die Chancen für die Initiative, das Sammelstadium zu überstehen, deutlich besser als in der Vergangenheit.
Für den Mobilfunk in der Schweiz werden zurzeit keine Frequenzen im Millimeterwellenbereich genutzt. In einem späteren Ausbauschritt des 5G-Standards könnten diese Frequenzen aber zum Einsatz kommen. Der Bundesrat legte vor zwei Jahren einen Bericht zum Thema vor. Darin schrieb er, dass er die Millimeterwellen für den 5G-Mobilfunk erst freigeben will, wenn der Bedarf seitens der Wirtschaft vorhanden sei. Eine weitere Voraussetzung für die Freigabe sei, dass die nötigen umweltrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen seien. Doch schauen die Bundesbehörden bei Millimeterwellen genau hin, wenn es darum geht gesundheitliche Auswirkungen auf den Menschen oder Umweltauswirkungen zu prüfen? Hier bestehen berechtigte Zweifel.
Einige Schritte im bisherigen Ausbau der 5G Infrastruktur waren überhastet und/oder unzureichend geplant. Der Bundesrat beschloss im Dezember 2021, dass die neuen adaptiven 5G-Antennen ab Januar 2022 mit bis zu zehnfacher Leistung ohne weitere Baubewilligung strahlen dürfen. Mehrere Verwaltungsgerichte stellten sich danach quer und entschieden aufgrund zahlreicher Einsprachen, dass jede Leistungserhöhung zuerst in einem ordentlichen Baubewilligungsverfahren geprüft werden muss. Das Bundesgericht bestätigte einen entsprechenden Entscheid und somit ist dieser nun schweizweit verbindlich. Die «Antennengegner» freuten sich. Im Dezember 2024 gab das Bundesgericht aber in einem anderen Fall der Swisscom recht. Adaptive Antennen, welche die Grenzwerte temporär überschreiten, im Durchschnitt aber einhalten, stellten kein Gesundheitsrisiko dar – so das Urteil. Das juristische Hickhack um den Antennenausbau mit tausenden von Einsprachen zeigt einen grossen Widerstand der Bevölkerung gegenüber der neuen Technologie und wirft Fragen auf. Hat der Bundesrat in den letzten Jahren die Interessen der Mobilfunkindustrie zu stark und das in der Verfassung verankerte «Vorsorgeprinzip» zu wenig berücksichtigt?
Bereits heute steht in der Bundesverfassung: «Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen und lästigen Einwirkungen.» Dass die Prüfung einer Technologie auf deren Unschädlichkeit vor der Zulassung nun per Initiative gefordert werden muss, ist ein schlechtes Zeugnis für die Regierung. Der genannte Nachweis wäre gemäss geltendem Recht zwingend zu erbringen, wurde aber auch bei der 2G, 3G oder 4G Technologie nie erbracht. Die internationale Krebsforschungsagentur (IARC) stuft Mobilfunk als „möglicherweise krebserregend“ ein. Hierzu ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass Kritiker des IARC diese Klassifizierung primär auf widersprüchliche Einzelstudien, die sich nicht reproduzieren lassen, zurückführen. Würde das «Vorsorgeprinzip» ernst genommen, müsste der Einsatz einer Technologie die «möglicherweise gesundheitsgefährlich» ist jedoch sehr zurückhaltend erfolgen und gleichzeitig gut dokumentiert werden.

Initiativtext:

Art. 118 Abs. 2 Bst. d

2 Er [der Bund] erlässt Vorschriften über:

  1.  den Schutz vor nichtionisierender Strahlung; er sieht vor, dass Millimeterwellen-Frequenzen erst dann zu Fernmeldezwecken genutzt werden dürfen, wenn der Nachweis erbracht ist, dass die Nutzung keine schädlichen und lästigen Auswirkungen auf den Menschen und seine natürliche Umwelt zur Folge hat.

Sammelfrist:
11.05.2027

Jahr
Tage
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Sekunden
2025-12-05 09_44_11-Greenshot

Was will die Initiative:

Der Bund soll Vorschriften erlassen über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Diese müssten enthalten, dass Millimeterwellen-Frequenzen erst dann zu Fernmeldezwecken genutzt werden dürfen, wenn diese erwiesenermassen unbedenklich sind. Insbesondere dürfte die Nutzung keine schädlichen oder lästigen Auswirkungen auf den Menschen und seine natürliche Umwelt zur Folge haben.

Im Initiativ-Komitee vertreten sind Vorstände zahlreicher Vereine, die sich gegen den Mobilfunkausbau und für den Schutz vor schädlichen Strahlungen einsetzen sowie einzelne Politiker der Parteien SVP, EDU und Aufrecht.

