Was will die Initiative
Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird teilweise Denkmalpflege und Ortsbildkommissionen blockiert. Um dem entgegenzuwirken und den Zubau von Stromproduktionskapazität durch Solaranlagen zu beschleunigen, fordert die Initiative folgendes:
-
Solaranlagen an Bauten und Anlagen innerhalb und ausserhalb von geschützten Ortsbildern und Landschaften sind zulässig und bedürfen keiner Baubewilligung. Es soll nur noch eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde bestehen.
-
Auch an Kulturdenkmäler von nationaler und kantonaler Bedeutung sollen Solaranlagen grundsätzlich bewilligt werden. Die Behörden sollen in solchen Fällen jedoch die Möglichkeit haben Auflagen zu machen.
Kommentar Politbeobachter:
Eine langfristig gesicherte zuverlässige Stromversorgung ist wichtig für die Prosperität unseres Landes und die inländische Stromproduktion muss ausgebaut werden. Wie nützlich eine zusätzlich produzierte KWh Strom ist, hängt aufgrund der begrenzten Speicherkapazitäten von Strom aber sehr stark davon ab, wann Sie produziert wird.
Solaranlagen auf Gebäuden liefern deutlich mehr Strom in der sonnigen und warmen Jahreszeit, Strommangellagen treten aber primär im Winter auf.
Löst der Zubau von Solaranlagen unser Energieproblem? Vermutlich nicht.
Überschüssiger Strom aus Solaranlagen lässt sich, genau wie auch der von konstant laufenden AKWs, mit etwas Verlust in Form kinetischer Energie in Stauseen speichern. Hierzu wird Wasser mit elektrischer Energie von einem tiefer gelegenen See zu einem höher gelegenen gepumpt. Ein Stausee ist die grösste und effizienteste Batterie, die es gibt. Steigt der Strombedarf, kann jederzeit kurzfristig viel Strom produziert werden. Weil diese Speicherkapazität sehr begrenzt ist und sich Strom anderweitig in grossen Mengen nicht vernünftig speichern lässt, bringt der Zubau von Solarenergie wenig für die Energiesicherheit. Stromengpässe treten fast ausschliesslich im Winter auf, wenn weder die Sonne scheint noch der Wind weht. Um die Stromversorgung langfristig sicherzustellen, braucht es eher ein Hinterfragen der bestehenden «Energiestrategie» des Bundes als zusätzliche Erleichterungen für den Bau von Solaranlagen. Zudem ist das Parlament mit dem «Beschleunigungserlass» bereits in dieselbe Stossrichtung unterwegs und will mit einem Gesetz den Ausbau einheimischer Wasser- Solar und Windkraft schneller voranbringen.
Ein etwas anderer Gedanken zum Schluss: Wie verhältnismässig finden Sie es, wenn Sie für ein zusätzliches Dachfenster an Ihrem Haus kostpflichtig eine Baubewilligung einreichen müssen, der Nachbar aber bewilligungsfrei die ganze Fassade und das Dach mit Solarpanels versehen darf?
Initiativtext:
Eidgenössische Volksinitiative «Für bewilligungsfreie Solaranlagen»
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 75c Solaranlagen an Bauten und Anlagen
1 Solaranlagen an Bauten und Anlagen innerhalb und ausserhalb von geschützten Ortsbildern und Landschaften sind zulässig und bedürfen keiner Baubewilligung. Sie sind der zuständigen Behörde zu melden.
2 Solaranlangen an Kulturdenkmälern von nationaler oder kantonaler Bedeutung sowie an geschichtlichen Stätten bedürfen einer Baubewilligung.
3 Solaranlagen an Kulturdenkmälern nach Absatz 2 sind zulässig und zu bewilligen. Zur Schonung der Kulturdenkmäler kann die Baubewilligung mit Auflagen versehen werden.
