E-ID-Gesetz

Um was geht`s beim «Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)»

Das Bundesgesetz über die elektronische Identität sieht die Schaffung eines offiziellen, staatlichen und kostenlosen digitalen Identifikationsmittels vor. Heute muss für den Nachweis der Identität eine Identitätskarte oder einen Pass verwendet werden. Mit der E-ID soll die Identifikation künftig digital und ohne ein physisches Dokument möglich sein. Behörden oder Organisationen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, werden die E-ID akzeptieren müssen. Privaten Unternehmen ist es durch die verfassungsmässig garantierte Wirtschaftsfreiheit freigestellt, ob Sie die E-ID akzeptieren oder zur Identifikation ihrer Kunden voraussetzen wollen. Für Behördengänge wird es weiterhin möglich sein, ein analoges Identifikationsmittel zu verwenden. Das Gesetz ermöglicht aber die Einforderung von Zusatzgebühren für Dienstleistungen am Schalter, welche auch online mittels E-ID beziehbar wären.

Wer eine E-ID will, muss ein Smartphone haben und eine Wallet-App herunterladen. Mithilfe dieser App können Dokumente in digitaler Form gespeichert werden. Anschliessend kann die E-ID beim Bundesamt für Polizei beantragt werden. Der Antrag erfolgt online, indem der eigene physische Ausweis einscannt und mit einem Livevideo der Handykamera abgeglichen wird.

Am 28. September wird bereits das zweite Mal über die E-ID abgestimmt. Über 64% der Stimmbürger lehnten die E-ID 2021 ab. Einer der Hauptkritikpunkte von damals war, dass private Anbieter und nicht der Staat die die E-ID herausgegeben hätten. Nach der Überarbeitung der E-ID Vorlage wurde dieser Punkt korrigiert.

Kommentar Politbeobachter:

«Aller guten Dinge sind drei», lautet ein wohl bekanntes Sprichwort. Die Vorlage, welche nun zur Abstimmung steht, ist deutlich besser als jene von 2021, aber immer noch ungenügend. Der Politbeobachter lehnt die aktuell diskutierte Form der E-ID ab, ohne sich grundsätzlich gegen Digitalisierung oder eine E-ID zu wenden. Vermutlich braucht es einen dritten Anlauf, um eine den heutigen Anforderungen genügende Ausgangslage für eine E-ID zu schaffen. Die Hauptkritikpunkte des Politbeobachters an der gegenwärtigen Form der E-ID:

  • Damit Freiwilligkeit garantiert ist, müsste im Gesetz explizit verankert werden, dass niemand benachteiligt oder diskriminiert werden darf, wenn er keine E-ID hat. Dies ist aktuell nicht der Fall.
  • Der Nutzen der E-ID ist fragwürdig. Um Behördendienstleistungen wie einen Betreibungsregisterauszug zu beziehen, gibt es bereits gute Logins wie AGOV. Diese funktionieren meist mit Zweifaktorauthentifizierung und sind weit sicherer als die E-ID. Für Alterskontrollen im Alltag, z.B. beim Alkoholeinkauf, ist eine normale ID zudem besser geeignet.
  • Die E-ID-Daten werden den Tech-Konzernen auf dem Silbertablett serviert. Zur Verifizierung aller Benutzerprofile wird voraussichtlich eine E-ID nötig, sobald eine Plattformregulierung eingeführt ist. Keine E-ID zu haben bedeutet daher, in absehbarer Zeit von der Nutzung sozialer Medien ausgeschlossen zu sein. Und noch was: Durch die Benutzerverifizierung gelangen die E-ID Daten «per Gesetz» in die Hände von Tech-Konzernen. Im Fall von Tiktok landen Sie beispielsweise beim chinesischen Staat. Das gilt es zu vermeiden.
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