Kommentar Politbeobachter:

Ein Moratorium hinsichtlich hochfrequenter Strahlung wurde bereits 2022 mittels Standesinitiativen der Kantone Genf, Neuenburg und Jura gefordert – jedoch erfolglos. Dass noch nie über das Thema hochfrequente Mobilfunkstrahlung abgestimmt wurde, liegt primär am bisher suboptimalen agieren der Vereine, welche gegenüber Mobilfunkstrahlung kritisch eingestellt sind. Obwohl bereits mehrmals gleichzeitig für verschiedene Initiativen, welche sich gegen den Ausbau der 5G-Infrastruktur richteten, Unterschriften gesammelt wurden, ist bisher keine dieser Initiativen zustande gekommen. Zumal nun die Kräfte gebündelt und koordiniert eingesetzt werden, stehen die Chancen für die Initiative, das Sammelstadium zu überstehen, deutlich besser als in der Vergangenheit.
Für den Mobilfunk in der Schweiz werden zurzeit keine Frequenzen im Millimeterwellenbereich genutzt. In einem späteren Ausbauschritt des 5G-Standards könnten diese Frequenzen aber zum Einsatz kommen. Der Bundesrat legte vor zwei Jahren einen Bericht zum Thema vor. Darin schrieb er, dass er die Millimeterwellen für den 5G-Mobilfunk erst freigeben will, wenn der Bedarf seitens der Wirtschaft vorhanden sei. Eine weitere Voraussetzung für die Freigabe sei, dass die nötigen umweltrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen seien. Doch schauen die Bundesbehörden bei Millimeterwellen genau hin, wenn es darum geht gesundheitliche Auswirkungen auf den Menschen oder Umweltauswirkungen zu prüfen? Hier bestehen berechtigte Zweifel.
Einige Schritte im bisherigen Ausbau der 5G Infrastruktur waren überhastet und/oder unzureichend geplant. Der Bundesrat beschloss im Dezember 2021, dass die neuen adaptiven 5G-Antennen ab Januar 2022 mit bis zu zehnfacher Leistung ohne weitere Baubewilligung strahlen dürfen. Mehrere Verwaltungsgerichte stellten sich danach quer und entschieden aufgrund zahlreicher Einsprachen, dass jede Leistungserhöhung zuerst in einem ordentlichen Baubewilligungsverfahren geprüft werden muss. Das Bundesgericht bestätigte einen entsprechenden Entscheid und somit ist dieser nun schweizweit verbindlich. Die «Antennengegner» freuten sich. Im Dezember 2024 gab das Bundesgericht aber in einem anderen Fall der Swisscom recht. Adaptive Antennen, welche die Grenzwerte temporär überschreiten, im Durchschnitt aber einhalten, stellten kein Gesundheitsrisiko dar – so das Urteil. Das juristische Hickhack um den Antennenausbau mit tausenden von Einsprachen zeigt einen grossen Widerstand der Bevölkerung gegenüber der neuen Technologie und wirft Fragen auf. Hat der Bundesrat in den letzten Jahren die Interessen der Mobilfunkindustrie zu stark und das in der Verfassung verankerte «Vorsorgeprinzip» zu wenig berücksichtigt?
Bereits heute steht in der Bundesverfassung: «Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen und lästigen Einwirkungen.» Dass die Prüfung einer Technologie auf deren Unschädlichkeit vor der Zulassung nun per Initiative gefordert werden muss, ist ein schlechtes Zeugnis für die Regierung. Der genannte Nachweis wäre gemäss geltendem Recht zwingend zu erbringen, wurde aber auch bei der 2G, 3G oder 4G Technologie nie erbracht. Die internationale Krebsforschungsagentur (IARC) stuft Mobilfunk als „möglicherweise krebserregend“ ein. Hierzu ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass Kritiker des IARC diese Klassifizierung primär auf widersprüchliche Einzelstudien, die sich nicht reproduzieren lassen, zurückführen. Würde das «Vorsorgeprinzip» ernst genommen, müsste der Einsatz einer Technologie die «möglicherweise gesundheitsgefährlich» ist jedoch sehr zurückhaltend erfolgen und gleichzeitig gut dokumentiert werden.

Initiativtext:

Art. 118 Abs. 2 Bst. d

2 Er [der Bund] erlässt Vorschriften über:

  1.  den Schutz vor nichtionisierender Strahlung; er sieht vor, dass Millimeterwellen-Frequenzen erst dann zu Fernmeldezwecken genutzt werden dürfen, wenn der Nachweis erbracht ist, dass die Nutzung keine schädlichen und lästigen Auswirkungen auf den Menschen und seine natürliche Umwelt zur Folge hat.
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