Referendum zum Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG)
Um was geht’s?
Die geplante Gesetzesänderung soll einen neuen Grundsatz einführen: Die Mindestlohnbestimmungen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags (GAV) sollen künftig Vorrang vor anderslautenden kantonalen Mindestlohngesetzen haben. Damit könnten in bestimmten Fällen tiefere GAV-Mindestlöhne gelten als die gesetzlich festgelegten Mindestlöhne eines Kantons. Das Parlament hat zusätzlich eine Übergangsbestimmung beschlossen, damit es nicht unmittelbar zu Lohnsenkungen kommt. In Kantonen, in denen beim Inkrafttreten der neuen Regelung bereits höhere gesetzliche Mindestlöhne gelten, sollen diese dem GAV vorläufig weiterhin vorgehen – allerdings nur so lange, bis der im GAV festgelegte Mindestlohn mindestens gleich hoch ist.
Heute kann ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) nur allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn er Bundes- und kantonalem Recht nicht widerspricht. Deshalb können die Mindestlöhne eines allgemeinverbindlich erklärten GAV derzeit nicht unter einem kantonalen gesetzlichen Mindestlohn liegen.
Ziel der Gesetzesänderung
Auslöser der Vorlage war eine Motion des Obwaldner Mitte-Ständerats Erich Ettlin. Sie beabsichtigte die Sozialpartnerschaft zu stärken und die Verhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zu vereinfachen. Ein GAV regelt nicht nur Löhne, sondern auch Ferien, Arbeitszeiten, Lohnfortzahlung, Weiterbildung und weitere Arbeitsbedingungen. Unterschiedliche kantonale Mindestlöhne führen dazu, dass dieses Gesamtpaket aufgespalten wird und ein unübersichtlicher «Flickenteppich» entsteht.
Argumente des Referendumskomitees:
Tiefere Löhne für Beschäftigte in Tieflohnbranchen
Die Gesetzesänderung würde dazu führen, dass kantonale Mindestlöhne für viele Arbeitnehmende künftig nicht mehr gelten. Besonders betroffen wären Branchen wie das Gastgewerbe, das Reinigungsgewerbe, das Coiffeurgewerbe oder der Personalverleih. Dadurch drohen tiefere Mindestlöhne beziehungsweise Lohnsenkungen für Beschäftigte mit ohnehin geringen Einkommen.
Missachtung von Volksentscheiden in Kantonen und Gemeinden
In mehreren Kantonen und Städten wurden Mindestlöhne durch Volksabstimmungen oder kantonale Beschlüsse eingeführt. Die Gesetzesänderung würde diese demokratischen Entscheide aushebeln, indem allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge künftig Vorrang vor kantonalen Mindestlohngesetzen erhalten.
Eingriff in den Föderalismus und die kantonalen Kompetenzen
Sozialpolitik und gesetzliche Mindestlöhne fallen in die Zuständigkeit der Kantone. Die Revision verschiebt diese Kompetenz zugunsten des Bundes und privatrechtlich ausgehandelter Gesamtarbeitsverträge.
Kommentar Politbeobachter
Der Politbeobachter begrüsst und unterstützt dieses Referendum. Im Zentrum der Kritik an der geplanten Gesetzesänderung stehen verfassungsrechtliche Bedenken. Neu würden die Mindestlöhne eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags unter bestimmten Voraussetzungen Vorrang vor kantonalen Mindestlohngesetzen erhalten. Damit würden privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften erstmals über demokratisch beschlossenen kantonalen Gesetzen stehen. Dies stellt die bisherige Normenhierarchie infrage und wirft grundlegende Fragen zur föderalen Kompetenzordnung auf. Hinzu kommt, dass sozialpolitische Mindestlöhne nach geltendem Verfassungsverständnis in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallen und nicht vom Bund geregelt werden. Soll diese Kompetenzordnung geändert werden, müsste konsequenterweise zuerst die Bundesverfassung angepasst und dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden. Eine entsprechende Änderung allein auf Gesetzesstufe ist problematisch und kaum zu vereinbaren mit der Bundesverfassung.
Mindestlöhne dienen zudem nicht nur der Regelung von Arbeitsbedingungen, sondern auch dem Schutz vor Armut. Löhne müssen existenzsichernd sein. Aufgrund der erheblichen Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten ist es nachvollziehbar, dass diese nicht in allen Kantonen gleich hoch sein können. Nebst dem Bundesrat sprach sich deshalb auch die grosse Mehrheit der Kantone im Vernehmlassungsverfahren gegen die Gesetzesänderung aus.
