Bienen-Initiative

Sammelfrist:

19.11.2027

Jahr
Tage
Stunden
Minuten
Sekunden
bienen-initiative-hero-2880x

Was will die Initiative?

Bund und Kantone sollen die unerlässliche Rolle der Bestäubung für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen anerkennen und im Rahmen ihrer Zuständigkeit dafür einsetzen. Der Bund soll Vorschriften zur Förderung der Bestände und der Vielfalt von Bienen und anderen einheimischen Bestäuberinsekten erlassen. Die Förderung soll der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung der Bestäubung angemessen sein. Zudem sollen Anreize zur Bereitstellung, zum Unterhalt und zur qualitativen Verbesserung von naturnahen Lebensräumen geschaffen werden.

Kommentar Politbeobachter

Die Bevölkerung und das Parlament haben die Folgen des Insektensterbens bereits erkannt: Fünf Motionen wurden seit 2013 überwiesen und zwei Petitionen zum Schutz der Bestäuber erreichten 80’000 und 165’000 Unterschriften eingereicht. Trotzdem ist bis jetzt wenig passiert seitens des Bundesrats. Im Aktionsplan Biodiversität II stehen für die Bekämpfung des Insektensterbens innert sechs Jahren nur 3 Millionen Franken zur Verfügung. Konkrete und überprüfbare Massnahmen mit klarem Zeithorizont fehlen weiterhin. Dass die Imkerverbände nun aktiv werden, ist die logische Konsequenz daraus, dass das bestehende Problem verschleppt wurde.

Die Bienen-Initiative kann als Gegenmodell zur 2021 abgelehnten Pestizid-Initiative betrachtet werden. Diese setzte mit dem Verbot synthetischer Pflanzenschutzmittel auf eine konkrete Massnahme und löste grossen Widerstand bei den Bauern aus. Die Bienen-Initiative ist im Gegensatz zur Pestizid-Initiative sehr offen formuliert. Das zähe Ringen wie eine Umsetzung erfolgen würde, träte dabei erst nach einem allfälligen Abstimmungserfolg ein. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben. Werden die Landwirte den Pestizideinsatz weiter reduzierten müssen? Wie soll die Biodiversität von Randflächen noch besser gefördert werden? Wie viel zusätzliches Geld muss der Bund trotz Spahrdruck künftig gegen das Insektensterben investieren?

Aus der Distanz betrachtet scheint die von den Imkerverbänden gewählte Taktik clever und mit den fleissigen Bienen als Maskottchen stehen die Chancen der Initiative gut die Sammelphase zu überstehen.

Initiativtext:

Die Bundesverfassung (1) wird wie folgt geändert:

Art. 78a  Bestäubung

1 Bund und Kantone anerkennen die unerlässliche Rolle der Bestäubung für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Sie sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherung der Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen durch Insekten. Sie setzen die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Ressourcen ein.

2 Der Bund erlässt Vorschriften zur Förderung der Bestände und der Vielfalt von Bienen und anderen einheimischen Bestäuberinsekten, insbesondere mittels Massnahmen, die deren Erhaltung in einem günstigen Zustand gewährleisten. Die Förderung muss der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung der Bestäubung angemessen sein.

3 Der Bund unterstützt die Anstrengungen der Kantone, der Gemeinden und der Wirtschaft. Es sollen insbesondere Anreize zur Bereitstellung, zum Unterhalt und zur qualitativen Verbesserung von naturnahen Lebensräumen geschaffen werden. 

Art. 197 Ziff. 17 (2)

17. Übergangsbestimmung zu Art. 78a (Bestäubung)

Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 78a spätestens vier Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

(1)  SR 101
(2) Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Sammelfrist:
19.11.2027

Jahr
Tage
Stunden
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Was will die Initiative?

Bund und Kantone sollen die unerlässliche Rolle der Bestäubung für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen anerkennen und im Rahmen ihrer Zuständigkeit dafür einsetzen. Der Bund soll Vorschriften zur Förderung der Bestände und der Vielfalt von Bienen und anderen einheimischen Bestäuberinsekten erlassen. Die Förderung soll der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung der Bestäubung angemessen sein. Zudem sollen Anreize zur Bereitstellung, zum Unterhalt und zur qualitativen Verbesserung von naturnahen Lebensräumen geschaffen werden.

Kommentar Politbeobachter

Die Bevölkerung und das Parlament haben die Folgen des Insektensterbens bereits erkannt: Fünf Motionen wurden seit 2013 überwiesen und zwei Petitionen zum Schutz der Bestäuber erreichten 80’000 und 165’000 Unterschriften eingereicht. Trotzdem ist bis jetzt wenig passiert seitens des Bundesrats. Im Aktionsplan Biodiversität II stehen für die Bekämpfung des Insektensterbens innert sechs Jahren nur 3 Millionen Franken zur Verfügung. Konkrete und überprüfbare Massnahmen mit klarem Zeithorizont fehlen weiterhin. Dass die Imkerverbände nun aktiv werden, ist die logische Konsequenz daraus, dass das bestehende Problem verschleppt wurde.

Die Bienen-Initiative kann als Gegenmodell zur 2021 abgelehnten Pestizid-Initiative betrachtet werden. Diese setzte mit dem Verbot synthetischer Pflanzenschutzmittel auf eine konkrete Massnahme und löste grossen Widerstand bei den Bauern aus. Die Bienen-Initiative ist im Gegensatz zur Pestizid-Initiative sehr offen formuliert. Das zähe Ringen wie eine Umsetzung erfolgen würde, träte dabei erst nach einem allfälligen Abstimmungserfolg ein. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben. Werden die Landwirte den Pestizideinsatz weiter reduzierten müssen? Wie soll die Biodiversität von Randflächen noch besser gefördert werden? Wie viel zusätzliches Geld muss der Bund trotz Spahrdruck künftig gegen das Insektensterben investieren?

Aus der Distanz betrachtet scheint die von den Imkerverbänden gewählte Taktik clever und mit den fleissigen Bienen als Maskottchen stehen die Chancen der Initiative gut die Sammelphase zu überstehen.

Initiativtext:

Die Bundesverfassung (1) wird wie folgt geändert:

Art. 78a  Bestäubung

1 Bund und Kantone anerkennen die unerlässliche Rolle der Bestäubung für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Sie sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherung der Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen durch Insekten. Sie setzen die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Ressourcen ein.

2 Der Bund erlässt Vorschriften zur Förderung der Bestände und der Vielfalt von Bienen und anderen einheimischen Bestäuberinsekten, insbesondere mittels Massnahmen, die deren Erhaltung in einem günstigen Zustand gewährleisten. Die Förderung muss der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung der Bestäubung angemessen sein.

3 Der Bund unterstützt die Anstrengungen der Kantone, der Gemeinden und der Wirtschaft. Es sollen insbesondere Anreize zur Bereitstellung, zum Unterhalt und zur qualitativen Verbesserung von naturnahen Lebensräumen geschaffen werden. 

Art. 197 Ziff. 17 (2)

17. Übergangsbestimmung zu Art. 78a (Bestäubung)

Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 78a spätestens vier Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

(1)  SR 101
(2) Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

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