F-35 Initiative
Was will die Initiative?
Der Initiativtext ist kurz und knapp: «Der Bund beschafft kein Kampfflugzeug des Typs F-35» und «Das Armeebudget wird entsprechend angepasst» lauten die beiden Forderungen, die bis 2040 befristet in die Bundesverfassung geschrieben werden sollen.
Die Initianten betonten bei der Lancierung des Volksbegehrens, dass sie den F-35-Kauf auch bei einem schnellen Sammelerfolg nicht mehr vollständig verhindern könnten. Ihre Absicht sei vielmehr, die daraus resultierenden Folgen zu reduzieren und möglichst wenig Geld dafür auszugeben.
Lanciert wurde die Initiative von linken Seniorinnen und Senioren. Am bekanntesten ist die Berner Alt-SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen. Koordiniert wird die Initiative in der Westschweiz. Auffallend ist, dass offiziell weder die GSoA, die SP noch die Grünen mitmachen. Deren Begründung: «Eine Abstimmung mache schlicht keinen Sinn mehr.»
Wo im Kaufprozess steht die Schweiz?
Die Schweiz kauft die Flugzeuge über den amerikanischen Staat. Dieser legt fest, dass ein Käuferland bei einem Vertragsabbruch alle Kosten übernehmen muss, die beim Hersteller Lockheed Martin oder seinen Zulieferern entstanden sind. Vorleistungen erfolgen oft Jahre im Voraus. Bereits heute bestehen für 26 «Schweizer Jets» Vereinbarungen mit entsprechenden Kostenfolgen.
Bis Ende 2025 hat die Schweiz rund 1.5 Milliarden Franken für die Beschaffung des F-35 bezahlt. Bis zu einer möglichen Abstimmung in zwei bis drei Jahren dürfte dieser Betrag auf über drei Milliarden Franken anwachsen – also etwa die Hälfte der bisher genehmigten sechs Milliarden. Bis zu einer möglichen Abstimmung dürfte die Schweiz zudem bereits mindestens acht von rund 30 Jets erhalten haben – wahrscheinlich sogar mehr. Damit hätte sie für einen Teil der Ausgaben bereits eine Gegenleistung erhalten. Unter der Annahme, dass bereits gelieferte F-35 weiterverkauft werden könnten, würde sich der Schaden bei einem Vertragsabbruch auf etwa 1–2 Milliarden Franken belaufen.
Kommentar Politbeobachter
Der notwendige Luftpolizeidienst in Friedenszeiten lässt sich auch mit deutlich günstigeren Flugzeugen durchführen. Allerdings würde ein Verzicht auf Kampfjets mit einen stärkeren Ausbau der bodengestützten Luftverteidigung erfordern. Die folgende «Milchbüechlirechnung» in zwei Varianten vereinfacht die komplexe Realität zwar stark, gibt aber einen groben Überblick:
Kosten Szenario Vertragsabbruch (Luftpolizeidienst mit leichten Flugzeugen kombiniert mit verstärkter Luftabwehr)
- Direkte Kosten des Vertragsabbruchs: 2 Milliarden
- 20 Jets für den Luftpolizeidienst: 1 Milliarde
- Betriebskosten über ca. 30 Jahre: 1 Milliarde
- 5 Patriot-Systeme (bereits bestellt): 2.5 Milliarden
- Betriebskosten Patriot (30 Jahre): 1.5 Milliarden
- Zusätzlicher Ausbau Luftabwehr: 4 Milliarden
Gesamtkosten: 12 Milliarden Franken
Szenario Kauf F-35 (Luftverteidigung wie geplant)
- Beschaffung F-35: 6.5 Milliarden
- Betriebskosten F-35 (30 Jahre): 6.5 Milliarden
- 5 Patriot-Systeme: 2.5 Milliarden
- Betriebskosten Patriot: 1.5 Milliarden
Gesamtkosten: 17 Milliarden Franken
Fazit betreffend Finanzen: Ein sofortiger Abbruch der Beschaffung des F-35 erscheint aus finanzieller Sicht sinnvoll. Ein Ende mit Schrecken wäre wohl deutlich günstiger als ein Schrecken ohne Ende. Hinzu kommt, dass der US Supreme Court in den USA dieses Jahr entschieden hat, dass bestimmte unter Trump eingeführte Zölle auf Basis eines Notstandsgesetzes rechtswidrig waren. Finanzielle Konsequenzen eines Vertragsabbruchs in Form von Strafzöllen erscheinen daher weniger wahrscheinlich. Damit hat sich ein indirektes Argument zugunsten des F-35 relativiert. Der VBS-Chef Martin Pfister spricht zwar weiterhin von einer möglichen langfristigen Aufstockung auf 55–70 F-35, doch realistisch und finanzierbar erscheint dies kaum.