Um was geht’s?
Die geplante Gesetzesänderung soll einen neuen Grundsatz einführen: Die Mindestlohnbestimmungen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags (GAV) sollen künftig Vorrang vor anderslautenden kantonalen Mindestlohngesetzen haben. Damit könnten in bestimmten Fällen tiefere GAV-Mindestlöhne gelten als die gesetzlich festgelegten Mindestlöhne eines Kantons. Das Parlament hat zusätzlich eine Übergangsbestimmung beschlossen, damit es nicht unmittelbar zu Lohnsenkungen kommt. In Kantonen, in denen beim Inkrafttreten der neuen Regelung bereits höhere gesetzliche Mindestlöhne gelten, sollen diese dem GAV vorläufig weiterhin vorgehen – allerdings nur so lange, bis der im GAV festgelegte Mindestlohn mindestens gleich hoch ist.
Heute kann ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) nur allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn er Bundes- und kantonalem Recht nicht widerspricht. Deshalb können die Mindestlöhne eines allgemeinverbindlich erklärten GAV derzeit nicht unter einem kantonalen gesetzlichen Mindestlohn liegen.
Ziel der Gesetzesänderung
Auslöser der Vorlage war eine Motion des Obwaldner Mitte-Ständerats Erich Ettlin. Sie beabsichtigte die Sozialpartnerschaft zu stärken und die Verhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zu vereinfachen. Ein GAV regelt nicht nur Löhne, sondern auch Ferien, Arbeitszeiten, Lohnfortzahlung, Weiterbildung und weitere Arbeitsbedingungen. Unterschiedliche kantonale Mindestlöhne führen dazu, dass dieses Gesamtpaket aufgespalten wird und ein unübersichtlicher «Flickenteppich» entsteht.
Argumente des Referendumskomitees:
Tiefere Löhne für Beschäftigte in Tieflohnbranchen
Die Gesetzesänderung würde dazu führen, dass kantonale Mindestlöhne für viele Arbeitnehmende künftig nicht mehr gelten. Besonders betroffen wären Branchen wie das Gastgewerbe, das Reinigungsgewerbe, das Coiffeurgewerbe oder der Personalverleih. Dadurch drohen tiefere Mindestlöhne beziehungsweise Lohnsenkungen für Beschäftigte mit ohnehin geringen Einkommen.
Missachtung von Volksentscheiden in Kantonen und Gemeinden
In mehreren Kantonen und Städten wurden Mindestlöhne durch Volksabstimmungen oder kantonale Beschlüsse eingeführt. Die Gesetzesänderung würde diese demokratischen Entscheide aushebeln, indem allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge künftig Vorrang vor kantonalen Mindestlohngesetzen erhalten.
Eingriff in den Föderalismus und die kantonalen Kompetenzen
Sozialpolitik und gesetzliche Mindestlöhne fallen in die Zuständigkeit der Kantone. Die Revision verschiebt diese Kompetenz zugunsten des Bundes und privatrechtlich ausgehandelter Gesamtarbeitsverträge.
Kommentar Politbeobachter
Der Politbeobachter begrüsst und unterstützt dieses Referendum. Im Zentrum der Kritik an der geplanten Gesetzesänderung stehen verfassungsrechtliche Bedenken. Neu würden die Mindestlöhne eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags unter bestimmten Voraussetzungen Vorrang vor kantonalen Mindestlohngesetzen erhalten. Damit würden privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften erstmals über demokratisch beschlossenen kantonalen Gesetzen stehen. Dies stellt die bisherige Normenhierarchie infrage und wirft grundlegende Fragen zur föderalen Kompetenzordnung auf. Hinzu kommt, dass sozialpolitische Mindestlöhne nach geltendem Verfassungsverständnis in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallen und nicht vom Bund geregelt werden. Soll diese Kompetenzordnung geändert werden, müsste konsequenterweise zuerst die Bundesverfassung angepasst und dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden. Eine entsprechende Änderung allein auf Gesetzesstufe ist problematisch und kaum zu vereinbaren mit der Bundesverfassung.
Mindestlöhne dienen zudem nicht nur der Regelung von Arbeitsbedingungen, sondern auch dem Schutz vor Armut. Löhne müssen existenzsichernd sein. Aufgrund der erheblichen Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten ist es nachvollziehbar, dass diese nicht in allen Kantonen gleich hoch sein können. Nebst dem Bundesrat sprach sich deshalb auch die grosse Mehrheit der Kantone im Vernehmlassungsverfahren gegen die Gesetzesänderung aus.