WHO-Pandemievertrag: Parlament darf mitbestimmen
Nach dem Nationalrat stimmte am 26. September auch der Ständerat der SVP-Motion «Kein WHO-Abkommen ohne parlamentarische Genehmigung» zu. Der Bundesrat beantragte eine Ablehnung der Motion, wurde aber überstimmt. Können wir jetzt aufatmen, weil die im Frühsommer beschlossenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zwingend im Parlament diskutiert werden müssen und, wenn überhaupt, erst danach in Kraft treten können? Leider Nein! Die Motion betrifft ausschliesslich den Pandemievertrag, welcher allenfalls noch abgeschlossen wird. Dies ergab die Rückfrage bei Remi Wyssmann. Er ist Anwalt und als Nationalrat aktiv gegen die Machtausweitung der WHO engagiert.
Wie geht es nun weiter? Betreffend einem allfälligen Pandemieabkommen ist der Weg jetzt klar – bei den IGV-Änderungen aber nicht. Diese treten 10 Monate nach der Unterzeichnung durch den WHO-Generalsekretär automatisch in Kraft, wenn der Bundesrat nicht durch ein sogenanntes Opting-out bekundet, dass er die Änderungen nicht übernehmen möchte. Diese Frist hat am 19. September 2024 zu laufen begonnen. Bundesrätin Baume-Schneider hat zwar angekündigt, dass Sie ihren Bundesratskollegen beantragen wird die IGV-Änderung einer Vernehmlassung zu unterstellen. An der Ausgangslage wird dies aber kaum etwas ändern. Das BAG und Baume-Schneider unterstützen die Machtausweitung der WHO und versuchen nun mit einem «politischen Feigenblatt» aufmerksame und besorgte Bürger und Organisationen zu beruhigen.
Die Petition des Politbeobachters fordert mit über 31.000 Unterzeichnungen, dass auch die IGV-Änderungen vom Parlament genehmigt werden müssen. Die vorberatende Kommission des Nationalrats empfand dies jedoch nicht als notwendig und empfahl die Petition gegenüber dem Rat, der darüber abstimmt, mit 17 zu 8 Stimmen zur Ablehnung. Beim WHO-Dossier, welches sowohl die IGV-Änderungen aber auch einen allfälligen Pandemievertrag umfasst, braucht es primär eines: Mehr öffentlichen Druck auf National- Stände und Bundesrat, damit auch die IGV-Änderungen einem Parlamentsentscheid unterstellt werden.
Quellen:
https://www.parlament.ch/centers/kb/Documents/2024/Kommissionsbericht_SGK-N_24.2006_2024-06-20.pdf