Referendum zum Freihandelsabkommen mit Malaysia

Sammelfrist:

08.10.2026

Tage
Stunden
Minuten
Sekunden
03_palmoel_rettet-den-regenwald

Um was geht’s?
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Lichtenstein und Island) und Malaysia wurde fast 15 Jahre verhandelt und nun vom Parlament gutgeheissen. Um mehr Verhandlungsmacht zu erreichen, hat die Schweiz zusammen mit den anderen EFTA-Staaten und nicht alleine verhandelt. Das Abkommen ermöglicht Schweizer Unternehmen, ihre Absatzmärkte weiter zu diversifizieren und verbessert die Rechtssicherheit in den Wirtschaftsbeziehungen. Für 99,9 Prozent der heutigen Schweizer Ausfuhren nach Malaysia werden Zollerleichterungen gelten. Für die Schweizer Exportwirtschaft ergeben sich dadurch neue Chancen, insbesondere in Zukunftstechnologien. Denn das rohstoffreiche Land ist ein wichtiger Akteur in der globalen Elektronikindustrie und führend in der Halbleiterproduktion. Malaysia ist nach Singapur die zweitwichtigste Destination für schweizerische Direktinvestitionen in Südostasien. Mit einem bilateralen Güterhandel von 2,3 Mrd. CHF (2024) ist Malaysia in nach Singapur, Thailand und Vietnam der viertwichtigste Handelspartner der Schweiz in dieser Region.

Das Abkommen hat einen umfassenden Geltungsbereich. Es enthält Bestimmungen zu Handel mit Industriegütern, zu verarbeiteten und unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, technischen Handelshemmnissen, sanitären und phytosanitären Massnahmen, Ursprungsregeln, Handelserleichterungen, Handel mit Dienstleistungen, Investitionen, Schutz des geistigen Eigentums, Wettbewerb, öffentlichem Beschaffungswesen, Streitschlichtung und der technischen Zusammenarbeit. Das Abkommen enthält zudem ein umfassendes und rechtsverbindliches Kapitel zum Schutz der Umwelt und der Arbeitnehmerrechte.

Argumente des Referendumskomitees:

Mehr Anreiz für Regenwaldzerstörung: Das Abkommen senkt Zölle auf Palmöl aus Malaysia. Dadurch wird die Nachfrage nach Palmöl angekurbelt und Anreize geschaffen, weitere Regenwaldflächen für Ölpalmenplantagen zu nutzen.

 

Menschenrechtsprobleme in der Palmölproduktion: In Teilen der malaysischen Palmölindustrie wurden wiederholt Fälle von Zwangsarbeit, Ausbeutung von Migranten und schlechten Arbeitsbedingungen dokumentiert. Es besteht das Risiko, dass die Schweiz mit dem Abkommen indirekt Produkte aus problematischen Lieferketten begünstigt. Das Abkommen enthält keine wirksamen Sanktionen vor, falls Umwelt- oder Sozialstandards verletzt werden.

 

Falsches Signal der Schweizer Handelspolitik: Freihandelsabkommen sollten nur abgeschlossen werden zusammen mit verbindlichen Umwelt- und Menschenrechtsauflagen. Ein Ja zum Abkommen sendet das Signal, dass wirtschaftliche Interessen Vorrang vor Klima-, Biodiversitäts- und Menschenrechtsschutz hätten.

Kein einseitiger Profit für Pharma- und Agrarkonzerne: Das Abkommen verpflichtet Malaysia zu strengeren Regeln beim Schutz des geistigen Eigentums, beispielsweise für Medikamente oder Saatgut. Davon profitieren vor allem grosse Pharma- und Agrarkonzerne wie Syngenta, während die Lebensgrundlagen indigener Gemeinschaften gefährdet und die Rechte auf Nahrung und Gesundheit der malaysischen Bevölkerung verletzt werden.

Kommentar Politbeobachter

Die meisten Freihandelsabkommen der Schweiz gelten wirtschaftlich als erfolgreich, weil sie den Export fördern und Schweizer Unternehmen bessere Marktchancen verschaffen. Rund jeder zweite in der Schweiz verdiente Franken wird direkt oder indirekt im Ausland erwirtschaftet. Hunderttausende Arbeitsplätze sind deshalb vom internationalen Handel abhängig. Ein funktionierender Freihandel ist für die Schweiz von grosser Bedeutung. Bei der Beurteilung einzelner Abkommen geht es jeweils um eine politische Abwägung zwischen wirtschaftlichem Nutzen – mehr Handel, tieferen Zöllen und einer besseren Wettbewerbsfähigkeit – und den Risiken für Umwelt- und Sozialstandards.

