Sammelfrist:

02.06.2027

Jahr
Tage
Stunden
Minuten
Sekunden
kaufkraftinitiative

Was will die Initiative:

Der Artikel 130 der Bundesverfassung, welcher den Umgang mit der Mehrwertsteuer regelt, soll angepasst werden. Der Normalsatz soll auf den aktuell geltenden 8.1% und derjenige für den reduzierten Ansatz auf 2.6% limitiert werden.

In den Übergangsbestimmungen ist geregelt, dass der Normalsatz innert Jahresfrist nach Annahme der Initiative auf 4% und innerhalb von vier Jahren auf 0% gesenkt werden muss. Die Initiative verfolgt das Ziel, die Mehrwertsteuer gänzlich abzuschaffen.

Kommentar Politbeobachter:

Die Mehrwertsteuer ist mit rund einem Drittel der Bundeseinnahmen eine der wichtigsten Einnahmequellen des Bundes. In den letzten Jahren betrug Sie jeweils über 25 Milliarden Franken. Bei einem Wegfall müssten Ausgabenkürzungen im gleichen Umfang gemacht werden, falls nicht gleichzeitig eine andere Steuer erhoben oder erhöht wird. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus der ebenfalls in der Verfassung verankerten Schuldenbremse, die ein ausgeglichenes Budget verlangt. Wir haben die Initianten angefragt, wie Sie gedenken, mit dem durch die Mehrwertsteuerabschaffung entstehenden «Loch» in den Bundesfinanzen umzugehen. Die Antwort: Es bestehe beträchtliches Einsparpotential im Zuge der digitalen Transformation bei Infrastruktur- und Personalausgaben. Zudem könnte eine MwSt-Abschaffung einen Wirtschaftsboom auslösen und Verluste über Zusatzeinnahmen bei der direkten Bundessteuer teilweise kompensieren.

Über eine Plafonierung der Mehrwertsteuer kann und sollte grundsätzlich diskutiert werden. Zu häufig lancieren Politiker Forderungen, ohne sich über deren Finanzierung Gedanken zu machen, bzw. die finanziellen Folgen auszuführen. Wenn diese am Ende des politischen Prozesses tatsächlich angenommen werden, müssen Sie mangels Alternativen manchmal über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden. Für die Reform «AHV21» wurde Anfang 2024 der Standardsatz für die MwSt um 0.4% erhöht und demnächst kommen weitere 0.7% hinzu für die 13. AHV-Rente. Ein weiteres rasantes Ansteigen der «unfairen» MwSt, welche einkommensschwache Personen überproportional besteuert, sollte daher vermieden werden. Eine Abschaffung der derselben, wie von der Initiative vorgeschlagen, ist aus Sicht des Politbeobachters jedoch nicht zielführend. Die Folge wäre, dass mittels massivsten Spar-Runden Bundesausgaben an allen Ecken und Enden gekürzt werden müssten. Von der Bildung, zur Strassen- und Bahn-Infrastruktur bis zur Armee – alle diese bereits heute finanziell eingeschränkten Bereiche kämen zusätzlich unter Druck.

Dass wir einst darüber abstimmen, ist möglich, aber nicht besonders wahrscheinlich. Auf die Frage betreffend den geplanten Kampagnenaktivitäten zur Unterschriftensammlung meinte das Initiativkomitee: «Das Initiativkomitee geht davon aus, dass alle Stimmberechtigten periodisch das Bundesblatt lesen, den Unterschriftenbogen von der Webseite der Bundeskanzlei herunterladen, diesen handschriftlich ausfüllen und in beglaubigter Form dem Initiativkomitee retournieren.» Wenn das so funktioniert, wäre es eine Premiere in der Schweizergeschichte.

Initiativtext:

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 130 Abs. 1–3
quater
1 Der Bund kann eine Mehrwertsteuer mit einem Normalsatz von höchstens 8,1 Prozent und einem reduzierten Satz von höchstens 2,6 Prozent
erheben auf:
a. dem Bezug von Leistungen im Inland, die von Unternehmen mit Sitz im Ausland erbracht werden, sowie dem Erwerb von
Emissionsrechten und ähnlichen Rechten (Bezugssteuer); und
b. der Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrsteuer).
2–3quater Aufgehoben
Art. 197 Ziff. 172
17. Übergangsbestimmungen zu Art. 130 (Mehrwertsteuer)
1 Der Bundesrat senkt den Normalsatz der Inlandsteuer innert einem Jahr nach Annahme der Änderung von Artikel 130 durch Volk und Stände
auf 4 Prozent.
2 Der Bundesrat befreit innert einem Jahr nach Annahme der Änderung von Artikel 130 durch Volk und Stände die zum reduzierten Satz und die
zum Sondersatz besteuerten Leistungen von der Inlandsteuer.
3 Der Bundesrat schafft die Inlandsteuer innert 4 Jahren nach Annahme der Änderung von Artikel 130 durch Volk und Stände ab und setzt sich
dafür ein, mittelfristig auch die Bezugs- und die Einfuhrsteuer zu senken und längerfristig gänzlich abzuschaffen.
1 SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Sammelfrist:
02.06.2027

Jahr
Tage
Stunden
Minuten
Sekunden
kaufkraftinitiative

Was will die Initiative:

Der Artikel 130 der Bundesverfassung, welcher den Umgang mit der Mehrwertsteuer regelt, soll angepasst werden. Der Normalsatz soll auf den aktuell geltenden 8.1% und derjenige für den reduzierten Ansatz auf 2.6% limitiert werden.

