Sammelfrist:

14.04.2027

Jahr
Tage
Stunden
Minuten
Sekunden
Screenshot

Was will die Initiative:

Die Schweiz soll Palästina als souveränen und unabhängigen Staat anerkennen. Dazu muss der Bundesrat bei Annahme der Initiative durch Volk und Stände innerhalb von drei Monaten nach der Abstimmung eine entsprechende Erklärung an die Generalsekretärin oder den Generalsekretär der UNO und an die Generalversammlung der Vereinten Nationen richten.

Kommentar Politbeobachter:

Die offizielle Schweiz will einen palästinensischen Staat erst anerkennen, nachdem es eine umfassende Friedenslösung und einen entsprechenden politischen Fahrplan gemeinsam mit Israel geben wird. Damit geht die Schweiz einen anderen Weg als viele andere Staaten, die mit einer Anerkennung Palästinas Druck gegenüber Israel aufbauen wollen, um die Zweistaatenlösung voranzubringen. Ob Druck gegenüber Israel wirkt, ist fraglich: Das israelische Parlament, die Knesset, hat im letzten Jahr in einer Resolution einen palästinensischen Staat als «existenzielle Gefahr für Israel» deklariert und lehnt die Gründung eines solchen «entschieden» ab. Das Verhalten der Schweiz im Israel-Konflikt ist aber trotzdem merkwürdig. Einerseits wird mit Nachdruck die Wichtigkeit einer Zweistaatenlösung betont, andererseits will man das Gebiet und das Volk, für welches man sich einen eigenen Staat wünscht, partout nicht anerkennen. Es ist denkbar, dass der Ehrgeiz, im Konflikt zu vermitteln, der Anerkennung Palästinas im Wege steht. Weil Israel einen palästinensischen Staat entschieden ablehnt, könnte es passieren, dass Genf nicht mehr als Austragungsort von Gesprächen in Frage kommt, wenn die Schweiz Palästina anerkennt. Auch nicht auszuschliessen ist ein relevanter Einfluss der USA auf die Entscheidung der Schweiz. Die Amerikaner sind gleichzeitig die Finazierer, Waffenlieferanten und enger Partner Israels und sähen es mit Sicherheit nicht gerne, wenn die Schweiz Palästina anerkennen würde. Doch eine Frage bleibt: Sind das gute Argumente?

Ein weiterer Grund für die grenzwertige Zurückhaltung der Schweiz im Thema Israel/Palästina dürfte die sehr gute parlamentarische Vertretung der israelischen Interessen in der Schweizer Politik sein. Die offizielle «Freundschaftsgruppe Schweiz-Israel» umfasst fast 40 primär bürgerliche National- und Ständeräte und hat den Zweck die «israelischen Positionen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur» zu vertreten. Auch «Beziehungspflege mit der Knesset, ihren Mitgliedern und mit der israelischen Botschaft» gehören zu den Aufgaben der Gruppe. Zudem gibt es weitere einflussreiche Gruppen wie der SIG (Schweizerische Israelitische Gemeindebund) oder die GSI (Gesellschaft Schweiz Israel) welche sich ebenfalls für Israel einsetzen. Auch diese Gruppen haben einen relevanten Einfluss auf die Politik und die öffentliche Meinung. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es selbstverständlich solche Interessensvertretungen auch für Palästinenser und nicht nur für Israelis gibt. Trotzdem drängt sich eine brisante Frage auf, die jeder für sich selbst beantworten sollte: Wie legitim sind «Interessenvertretungen» für einen Staat, gegen dessen Spitzenpolitiker der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Haftbefehle wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhängt hat? Gegen den israelischen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant und den Hamas-Führer Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri Deif (Mohammed Deif) besteht ein solcher. Amnesty International gibt zudem an, hinreichende Belege dafür zu haben, dass Israel Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung im besetzten Gazastreifen begangen hat. Zu diesem Schluss kommt ein fast 300 seitiger Bericht der Menschenrechtsorganisation, der am 5. Dezember 2024 veröffentlicht wurde.