Freihandelsabkommen müssen nicht in allen Belangen perfekt ausgewogen sein, sollten aber nicht den Charakter eines Kolonialvertrags annehmen. Kritisch am vorliegenden Abkommen ist, dass die Schweiz zusammen mit den anderen EFTA-Staaten ihre Vertragspartner dazu drängt, das UPOV-Übereinkommen von 1991 zu übernehmen, von dem vor allem grosse Saatgutkonzerne wie Bayer, Corteva, Syngenta oder BASF profitieren. Das UPOV-Übereinkommen wurde von der International Union for the Protection of New Varieties of Plants ausgearbeitet. Die internationale Organisation mit Sitz in Genf verfolgt das Ziel, Züchterinnen und Züchtern neuer Pflanzensorten geistige Eigentumsrechte zu gewähren – ähnlich wie Patente, jedoch speziell für Pflanzensorten. Das Übereinkommen schränkt die Rechte der Landwirte erheblich ein: Geschütztes Saatgut oder Vermehrungsmaterial dürfen grundsätzlich weder getauscht noch verkauft werden. Selbst die Wiederverwendung von Saatgut oder Vermehrungsmaterial aus der eigenen Ernte ist für viele Pflanzenarten verboten und für andere nur unter Einschränkungen zulässig. UPOV gefährdet damit nicht nur das Recht auf Nahrung und die Ernährungssouveränität, sondern auch die agrarbiologische Vielfalt.

Selbst hält sich selbstverständlich kein EFTA-Staat an diese Vorschriften. Wie sollte man auch erklären, dass die Bauern hierzulande jährlicher Saatgutkauf einkaufen, Lizenzgebühren bezahlen müssten und es verboten sein soll selber Saatgut zu vermehren? Bis heute wurden Marokko (Freihandelsabkommen 1999), Jordanien (2002), Libanon (2007), Ägypten (2008), die zentralamerikanischen Staaten (2014) und Indonesien (2018) über Freihandelsabkommen gedrängt das UPOV-Übereinkommen zu befolgen und weitere werden voraussichtlich folgen. Weil die Kolonialzeit längst vorbei sein sollte, wäre es wichtig und anständig zumindest diesen Punkt im Abkommen zu überarbeiten, denn er ist an Doppelmoral kaum zu überbieten.

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08.10.2026

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Um was geht’s?
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Lichtenstein und Island) und Malaysia wurde fast 15 Jahre verhandelt und nun vom Parlament gutgeheissen. Um mehr Verhandlungsmacht zu erreichen, hat die Schweiz zusammen mit den anderen EFTA-Staaten und nicht alleine verhandelt. Das Abkommen ermöglicht Schweizer Unternehmen, ihre Absatzmärkte weiter zu diversifizieren und verbessert die Rechtssicherheit in den Wirtschaftsbeziehungen. Für 99,9 Prozent der heutigen Schweizer Ausfuhren nach Malaysia werden Zollerleichterungen gelten. Für die Schweizer Exportwirtschaft ergeben sich dadurch neue Chancen, insbesondere in Zukunftstechnologien. Denn das rohstoffreiche Land ist ein wichtiger Akteur in der globalen Elektronikindustrie und führend in der Halbleiterproduktion. Malaysia ist nach Singapur die zweitwichtigste Destination für schweizerische Direktinvestitionen in Südostasien. Mit einem bilateralen Güterhandel von 2,3 Mrd. CHF (2024) ist Malaysia in nach Singapur, Thailand und Vietnam der viertwichtigste Handelspartner der Schweiz in dieser Region.

Das Abkommen hat einen umfassenden Geltungsbereich. Es enthält Bestimmungen zu Handel mit Industriegütern, zu verarbeiteten und unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, technischen Handelshemmnissen, sanitären und phytosanitären Massnahmen, Ursprungsregeln, Handelserleichterungen, Handel mit Dienstleistungen, Investitionen, Schutz des geistigen Eigentums, Wettbewerb, öffentlichem Beschaffungswesen, Streitschlichtung und der technischen Zusammenarbeit. Das Abkommen enthält zudem ein umfassendes und rechtsverbindliches Kapitel zum Schutz der Umwelt und der Arbeitnehmerrechte.

Argumente des Referendumskomitees:

Mehr Anreiz für Regenwaldzerstörung: Das Abkommen senkt Zölle auf Palmöl aus Malaysia. Dadurch wird die Nachfrage nach Palmöl angekurbelt und Anreize geschaffen, weitere Regenwaldflächen für Ölpalmenplantagen zu nutzen.

