Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und direkter Gegenentwurf

Um was geht’s?

Das Parlament hat entschlossen, in der Abstimmung der Bargeld-Initiative einen direkten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Werden beide angenommen, entscheidet die Stichfrage darüber, welche Variante umgesetzt wird.

Grundsätzlich stärken beide zur Diskussion stehenden Möglichkeiten das Bargeld und möchten es auf Verfassungsstufe verankern. Folgendes sind die Hauptunterschiede:

  • Unterschiedliche Formulierungen im Gesetzestext: Gemäss der Initiative muss Bargeld «in genügender Menge» verfügbar sein. Gemäss dem Gegenvorschlag stellt die SNB sicher, dass die Bargeldversorgung gewährleistet ist.
  • Unterschiedliche Zuständigkeiten für die Umsetzung: In der Formulierung der Initiative ist «Der Bund» hierfür zuständig. Im Gegenvorschlag heisst es: Die SNB gewährleistet Bargeldversorgung an Banken.
  • Umsetzung und Flexibilität: Die Initiative kann weitreichende Verpflichtungen schaffen und allenfalls zu Klagen führen. Der Bargeldschutz wäre starr verankert. Der Gegenvorschlag betrifft «nur» die SNB und die Banken.

Verfassungsänderung gemäss direktem Gegenvorschlags

Art. 99 Abs. 1bis und 2bis

1bis Die schweizerische Währung ist der Franken.

2bis Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung. 

Verfassungsänderung gemäss Bargeldinitiative:

Art. 99 Abs. 1bis und 5

1bis Der Bund stellt sicher, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen.

5 Der Ersatz des Schweizerfranken durch eine andere Währung muss Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.

 

Kommentar Politbeobachter:

Wichtig ist primär das, was bereits erreicht wurde. Der Schutz des Bargelds wird dadurch verbessert, dass seine Existenz nun auf Verfassungsstufe gehoben wird. Hierfür gebührt denjenigen Leuten Dank, die das Anliegen aufgegriffen und durch das Sammeln von Unterschriften an die Urne gebracht haben. Von sich aus hätte das Parlament wohl kaum Änderungen beschlossen. Beim Ausfüllen der Stichfrage, für den Fall, dass die Initiative und der Gegenvorschlag angenommen würden, ist sich der Politbeobachtervorstand nicht einig. Einige Gedanken dazu:

Die Initianten wollen «den Bund» mit der Sicherstellung der Versorgung von Münzen und Noten beauftragen. Weil Geldpolitik sehr mächtig ist, wurde Sie in modernen Demokratien bewusst aus der Tagespolitik ausgelagert und an eine Zentralbank (SNB, EZB, FED…) delegiert. Diese Gewaltenteilung verhindert eine übermässige Machtkonzentration bei der Regierung und hat sich bewährt. Dass nun die regierungskritischen Initianten mehr Macht beim Bund und somit beim Bundesrat als Exekutive wollen, ist merkwürdig. Die Bargeldmenge soll, genauso wie alle anderen Geldmengen, von der SNB bestimmt werden. Seltsam ist auch, dass die Initianten den Gegenvorschlag, der mit Sicherheit eine Verbesserung des Status quo wäre, ablehnen. Logisch wäre eine 2 x Ja Kampagne.

Der Gegenvorschlag kann aber auch als schlechter bewertet werden, weil er zwar das Bargeld in der Verfassung verankern will, aber weniger klar, weniger verbindlich und rechtlich weniger konkret formuliert ist als die Initiative. Wichtig ist aber festzuhalten, dass weder der Gegenvorschlag noch Initiative die Nutzung des Bargelds im Alltag sicherstellt. Eine Initiative, welche eine Annahmepflicht wollte, ist in der Sammelphase gescheitert. Wem Bargeld wichtig ist – und dafür gibt es viele gute Argumente – der sollte primär dafür schauen, dass er es im Alltag selbst aktiv nutzt.

 

Was sind die Hauptargumente der Befürworter der Initiative?

Münzen und Banknoten -Erhalt wird klarer Verfassungsauftrag: Das Volk verpflichtet die Politik, verbindliche Regeln zu schaffen, die den Zugang zu Münzen und Banknoten dauerhaft sichern – unabhängig von Trends, Interessen oder technologischem Druck.

Schutz vor schleichender Abschaffung: Filialschliessungen, weniger Bancomaten und höhere Gebühren dürfen Münzen und Banknoten nicht verdrängen. Der Staat muss gegensteuern, wenn die Versorgung gefährdet ist – nicht nur die in dieser Hinsicht machtlose Schweizerische Nationalbank (SNB).

Münzen und Banknoten bleibt krisensicheres Zahlungsmittel: Bei Stromausfällen, Cyberangriffen oder Systemstörungen funktionieren Münzen und Banknoten zuverlässig – Karten und Apps nicht. Der Bund trägt die Verantwortung für eine genügend grosse physische Geldmenge.

 Zahlungsmittel für alle bleibt garantiert: Menschen ohne Smartphone, ohne Bankkonto oder mit eingeschränktem Zugang zu digitalen Systemen behalten ein sicheres, akzeptiertes Zahlungsmittel – auch hier hat die SNB keine Durchsetzungsmacht.

Anonyme Zahlungen bleiben real möglich.
Münzen und Banknoten müssen nicht nur existieren, sondern verfügbar sein. Nur so bleibt Datenschutz im Zahlungsverkehr gewährleistet.

Kein Währungswechsel ohne Volk und Stände: Ob ein Beitritt zu einer neuen Währung oder eine Umstellung des «Schweizer Franken» auf einen «E-Franken» erfolgt – beides braucht zwingend ein Doppelmehr. Kein Wechsel ohne breite demokratische Zustimmung.

 

Was sind die Hauptargumente des Bundesrats für den Gegenvorschlag und gegen die Initiative?

Bewährte und klare Formulierungen: Der Bundesrat argumentiert, dass der Gegenvorschlag bestehende gesetzliche Bestimmungen zur Bargeldversorgung und zur Währung (Franken) präzise in die Verfassung übernimmt, statt neue unklare Formulierungen einzuführen. Die Initiative verwende vage Begriffe (z. B. „genügend Bargeld“) ohne klaren rechtlichen Rahmen.

Vermeidung von Rechtsunsicherheit: Die Initiative lässt offen, was „genügende Menge“ an Bargeld bedeutet. Genügend wo (national, regional, in jeder Gemeinde)? Genügend für wen (für Privatpersonen, für Unternehmen, für alle)? Auch in Krisensituationen? Genügend in welcher Form (Anzahl Geldautomaten, Bargeldbestand, Öffnungszeiten)? Weil die Gerichte diese Fragen später mittels Auslegung eingrenzen müssten, ist bereits heute eine gewisse Rechtsunsicherheit absehbar.

Die Initiative verpflichtet «den Bund», sagt aber nicht klar genug, welche Rolle die SNB, Banken und private Dienstleister (z. B. Geldautomatenbetreiber) spielen. Damit ist die Haftungsfrage nicht klar und wer in die Pflicht genommen werden muss, wenn Bargeldangebote ausgedünnt werden. Hier entstünde zusätzliche Rechtsunsicherheit.

Der Gegenvorschlag sagt hingegen kurz und klar: Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung.

Ziel wird erreicht – ohne zusätzliche Komplikationen: Bundesrat und Parlament teilen grundsätzlich das Anliegen, dass Bargeld und der Franken geschützt werden sollen. Mit dem Gegenvorschlag wird dies erreicht, ohne neue Rechtsfragen oder interpretationsbedürftige Verfassungsformulierungen zu schaffen.

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