In den Übergangsbestimmungen ist geregelt, dass der Normalsatz innert Jahresfrist nach Annahme der Initiative auf 4% und innerhalb von vier Jahren auf 0% gesenkt werden muss. Die Initiative verfolgt das Ziel, die Mehrwertsteuer gänzlich abzuschaffen.

Kommentar Politbeobachter:

Die Mehrwertsteuer ist mit rund einem Drittel der Bundeseinnahmen eine der wichtigsten Einnahmequellen des Bundes. In den letzten Jahren betrug Sie jeweils über 25 Milliarden Franken. Bei einem Wegfall müssten Ausgabenkürzungen im gleichen Umfang gemacht werden, falls nicht gleichzeitig eine andere Steuer erhoben oder erhöht wird. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus der ebenfalls in der Verfassung verankerten Schuldenbremse, die ein ausgeglichenes Budget verlangt. Wir haben die Initianten angefragt, wie Sie gedenken, mit dem durch die Mehrwertsteuerabschaffung entstehenden «Loch» in den Bundesfinanzen umzugehen. Die Antwort: Es bestehe beträchtliches Einsparpotential im Zuge der digitalen Transformation bei Infrastruktur- und Personalausgaben. Zudem könnte eine MwSt-Abschaffung einen Wirtschaftsboom auslösen und Verluste über Zusatzeinnahmen bei der direkten Bundessteuer teilweise kompensieren.

Über eine Plafonierung der Mehrwertsteuer kann und sollte grundsätzlich diskutiert werden. Zu häufig lancieren Politiker Forderungen, ohne sich über deren Finanzierung Gedanken zu machen, bzw. die finanziellen Folgen auszuführen. Wenn diese am Ende des politischen Prozesses tatsächlich angenommen werden, müssen Sie mangels Alternativen manchmal über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden. Für die Reform «AHV21» wurde Anfang 2024 der Standardsatz für die MwSt um 0.4% erhöht und demnächst kommen weitere 0.7% hinzu für die 13. AHV-Rente. Ein weiteres rasantes Ansteigen der «unfairen» MwSt, welche einkommensschwache Personen überproportional besteuert, sollte daher vermieden werden. Eine Abschaffung der derselben, wie von der Initiative vorgeschlagen, ist aus Sicht des Politbeobachters jedoch nicht zielführend. Die Folge wäre, dass mittels massivsten Spar-Runden Bundesausgaben an allen Ecken und Enden gekürzt werden müssten. Von der Bildung, zur Strassen- und Bahn-Infrastruktur bis zur Armee – alle diese bereits heute finanziell eingeschränkten Bereiche kämen zusätzlich unter Druck.

Dass wir einst darüber abstimmen, ist möglich, aber nicht besonders wahrscheinlich. Auf die Frage betreffend den geplanten Kampagnenaktivitäten zur Unterschriftensammlung meinte das Initiativkomitee: «Das Initiativkomitee geht davon aus, dass alle Stimmberechtigten periodisch das Bundesblatt lesen, den Unterschriftenbogen von der Webseite der Bundeskanzlei herunterladen, diesen handschriftlich ausfüllen und in beglaubigter Form dem Initiativkomitee retournieren.» Wenn das so funktioniert, wäre es eine Premiere in der Schweizergeschichte.

Initiativtext:

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 130 Abs. 1–3
quater
1 Der Bund kann eine Mehrwertsteuer mit einem Normalsatz von höchstens 8,1 Prozent und einem reduzierten Satz von höchstens 2,6 Prozent
erheben auf:
a. dem Bezug von Leistungen im Inland, die von Unternehmen mit Sitz im Ausland erbracht werden, sowie dem Erwerb von
Emissionsrechten und ähnlichen Rechten (Bezugssteuer); und
b. der Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrsteuer).
2–3quater Aufgehoben
Art. 197 Ziff. 172
17. Übergangsbestimmungen zu Art. 130 (Mehrwertsteuer)
1 Der Bundesrat senkt den Normalsatz der Inlandsteuer innert einem Jahr nach Annahme der Änderung von Artikel 130 durch Volk und Stände
auf 4 Prozent.
2 Der Bundesrat befreit innert einem Jahr nach Annahme der Änderung von Artikel 130 durch Volk und Stände die zum reduzierten Satz und die
zum Sondersatz besteuerten Leistungen von der Inlandsteuer.
3 Der Bundesrat schafft die Inlandsteuer innert 4 Jahren nach Annahme der Änderung von Artikel 130 durch Volk und Stände ab und setzt sich
dafür ein, mittelfristig auch die Bezugs- und die Einfuhrsteuer zu senken und längerfristig gänzlich abzuschaffen.
1 SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Diesen Beitrag teilen: