Bundesgesetz über die Individualbesteuerung

Um was geht’s?

Mit der zivilstandsunabhängigen Besteuerung soll die sogenannte Heiratsstrafe abgeschafft werden. Heute werden in der Schweiz verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert. Gehen beide Personen einer Erwerbstätigkeit nach, müssen sie wegen der Progression teilweise höhere Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit getrennten Veranlagungen. Das Bundesgericht hatte 1984 entschieden, dass die steuerliche Diskriminierung verheirateter und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatpaaren verfassungswidrig ist. Gut 40 Jahre später steht nun ein Gesetz zur Diskussion, welches den Missstand zu beheben versucht. Künftig soll also unabhängig vom Zivilstand jede Person für sich selbst die Steuern zahlen.

Kommentar Politbeobachter:

Das Bundesgericht hatte 1984 entschieden, dass die steuerliche Diskriminierung verheirateter und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatspaaren verfassungswidrig ist. Gut 40 Jahre später wurde in der Sommersession ein Gesetz verabschiedet, welches den Missstand zu beheben versucht. Aus verfassungsrechtlichen Überlegungen müsste man den Vorschlag eigentlich begrüssen. Damit man politische Lösungen findet, die mehrheitsfähig sind, braucht es Kompromisse und diese können zu einer «Verschlimmbesserung» der bestehenden Situation führen. Ob die Individualbesteuerung eine solche darstellt, ist schwer zu beurteilen.

Stossend an der neuen Lösung ist, die Benachteiligung des traditionellen Familienmodells gegenüber anderen Modellen. Ehepaare, die ihre Kinder selbst betreuen, müssen als Einverdiener-Haushalte mehr Steuern bezahlen, während gutverdienende Doppelverdiener-Haushalte, welche Ihre Kinder fremdbetreuen lassen, profitieren. Die Befürworter der Vorlage streichen heraus, dass Frauen mit der Reform mehr arbeiten, weil positive Anreize geschaffen würden. Sie rechnen mit über 40.000 zusätzlichen Vollzeitstellen und gehen von positiven Effekten hinsichtlich der Gleichstellung aus. Das wird zumindest teilweise stimmen, doch was ist der Preis dafür? In vielen Fällen mehr Fremdbetreuung der Kinder.

Ob dies gut oder schlecht für Kinder ist, hängt von der Qualität der Kitas aber auch stark von der zeitlichen Quantität der Fremdbetreuung ab. Während ein bis zwei Tage in der Kita eher die Sozialkompetenz der Sprösslinge fördert, haben vier bis fünf Tage Fremdbetreuung auch nachteilige Folgen auf die kindliche Psyche. Die Eltern sind in der Regel die wichtigsten Bezugspersonen von Kindern. Sie brauchen eine verlässliche emotionale Verfügbarkeit der Eltern, besonders in den ersten Lebensjahren. Wenn ein Kind wenig exklusive Aufmerksamkeit der Eltern erlebt, wird unbewusst abgespeichert: „Ich bin nicht so wichtig“ und „Ich muss funktionieren, um gesehen zu werden“. Dies kann basierend auf schwächer ausgeprägtem Urvertrauen zu unzureichendem Selbstwertgefühl aber auch zu Schwierigkeiten, Nähe zuzulassen oder Hilfe anzunehmen führen. Wollen wir das?

Das genannte Argument dürfte wichtiger und von grösserer Tragweite sein als allfällige Zusatzkosten, welche vom Nein-Komitee betont werden. Technische Fortschritte und Automatisierung können durchaus dazu führen, dass sich der Mehraufwand und zusätzliche Bürokratie in Grenzen halten. Wenn ein Mensch aber mit zu geringem Selbstwert ins Leben startet, ist der Weg der Aufarbeitung oft ein langer.

Was sind die Hauptargumente der Befürworter?

Gleichstellung und Fairness
Jede Person wird unabhängig vom Zivilstand besteuert. Die heutige Heiratsstrafe und der Konkubinatsbonus entfallen – alle Lebensformen werden gleichbehandelt.

Bessere Arbeitsanreize, besonders für Frauen
Das Zweiteinkommen wird nicht mehr überproportional besteuert. Dadurch lohnt sich ein höheres Arbeitspensum, was die Erwerbsbeteiligung steigert und dem Fachkräftemangel entgegenwirkt.

Mehr wirtschaftliche Unabhängigkeit und höhere Renten
Wer mehr arbeitet, zahlt selbst Steuern und baut eigene Sozialversicherungsansprüche auf – das reduziert insbesondere bei Frauen das Risiko von Altersarmut.

Entlastung für viele Haushalte
Rund die Hälfte der Ehepaare zahlt weniger Steuern, ein grosser Teil bleibt gleichgestellt. Nur eine Minderheit mit stark ungleichen Einkommen zahlt mehr.

  • Modernes und einfacheres Steuersystem
    Die Besteuerung passt zur heutigen Gesellschaft, ist transparenter und funktioniert unabhängig von Heirat, Scheidung oder Trennung.

 

Was sind die Hauptargumente der Gegner?

  • Nein zum Angriff auf Mittelstand und Familien: Der Mittelstand wird durch eine neue Heiratsstrafe benachteiligt. Nur wenige Doppelverdiener-Paare mit hohem Einkommen profitieren von der Individualbesteuerung.
  • Nein zum massiven Mehraufwand für Ehepaare: Neu müssen zwei Steuererklärungen pro Familie ausgefüllt werden. Das bedeutet 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen pro Jahr. Tausende zusätzliche Steuerbeamten sowie millionenteure IT-Projekte in allen 26 Kantonen auf Kosten der Steuerzahlenden sind die Folge.
  • Nein zur steuerlichen Aufteilung des Besitzes der Eheleute: Damit das Vermögen eines Ehepaars individuell versteuert werden kann, müsste sein Besitz wie bei einer Scheidung aufgeteilt werden.
  • Nein zur Aushöhlung des Föderalismus: Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) lehnt die Individualbesteuerung ab. In der Vernehmlassung haben 21 der 26 Kantone die Vorlage abgelehnt.
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