Die Diskussion hat jedoch noch weitere Dimensionen.
Hinzu kommen berechtigte Sorgen der Bevölkerung in der Nähe von Militärflugplätzen bezüglich zusätzlicher Lärmbelastung durch den F-35, der wesentlich lauter ist als die aktuellen Jets.
Ein Leser der Aargauer Zeitung schrieb kürzlich in einem Kommentar: «Der F-35 ist kein gewöhnliches Flugzeug, sondern ein fliegendes IT-System – mit Software, Datenflüssen und Logistik, die zentral vom Hersteller gesteuert werden. Die entscheidenden Systeme liegen nicht in der Schweiz, sondern in den USA. Ohne Updates und Zugriff auf diese Infrastruktur ist das Flugzeug nur eingeschränkt einsatzfähig. Souveränität sieht anders aus.» Diese Einschätzung bringt zentrale Kritikpunkte auf den Punkt. Gerade für ein neutrales Land stellt sich die grundsätzliche Frage: Wie viel Abhängigkeit ist sicherheitspolitisch akzeptabel?
Obwohl die neue Initiative gegen den F-35 relativ spät lanciert wurde, erscheint sie dennoch unterstützenswert.
Initiativtext:
Art. 197 Ziff. 17[1] 17. Übergangsbestimmungen zu Art. 60 (Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee)
1 Der Bund beschafft keine Kampfflugzeuge des Typs F-35.
2 Das Armeebudget wird entsprechend angepasst.
3 Diese Bestimmungen treten am 1. Januar 2040 ausser Kraft.
[1] Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Was will die Initiative?
Der Initiativtext ist kurz und knapp: «Der Bund beschafft kein Kampfflugzeug des Typs F-35» und «Das Armeebudget wird entsprechend angepasst» lauten die beiden Forderungen, die bis 2040 befristet in die Bundesverfassung geschrieben werden sollen.
Die Initianten betonten bei der Lancierung des Volksbegehrens, dass sie den F-35-Kauf auch bei einem schnellen Sammelerfolg nicht mehr vollständig verhindern könnten. Ihre Absicht sei vielmehr, die daraus resultierenden Folgen zu reduzieren und möglichst wenig Geld dafür auszugeben.
Lanciert wurde die Initiative von linken Seniorinnen und Senioren. Am bekanntesten ist die Berner Alt-SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen. Koordiniert wird die Initiative in der Westschweiz. Auffallend ist, dass offiziell weder die GSoA, die SP noch die Grünen mitmachen. Deren Begründung: «Eine Abstimmung mache schlicht keinen Sinn mehr.»
Wo im Kaufprozess steht die Schweiz?
Die Schweiz kauft die Flugzeuge über den amerikanischen Staat. Dieser legt fest, dass ein Käuferland bei einem Vertragsabbruch alle Kosten übernehmen muss, die beim Hersteller Lockheed Martin oder seinen Zulieferern entstanden sind. Vorleistungen erfolgen oft Jahre im Voraus. Bereits heute bestehen für 26 «Schweizer Jets» Vereinbarungen mit entsprechenden Kostenfolgen.
Bis Ende 2025 hat die Schweiz rund 1.5 Milliarden Franken für die Beschaffung des F-35 bezahlt. Bis zu einer möglichen Abstimmung in zwei bis drei Jahren dürfte dieser Betrag auf über drei Milliarden Franken anwachsen – also etwa die Hälfte der bisher genehmigten sechs Milliarden. Bis zu einer möglichen Abstimmung dürfte die Schweiz zudem bereits mindestens acht von rund 30 Jets erhalten haben – wahrscheinlich sogar mehr. Damit hätte sie für einen Teil der Ausgaben bereits eine Gegenleistung erhalten. Unter der Annahme, dass bereits gelieferte F-35 weiterverkauft werden könnten, würde sich der Schaden bei einem Vertragsabbruch auf etwa 1–2 Milliarden Franken belaufen.
