UNO-Konvention gegen Cyberkriminalität – Überwachung pur

Der neue Entwurf der «Konvention gegen Cyberkriminalität» wurde nach drei Jahren Verhandlungen finalisiert und soll Ende September an der nächsten Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet werden. Was aufs Erste nach einem unspektakulären bürokratischen Prozess tönt, hat es in sich und betrifft uns alle.

Bereits im Februar dieses Jahres warnten in einem offenen Brief Nichtregierungsorganisationen vor dem neuen internationalen Übereinkommen und forderten Regierungen auf, die Unterstützung des Vertrags in der damaligen Form zu verweigern. Human Rights Watch (HRW), Reporters Without Borders (RSF) und viele weitere Organisationen kritisieren, dass die Konvention unvereinbar sei mit internationalen Standards zur Meinungsfreiheit und gravierende Menschenrechtsprobleme bestehen. Leider hat der Versuch, kritische Punkte der Konvention abzuschwächen kein Früchte getragen und die finale Version ignoriert grundlegende Menschenrechte und das Recht auf freie Meinungsäusserung.

In der Schweiz hat sich die Piratenpartei den Kampf gegen die Konvention auf die Fahne geschrieben. Philipp Burger (Vizepräsident der Piratenpartei) äussert sich wie folgt zur «Konvention gegen Cyberkrimininalität»: „Viele Grundrechtsverstösse, die wir in den letzten Jahren entweder bekämpft oder gerade noch verhindern konnten, erhalten mit der UN-Cybercrime Convention den Segen der UN, die eigentlich unsere Menschenrechte schützen sollte.“ Ganz anders tönt es von der UN-Exekutivdirektorin Ghada Waly, welche am Dokument mitgearbeitet hat. „Die Fertigstellung dieses Übereinkommens ist ein Meilenstein, denn es ist der erste multilaterale Vertrag zur Bekämpfung der Kriminalität seit über 20 Jahren und das erste Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Cyberkriminalität in einer Zeit, in der die Bedrohungen im Cyberspace rapide zunehmen.»

Die Piratenpartei hat die zehn Hauptkritikpunkte an der «Konvention gegen Cyberkrimininalität» zusammengestellt. Drei der wichtigsten Gründe, weshalb die Konvention von der Schweiz auf keinen Fall genehmigt werden sollte, sind folgende:

  1. Jeder unterzeichnende Staat soll grundrechtswidrige Vorratsdatenspeicherung und Kabelaufklärung durchsetzen. Damit würde nicht nur aufgezeichnet, wer mit wem kommuniziert, sondern es würden auch die Inhalte gespeichert werden. Diese vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits mehrfach als grundrechtswidrig bezeichnete Vorgehen soll nun flächendeckend angewendet werden.
  2. Auch wenn ein Staat wegen seiner Gesetzgebung Massnahmen nicht durchführen darf, soll er es trotzdem tun. Wo bleibt hier der grundlegende Respekt vor der Rechtsordnung? Man braucht kein Detektiv zu sein, um den autoritären Geist der Konvention zu spüren.
  1. Die Zusammenarbeit von Journalisten und Whistleblower wird deutlich erschwert. Journalisten könnten ohne richterliche Anordnung dazu gezwungen werden, Computer oder Daten herauszugeben, wenn sie mit Whistleblowern zusammengearbeitet haben.

Die «Vereinten Nationen» oder kurz UNO besteht seit 1945 und hat sich die Sicherung und Aufrechterhaltung des internationalen Friedens zum Ziel gesetzt. Insbesondere in den ersten Jahren, z.B. 1948 mit der Verabschiedung der «allgemeinen Erklärung der Menschenrechte», hat die Organisation viel erreicht von dem wir noch heute zehren. Viele Verträge, Konventionen und Ziele, welche die UNO in den letzten Jahren hervorgebracht hat, gilt es jedoch sehr kritisch zu betrachten.

Quellen:

https://unis.unvienna.org/unis/pressrels/2024/uniscp1180.html

https://datenrecht.ch/en/un-entwurf-einer-cybercrime-konvention/

https://www.piratenpartei.ch/2024/08/07/die-schweiz-muss-den-un-ueberwachungspakt-verhindern/

https://www.article19.org/resources/un-open-letter-warning-against-human-rights-risks-of-cybercrime-convention/

https://documents.un.org/doc/undoc/gen/v24/055/06/pdf/v2405506.pdf

Bildquelle:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:%C3%9Cberwachungskameras_Autohof_in_Th%C3%BCringen_an_A9_03.06.2013_10-07-08.JPG

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