Was will die Initiative verändern?
Das bestehende gesetzliche Gentech-Moratorium untersagt den Einsatz bzw. Anbau von gentechnisch veränderten Tieren und Pflanzen in der Schweiz. Ende 2025 läuft das Moratorium aber voraussichtlich aus. Dies war der Auslöser für die Initianten, um aktiv zu werden und den Umgang mit Gentechnik nach der Verbotsphase zu regeln.
Die Initiative gibt strenge Regeln für die Gentechnik vor und will diese in der Verfassung verankern. Die Wahlfreiheit für Konsumenten, ob sie gentechnisch veränderte Lebensmittel konsumieren wollen oder nicht, soll auch in Zukunft gegeben sein. Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssten transparent gekennzeichnet werden. Zudem verlangt die Initiative eine umfassende Risikoprüfung für gentechnisch veränderte Organismen. Sie sollen im Sinne des Vorsorgeprinzips streng auf Risiken geprüft werden. Auch der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft ist ein Thema. Bäuerinnen und Bauern, die ohne Gentechnik produzieren wollen, sollen das auch in Zukunft tun können.
Kommentar Politbeobachter
Auf EU-Ebene ist gemäss den Initianten ein Seilziehen im Gange, es deutet vieles auf eine umfassende Deregulierung hin. Wenn genetisch veränderte Organismen in Umlauf gebracht werden, ist dies mit einem erheblichen Gefahrenpotential verbunden. Daher fordert Artikel 120 der Bundesverfassung bereits heute, dass der Mensch und seine Umwelt vor den Missbräuchen der Gentechnologie geschützt werden.
Die Initianten befürchten, dass National- und Ständerat aufgrund starker Lobbyaktivität und der allgemeinen Deregulierungstendenz den bestehenden Verfassungsauftrag nicht mehr umsetzen wollen. Ihre Reaktion: Wichtige Details, welche den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen regeln, sollen direkt in die Bundesverfassung geschrieben werden.
Der Detailierungsgrad mit welchem die Initiative präzisiert, ist für die Verfassungsstufe eher hoch. Da es in diesem Fall wahrscheinlich ist, dass sich die Interessen von Industrievertretern in den Räten durchsetzen, und da es in der Schweiz kein Initiativrecht auf Gesetzesstufe gibt, scheint der von den Initianten eingeschlagene Weg sinnvoll.
Was will die Initiative verändern?
Das bestehende gesetzliche Gentech-Moratorium untersagt den Einsatz bzw. Anbau von gentechnisch veränderten Tieren und Pflanzen in der Schweiz. Ende 2025 läuft das Moratorium aber voraussichtlich aus. Dies war der Auslöser für die Initianten, um aktiv zu werden und den Umgang mit Gentechnik nach der Verbotsphase zu regeln.
Die Initiative gibt strenge Regeln für die Gentechnik vor und will diese in der Verfassung verankern. Die Wahlfreiheit für Konsumenten, ob sie gentechnisch veränderte Lebensmittel konsumieren wollen oder nicht, soll auch in Zukunft gegeben sein. Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssten transparent gekennzeichnet werden. Zudem verlangt die Initiative eine umfassende Risikoprüfung für gentechnisch veränderte Organismen. Sie sollen im Sinne des Vorsorgeprinzips streng auf Risiken geprüft werden. Auch der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft ist ein Thema. Bäuerinnen und Bauern, die ohne Gentechnik produzieren wollen, sollen das auch in Zukunft tun können.
Kommentar Politbeobachter
Auf EU-Ebene ist gemäss den Initianten ein Seilziehen im Gange, es deutet vieles auf eine umfassende Deregulierung hin. Wenn genetisch veränderte Organismen in Umlauf gebracht werden, ist dies mit einem erheblichen Gefahrenpotential verbunden. Daher fordert Artikel 120 der Bundesverfassung bereits heute, dass der Mensch und seine Umwelt vor den Missbräuchen der Gentechnologie geschützt werden.
Die Initianten befürchten, dass National- und Ständerat aufgrund starker Lobbyaktivität und der allgemeinen Deregulierungstendenz den bestehenden Verfassungsauftrag nicht mehr umsetzen wollen. Ihre Reaktion: Wichtige Details, welche den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen regeln, sollen direkt in die Bundesverfassung geschrieben werden.
Der Detailierungsgrad mit welchem die Initiative präzisiert, ist für die Verfassungsstufe eher hoch. Da es in diesem Fall wahrscheinlich ist, dass sich die Interessen von Industrievertretern in den Räten durchsetzen, und da es in der Schweiz kein Initiativrecht auf Gesetzesstufe gibt, scheint der von den Initianten eingeschlagene Weg sinnvoll.