Kommentar Politbeobachter
Der notwendige Luftpolizeidienst in Friedenszeiten lässt sich auch mit deutlich günstigeren Flugzeugen durchführen. Allerdings würde ein Verzicht auf Kampfjets mit einen stärkeren Ausbau der bodengestützten Luftverteidigung erfordern. Die folgende «Milchbüechlirechnung» in zwei Varianten vereinfacht die komplexe Realität zwar stark, gibt aber einen groben Überblick:
Kosten Szenario Vertragsabbruch (Luftpolizeidienst mit leichten Flugzeugen kombiniert mit verstärkter Luftabwehr)
- Direkte Kosten des Vertragsabbruchs: 2 Milliarden
- 20 Jets für den Luftpolizeidienst: 1 Milliarde
- Betriebskosten über ca. 30 Jahre: 1 Milliarde
- 5 Patriot-Systeme (bereits bestellt): 2.5 Milliarden
- Betriebskosten Patriot (30 Jahre): 1.5 Milliarden
- Zusätzlicher Ausbau Luftabwehr: 4 Milliarden
Gesamtkosten: 12 Milliarden Franken
Szenario Kauf F-35 (Luftverteidigung wie geplant)
- Beschaffung F-35: 6.5 Milliarden
- Betriebskosten F-35 (30 Jahre): 6.5 Milliarden
- 5 Patriot-Systeme: 2.5 Milliarden
- Betriebskosten Patriot: 1.5 Milliarden
Gesamtkosten: 17 Milliarden Franken
Fazit betreffend Finanzen: Ein sofortiger Abbruch der Beschaffung des F-35 erscheint aus finanzieller Sicht sinnvoll. Ein Ende mit Schrecken wäre wohl deutlich günstiger als ein Schrecken ohne Ende. Hinzu kommt, dass der US Supreme Court in den USA dieses Jahr entschieden hat, dass bestimmte unter Trump eingeführte Zölle auf Basis eines Notstandsgesetzes rechtswidrig waren. Finanzielle Konsequenzen eines Vertragsabbruchs in Form von Strafzöllen erscheinen daher weniger wahrscheinlich. Damit hat sich ein indirektes Argument zugunsten des F-35 relativiert. Der VBS-Chef Martin Pfister spricht zwar weiterhin von einer möglichen langfristigen Aufstockung auf 55–70 F-35, doch realistisch und finanzierbar erscheint dies kaum.
Die Diskussion hat jedoch noch weitere Dimensionen.
Hinzu kommen berechtigte Sorgen der Bevölkerung in der Nähe von Militärflugplätzen bezüglich zusätzlicher Lärmbelastung durch den F-35, der wesentlich lauter ist als die aktuellen Jets.
Ein Leser der Aargauer Zeitung schrieb kürzlich in einem Kommentar: «Der F-35 ist kein gewöhnliches Flugzeug, sondern ein fliegendes IT-System – mit Software, Datenflüssen und Logistik, die zentral vom Hersteller gesteuert werden. Die entscheidenden Systeme liegen nicht in der Schweiz, sondern in den USA. Ohne Updates und Zugriff auf diese Infrastruktur ist das Flugzeug nur eingeschränkt einsatzfähig. Souveränität sieht anders aus.» Diese Einschätzung bringt zentrale Kritikpunkte auf den Punkt. Gerade für ein neutrales Land stellt sich die grundsätzliche Frage: Wie viel Abhängigkeit ist sicherheitspolitisch akzeptabel?
Obwohl die neue Initiative gegen den F-35 relativ spät lanciert wurde, erscheint sie dennoch unterstützenswert.
Initiativtext:
Art. 197 Ziff. 17[1] 17. Übergangsbestimmungen zu Art. 60 (Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee)
1 Der Bund beschafft keine Kampfflugzeuge des Typs F-35.
2 Das Armeebudget wird entsprechend angepasst.
3 Diese Bestimmungen treten am 1. Januar 2040 ausser Kraft.
[1] Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.