Bundesgesetz über die Individualbesteuerung

Um was geht’s?

Mit der zivilstandsunabhängigen Besteuerung soll die sogenannte Heiratsstrafe abgeschafft werden. Heute werden in der Schweiz verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert. Gehen beide Personen einer Erwerbstätigkeit nach, müssen sie wegen der Progression teilweise höhere Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit getrennten Veranlagungen. Das Bundesgericht hatte 1984 entschieden, dass die steuerliche Diskriminierung verheirateter und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatpaaren verfassungswidrig ist. Gut 40 Jahre später steht nun ein Gesetz zur Diskussion, welches den Missstand zu beheben versucht. Künftig soll also unabhängig vom Zivilstand jede Person für sich selbst die Steuern zahlen.

Wie argumentiert das Referendumskomitee?

  • Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung schafft neue Ungerechtigkeiten und führt ohne erkennbaren Nutzen zu viel zusätzlicher Bürokratie mit Milliardenkosten.
  • Ehepaare, die ihre Kinder selbst betreuen, müssen als Einverdiener-Haushalte mehr Steuern bezahlen, während gutverdienende Doppelverdiener-Haushalte profitieren. Das ist ungerecht, weil das traditionelle Familienmodell gegenüber anderen Modellen diskriminiert würde. Die Heiratsstrafe muss abgeschafft werden, aber nicht zulasten von Ehepaaren, die sich gemeinsam dafür entscheiden, ihre Kinder selbst zu erziehen. Familien sind das Rückgrat unserer Gesellschaft und haben Unterstützung verdient.
  • Die Individualbesteuerung würde das Steuersystem verkomplizieren und verteuern. Die Steuerbehörden müssten eine Flut von ca. 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen bewältigen. Dazu bräuchte es geschätzt 2‘000 neue Beamte. Allein die Lohnkosten der neuen Beamten würden sich auf mehrere Hundert Millionen betragen. Vermutlich deutlich teurer wäre der Umbau der Steuersysteme der Kantone, so dass insgesamt Mehrkosten in Milliardenhöhe die Folge wären.
 

 

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