Service Citoyen-Initiative
Was will die Initiative
Die Service-Citoyen-Initiative will die aktuell ausschliesslich für Männer geltende Wehrpflicht zu einer allgemeinen Bürger- bzw. Milizpflicht mit erweitertem Leistungsumfang ausbauen. Konkret sollen alle Einwohner mit Schweizer Bürgerrecht einen verpflichtenden Dienst im Sinne des Gemeinwohls für die Allgemeinheit und die Umwelt leisten. Dabei wären auch Einsätze in der Kinderbetreuung, in der Pflege von Angehörigen, zu der Integration von Ausländern oder im Umweltschutz denkbar. Diese Idee stützen einige Grünliberale, EVP-, Mitte- und FDP-Politiker, Jungparteien und der Dachverband Schweizer Männer- und Väterorganisationen. Bis auf den Dachverband bilden alle Befürworter innerhalb ihrer eigenen Parteien jeweils eine Minderheit.
Die Initianten sehen in ihrem Vorgehen eine Stärkung des Miliz-Systems, die Linderung der Personalsorgen von Armee und Zivilschutz und mehr Gleichberechtigung.
Kommentar Politbeobachter
Auf den ersten Blick klingt die Initiative nach mehr Solidarität, mehr eidgenössischem Zusammenhalt und mehr Gleichbehandlung von Schweizerinnen und Schweizern. Allerdings hat die Medaille – wie so häufig – zwei Seiten.
Militär- und Zivildienst beruhen in der Schweiz auf Freiwilligkeit und der Möglichkeit, den Dienst mit dem Berufsleben zu vereinbaren – mit dem Resultat, dass die Schweizer Frauen (obwohl sie könnten) im Durchschnitt eher weniger Militär- und Zivildienst leisten als Männer. Dieser Umstand dürfte daher rühren, dass Frauen seit jeher einen erheblichen Anteil unbezahlter Care-, Familien- und Unterstützungs-Arbeit leisten. Ob es nun sinnvoll und tatsächlich im Sinne der Gleichberechtigung angezeigt ist, genau diesen Bürgerinnen per Gesetz eine zusätzliche, verpflichtende «Dienst-Zeit» aufzubürden, muss mindestens kritisch hinterfragt werden.
Zudem steigen mit der Umsetzung des Bürgerdienstes – wenn man den Berechnungen des Bundesrates Glauben schenken darf – die Gesamtausgaben für das Miliz- und Zivilschutzsystem auf rund 1.9 Mia. CHF, also rund das Doppelte der bisherigen Ausgaben an. Zusätzliche in den Betrieben anfallende, indirekte Kosten für Produktivitätsverluste, Ersatzbeschaffungen oder nicht mehr verfügbare Fachkräfte, sind bisher nicht quantifiziert. Ebenfalls nicht bekannt sind die Umsetzungskosten für die voraussichtlich umfangreichen gesetzlichen Anpassungen, neue Verwaltungsstrukturen und die Erarbeitung klarer Kriterien für die Auswahl von Ersatzdiensten. Es ist also noch nicht absehbar, welche konkreten finanziellen, personellen und fachlichen Folgen die Umsetzung der Initiative mit sich bringt.
Weitere Fragen, wie jene, ob die Initiative nicht gegen das Grundprinzip der freiwilligen Miliz (oder gar gegen das internationale Verbot der Zwangsarbeit) verstösst, ob kleine Unternehmungen und Selbstständige mit der Umsetzung überhaupt umgehen könnten, inwiefern Qualifikationen und Kompetenzen adäquat gemanaged werden oder auch wie die politische Einflussnahme auf die Steuerung des Einsatzes der neu geschaffenen Bürger-Ressourcen transparent gemacht und nötigenfalls unterbunden wird, sind derzeit nicht geklärt.
Obwohl das primär kommunizierte Ziel «mehr gesellschaftliche Solidarität und ein stärkeres Milizsystem» rhetorisch attraktiv ist, scheinen die praktischen Nachteile zu überwiegen. Insbesondere dass die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mindestens Teile der Initiative als völkerrechtswidrig bezeichnet, dürfte nach einer allfälligen Annahme derselben zu ernüchternden Umsetzungsmassnahmen führen.
Mindestens das Personalproblem des Schweizer Militärs könnte man auch mal aus der Perspektive der Anstellungsbedingungen, der Arbeitszeitmodelle und der Sinnhaftigkeit der Aufgaben betrachten. Mit entsprechenden, zeitgemässen Anpassungen könnte es durchaus sein, dass sich so vermehrtes Interesse am Militär «von selbst» einstellt.
Webseite des Ja-Komitees:
https://www.servicecitoyen.ch/de/
Weseite des Nein-Komitees:
https://buergerdienst-nein.ch/
Initiativtext:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 59 Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt
1 Jede Person mit Schweizer Bürgerrecht leistet einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt.
2 Dieser Dienst wird als Militärdienst oder in Form eines anderen, gleichwertigen und gesetzlich anerkannten Milizdienstes geleistet.
3 Der Sollbestand der Kriseninterventionsdienste ist garantiert; dies betrifft insbesondere:
a.
die Armee;
b.
den Zivilschutz.
4 Personen, die keinen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt leisten, obwohl sie dazu verpflichtet sind, schulden eine Abgabe; das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen. Diese Abgabe wird vom Bund erhoben und von den Kantonen veranlagt und eingezogen.
5 Das Gesetz legt fest, ob und in welchem Umfang Personen ohne Schweizer Bürgerrecht einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt leisten.
6 Der Bund erlässt Vorschriften über den angemessenen Ersatz des Erwerbsausfalls.
7 Personen, die den Dienst leisten und dabei gesundheitlichen Schaden erleiden oder ihr Leben verlieren, haben für sich oder ihre Angehörigen Anspruch auf angemessene Unterstützung des Bundes.
Art. 61 Abs. 3–5
Aufgehoben
Art. 197 Ziff. 174
- Übergangsbestimmung zu Art. 59 (Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt)
Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 59 spätestens fünf Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der genannten Frist.
Zusätzliche Informationen und Berichte :
Service-citoyen-Initiative (Admin-Portal)
Bürgerdienst für alle: Weshalb der Bundesrat die Initiative ablehnt (NZZ)
Militär oder andere Einsätze – Initiative will Dienstpflicht für alle – News – SRF (2019)
Service-Citoyen-Initiative: die Argumente der Gegner – News – SRF (2025)