Die Schuldfrage und die Ursache von Kriegen sind oft erst im Nachhinein klar – trotzdem einige Überlegungen dazu. Legitimieren die schrecklichen Attentate der Hamas vom 7. Oktober 2023, bei welchen gut 1.200 Israelis starben, dass die israelische Armee beim rücksichtslosen Kampf gegen die Terrororganisation über Hunderttausend Zivilisten umbringt und/oder schwer verletzt? Nebst dem offensichtlichen quantitativen Unterschied in der Gewaltanwendung kommt hinzu, dass es im Hinblick auf die Geschehnisse am 7. Oktober zahlreiche Ungereimtheiten gibt, die Fragen aufwerfen. Der Infosperber veröffentlichte kürzlich einen interessanten Artikel dazu. Auch spannend und wenig bekannt: Einen Tag nach dem Terrorangriff der Hamas, titelte «The Times of Israel»: «For years, Netanyahu propped up Hamas. Now it’s blown up in our faces» («Jahrelang hat Netanjahu die Hamas gestützt. Jetzt ist es uns um die Ohren geflogen»). Der deutsche Politik- und Islamwissenschaftler und langjährige Nahostkorrespondent der «ZEIT», Michel Lüders, sagt dazu: «In seiner langen Regierungszeit hat Netanjahu die Hamas in Gaza gerne toleriert. Denn diese Terrororganisation war für ihn eine Garantie, dass es nie einen unabhängigen palästinensischen Staat geben wird.»

Die genannten Denkanstösse zum Gaza-Krieg und der Schweizer Anerkennung Palästinas sind mit Sicherheit nicht vollständig. Trotzdem bleibt der Eindruck, dass diese fehlende Anerkennung viel mit gezielten «Interessensvertretungen» zu tun hat und es nicht primär an den guten Gründen liegt. Die Argumente der Initianten sind schlicht besser (10 Gründe für Initiative verlinken). Zum Glück gibt es in unserer direkten Demokratie das Instrument der Volksinitiative, wenn der Weg für Veränderungen über das Parlament nicht funktioniert – der Souverän soll entscheiden.

Initiativtext:

Art. 197 Ziff. 17²

  1. Anerkennung des Staates Palästina

¹ Die Schweiz anerkennt Palästina als souveränen und unabhängigen Staat.

² Wird die Anerkennung des Staates Palästina von Volk und Ständen angenommen, so richtet der Bundesrat innerhalb von drei Monaten nach Erwahrung des Abstimmungsergebnisses eine entsprechende Erklärung an die Generalsekretärin oder den Generalsekretär der UNO und an die Generalversammlung der Vereinten Nationen.

¹ SR 101

² Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Sammelfrist:
14.04.2027

Jahr
Tage
Stunden
Minuten
Sekunden
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Was will die Initiative:

Die Schweiz soll Palästina als souveränen und unabhängigen Staat anerkennen. Dazu muss der Bundesrat bei Annahme der Initiative durch Volk und Stände innerhalb von drei Monaten nach der Abstimmung eine entsprechende Erklärung an die Generalsekretärin oder den Generalsekretär der UNO und an die Generalversammlung der Vereinten Nationen richten.

Kommentar Politbeobachter:

Die offizielle Schweiz will einen palästinensischen Staat erst anerkennen, nachdem es eine umfassende Friedenslösung und einen entsprechenden politischen Fahrplan gemeinsam mit Israel geben wird. Damit geht die Schweiz einen anderen Weg als viele andere Staaten, die mit einer Anerkennung Palästinas Druck gegenüber Israel aufbauen wollen, um die Zweistaatenlösung voranzubringen. Ob Druck gegenüber Israel wirkt, ist fraglich: Das israelische Parlament, die Knesset, hat im letzten Jahr in einer Resolution einen palästinensischen Staat als «existenzielle Gefahr für Israel» deklariert und lehnt die Gründung eines solchen «entschieden» ab. Das Verhalten der Schweiz im Israel-Konflikt ist aber trotzdem merkwürdig. Einerseits wird mit Nachdruck die Wichtigkeit einer Zweistaatenlösung betont, andererseits will man das Gebiet und das Volk, für welches man sich einen eigenen Staat wünscht, partout nicht anerkennen. Es ist denkbar, dass der Ehrgeiz, im Konflikt zu vermitteln, der Anerkennung Palästinas im Wege steht. Weil Israel einen palästinensischen Staat entschieden ablehnt, könnte es passieren, dass Genf nicht mehr als Austragungsort von Gesprächen in Frage kommt, wenn die Schweiz Palästina anerkennt. Auch nicht auszuschliessen ist ein relevanter Einfluss der USA auf die Entscheidung der Schweiz. Die Amerikaner sind gleichzeitig die Finazierer, Waffenlieferanten und enger Partner Israels und sähen es mit Sicherheit nicht gerne, wenn die Schweiz Palästina anerkennen würde. Doch eine Frage bleibt: Sind das gute Argumente?

Ein weiterer Grund für die grenzwertige Zurückhaltung der Schweiz im Thema Israel/Palästina dürfte die sehr gute parlamentarische Vertretung der israelischen Interessen in der Schweizer Politik sein. Die offizielle «Freundschaftsgruppe Schweiz-Israel» umfasst fast 40 primär bürgerliche National- und Ständeräte und hat den Zweck die «israelischen Positionen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur» zu vertreten. Auch «Beziehungspflege mit der Knesset, ihren Mitgliedern und mit der israelischen Botschaft» gehören zu den Aufgaben der Gruppe. Zudem gibt es weitere einflussreiche Gruppen wie der SIG (Schweizerische Israelitische Gemeindebund) oder die GSI (Gesellschaft Schweiz Israel) welche sich ebenfalls für Israel einsetzen. Auch diese Gruppen haben einen relevanten Einfluss auf die Politik und die öffentliche Meinung. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es selbstverständlich solche Interessensvertretungen auch für Palästinenser und nicht nur für Israelis gibt. Trotzdem drängt sich eine brisante Frage auf, die jeder für sich selbst beantworten sollte: Wie legitim sind «Interessenvertretungen» für einen Staat, gegen dessen Spitzenpolitiker der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Haftbefehle wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhängt hat? Gegen den israelischen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant und den Hamas-Führer Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri Deif (Mohammed Deif) besteht ein solcher. Amnesty International gibt zudem an, hinreichende Belege dafür zu haben, dass Israel Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung im besetzten Gazastreifen begangen hat. Zu diesem Schluss kommt ein fast 300 seitiger Bericht der Menschenrechtsorganisation, der am 5. Dezember 2024 veröffentlicht wurde.

Die Schuldfrage und die Ursache von Kriegen sind oft erst im Nachhinein klar – trotzdem einige Überlegungen dazu. Legitimieren die schrecklichen Attentate der Hamas vom 7. Oktober 2023, bei welchen gut 1.200 Israelis starben, dass die israelische Armee beim rücksichtslosen Kampf gegen die Terrororganisation über Hunderttausend Zivilisten umbringt und/oder schwer verletzt? Nebst dem offensichtlichen quantitativen Unterschied in der Gewaltanwendung kommt hinzu, dass es im Hinblick auf die Geschehnisse am 7. Oktober zahlreiche Ungereimtheiten gibt, die Fragen aufwerfen. Der Infosperber veröffentlichte kürzlich einen interessanten Artikel dazu. Auch spannend und wenig bekannt: Einen Tag nach dem Terrorangriff der Hamas, titelte «The Times of Israel»: «For years, Netanyahu propped up Hamas. Now it’s blown up in our faces» («Jahrelang hat Netanjahu die Hamas gestützt. Jetzt ist es uns um die Ohren geflogen»). Der deutsche Politik- und Islamwissenschaftler und langjährige Nahostkorrespondent der «ZEIT», Michel Lüders, sagt dazu: «In seiner langen Regierungszeit hat Netanjahu die Hamas in Gaza gerne toleriert. Denn diese Terrororganisation war für ihn eine Garantie, dass es nie einen unabhängigen palästinensischen Staat geben wird.»

Die genannten Denkanstösse zum Gaza-Krieg und der Schweizer Anerkennung Palästinas sind mit Sicherheit nicht vollständig. Trotzdem bleibt der Eindruck, dass diese fehlende Anerkennung viel mit gezielten «Interessensvertretungen» zu tun hat und es nicht primär an den guten Gründen liegt. Die Argumente der Initianten sind schlicht besser (10 Gründe für Initiative verlinken). Zum Glück gibt es in unserer direkten Demokratie das Instrument der Volksinitiative, wenn der Weg für Veränderungen über das Parlament nicht funktioniert – der Souverän soll entscheiden.

Initiativtext:

Art. 197 Ziff. 17²

  1. Anerkennung des Staates Palästina

¹ Die Schweiz anerkennt Palästina als souveränen und unabhängigen Staat.

² Wird die Anerkennung des Staates Palästina von Volk und Ständen angenommen, so richtet der Bundesrat innerhalb von drei Monaten nach Erwahrung des Abstimmungsergebnisses eine entsprechende Erklärung an die Generalsekretärin oder den Generalsekretär der UNO und an die Generalversammlung der Vereinten Nationen.

¹ SR 101

² Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

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