 

Menschenrechtsprobleme in der Palmölproduktion: In Teilen der malaysischen Palmölindustrie wurden wiederholt Fälle von Zwangsarbeit, Ausbeutung von Migranten und schlechten Arbeitsbedingungen dokumentiert. Es besteht das Risiko, dass die Schweiz mit dem Abkommen indirekt Produkte aus problematischen Lieferketten begünstigt. Das Abkommen enthält keine wirksamen Sanktionen vor, falls Umwelt- oder Sozialstandards verletzt werden.

 

Falsches Signal der Schweizer Handelspolitik: Freihandelsabkommen sollten nur abgeschlossen werden zusammen mit verbindlichen Umwelt- und Menschenrechtsauflagen. Ein Ja zum Abkommen sendet das Signal, dass wirtschaftliche Interessen Vorrang vor Klima-, Biodiversitäts- und Menschenrechtsschutz hätten.

Kein einseitiger Profit für Pharma- und Agrarkonzerne: Das Abkommen verpflichtet Malaysia zu strengeren Regeln beim Schutz des geistigen Eigentums, beispielsweise für Medikamente oder Saatgut. Davon profitieren vor allem grosse Pharma- und Agrarkonzerne wie Syngenta, während die Lebensgrundlagen indigener Gemeinschaften gefährdet und die Rechte auf Nahrung und Gesundheit der malaysischen Bevölkerung verletzt werden.

Kommentar Politbeobachter

Die meisten Freihandelsabkommen der Schweiz gelten wirtschaftlich als erfolgreich, weil sie den Export fördern und Schweizer Unternehmen bessere Marktchancen verschaffen. Rund jeder zweite in der Schweiz verdiente Franken wird direkt oder indirekt im Ausland erwirtschaftet. Hunderttausende Arbeitsplätze sind deshalb vom internationalen Handel abhängig. Ein funktionierender Freihandel ist für die Schweiz von grosser Bedeutung. Bei der Beurteilung einzelner Abkommen geht es jeweils um eine politische Abwägung zwischen wirtschaftlichem Nutzen – mehr Handel, tieferen Zöllen und einer besseren Wettbewerbsfähigkeit – und den Risiken für Umwelt- und Sozialstandards.

Freihandelsabkommen müssen nicht in allen Belangen perfekt ausgewogen sein, sollten aber nicht den Charakter eines Kolonialvertrags annehmen. Kritisch am vorliegenden Abkommen ist, dass die Schweiz zusammen mit den anderen EFTA-Staaten ihre Vertragspartner dazu drängt, das UPOV-Übereinkommen von 1991 zu übernehmen, von dem vor allem grosse Saatgutkonzerne wie Bayer, Corteva, Syngenta oder BASF profitieren. Das UPOV-Übereinkommen wurde von der International Union for the Protection of New Varieties of Plants ausgearbeitet. Die internationale Organisation mit Sitz in Genf verfolgt das Ziel, Züchterinnen und Züchtern neuer Pflanzensorten geistige Eigentumsrechte zu gewähren – ähnlich wie Patente, jedoch speziell für Pflanzensorten. Das Übereinkommen schränkt die Rechte der Landwirte erheblich ein: Geschütztes Saatgut oder Vermehrungsmaterial dürfen grundsätzlich weder getauscht noch verkauft werden. Selbst die Wiederverwendung von Saatgut oder Vermehrungsmaterial aus der eigenen Ernte ist für viele Pflanzenarten verboten und für andere nur unter Einschränkungen zulässig. UPOV gefährdet damit nicht nur das Recht auf Nahrung und die Ernährungssouveränität, sondern auch die agrarbiologische Vielfalt.

Selbst hält sich selbstverständlich kein EFTA-Staat an diese Vorschriften. Wie sollte man auch erklären, dass die Bauern hierzulande jährlicher Saatgutkauf einkaufen, Lizenzgebühren bezahlen müssten und es verboten sein soll selber Saatgut zu vermehren? Bis heute wurden Marokko (Freihandelsabkommen 1999), Jordanien (2002), Libanon (2007), Ägypten (2008), die zentralamerikanischen Staaten (2014) und Indonesien (2018) über Freihandelsabkommen gedrängt das UPOV-Übereinkommen zu befolgen und weitere werden voraussichtlich folgen. Weil die Kolonialzeit längst vorbei sein sollte, wäre es wichtig und anständig zumindest diesen Punkt im Abkommen zu überarbeiten, denn er ist an Doppelmoral kaum zu überbieten.

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