Art. 197 Ziff. 172
17. Übergangsbestimmung zu Art. 75c (Solaranlagen an Bauten und Anlagen)
Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 75c spätestens ein Jahr nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der
Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen
Quellen:
Was will die Initiative
Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird teilweise Denkmalpflege und Ortsbildkommissionen blockiert. Um dem entgegenzuwirken und den Zubau von Stromproduktionskapazität durch Solaranlagen zu beschleunigen, fordert die Initiative folgendes:
-
Solaranlagen an Bauten und Anlagen innerhalb und ausserhalb von geschützten Ortsbildern und Landschaften sind zulässig und bedürfen keiner Baubewilligung. Es soll nur noch eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde bestehen.
-
Auch an Kulturdenkmäler von nationaler und kantonaler Bedeutung sollen Solaranlagen grundsätzlich bewilligt werden. Die Behörden sollen in solchen Fällen jedoch die Möglichkeit haben Auflagen zu machen.
Kommentar Politbeobachter:
Eine langfristig gesicherte zuverlässige Stromversorgung ist wichtig für die Prosperität unseres Landes und die inländische Stromproduktion muss ausgebaut werden. Wie nützlich eine zusätzlich produzierte KWh Strom ist, hängt aufgrund der begrenzten Speicherkapazitäten von Strom aber sehr stark davon ab, wann Sie produziert wird.
Solaranlagen auf Gebäuden liefern deutlich mehr Strom in der sonnigen und warmen Jahreszeit, Strommangellagen treten aber primär im Winter auf.
Löst der Zubau von Solaranlagen unser Energieproblem? Vermutlich nicht.
Überschüssiger Strom aus Solaranlagen lässt sich, genau wie auch der von konstant laufenden AKWs, mit etwas Verlust in Form kinetischer Energie in Stauseen speichern. Hierzu wird Wasser mit elektrischer Energie von einem tiefer gelegenen See zu einem höher gelegenen gepumpt. Ein Stausee ist die grösste und effizienteste Batterie, die es gibt. Steigt der Strombedarf, kann jederzeit kurzfristig viel Strom produziert werden. Weil diese Speicherkapazität sehr begrenzt ist und sich Strom anderweitig in grossen Mengen nicht vernünftig speichern lässt, bringt der Zubau von Solarenergie wenig für die Energiesicherheit. Stromengpässe treten fast ausschliesslich im Winter auf, wenn weder die Sonne scheint noch der Wind weht. Um die Stromversorgung langfristig sicherzustellen, braucht es eher ein Hinterfragen der bestehenden «Energiestrategie» des Bundes als zusätzliche Erleichterungen für den Bau von Solaranlagen. Zudem ist das Parlament mit dem «Beschleunigungserlass» bereits in dieselbe Stossrichtung unterwegs und will mit einem Gesetz den Ausbau einheimischer Wasser- Solar und Windkraft schneller voranbringen.
Ein etwas anderer Gedanken zum Schluss: Wie verhältnismässig finden Sie es, wenn Sie für ein zusätzliches Dachfenster an Ihrem Haus kostpflichtig eine Baubewilligung einreichen müssen, der Nachbar aber bewilligungsfrei die ganze Fassade und das Dach mit Solarpanels versehen darf?
Initiativtext:
Eidgenössische Volksinitiative «Für bewilligungsfreie Solaranlagen»
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 75c Solaranlagen an Bauten und Anlagen
1 Solaranlagen an Bauten und Anlagen innerhalb und ausserhalb von geschützten Ortsbildern und Landschaften sind zulässig und bedürfen keiner Baubewilligung. Sie sind der zuständigen Behörde zu melden.
2 Solaranlangen an Kulturdenkmälern von nationaler oder kantonaler Bedeutung sowie an geschichtlichen Stätten bedürfen einer Baubewilligung.
3 Solaranlagen an Kulturdenkmälern nach Absatz 2 sind zulässig und zu bewilligen. Zur Schonung der Kulturdenkmäler kann die Baubewilligung mit Auflagen versehen werden.
Art. 197 Ziff. 172
17. Übergangsbestimmung zu Art. 75c (Solaranlagen an Bauten und Anlagen)
Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 75c spätestens ein Jahr nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der
Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen
Quellen: