Was will die Initiative verändern?
Die Initiative möchte die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union auf Verfassungsstufe regeln und damit die europäische Integration aktiv vorantreiben. Mit der EU sollen völkerrechtliche Verträge abgeschlossen werden, welche die Teilnahme am europäischen Binnenmarkt aber auch die Zusammenarbeit in Kultur, Bildung, Forschung und Klimaschutz regeln. Ob daraus ein EU-Beitritt oder eine Fortsetzung des bilateralen Wegs resultiert, ist offen. Bund und Kantone sollen sicherstellen, dass die demokratischen und föderalen Werte der Schweiz berücksichtigt werden. Auch die Natur, das Gemeinwesen und der Arbeitsmarkt sollen im Rahmen der abzuschliessenden Verträge geschützt werden.
Kommentar Politbeobachter:
Nach einer langen Vorgeschichte und dem gescheiterten «institutionellen Rahmenabkommen» zwischen der Schweiz und der EU verabschiedete der Bundesrat Anfang 2024 das Verhandlungsmandat für einen neuen Anlauf, um die Zusammenarbeit mit der EU für die Zukunft zu regeln. Die lancierte Initiative beabsichtigt den laufenden Verhandlungen Rückenwind zu geben und versucht einen Grundsatzentscheid für ein Annäherung an die EU zu provozieren.
Die Schweiz ist keine Insel. Diese Aussage der Initianten ist korrekt. Wer glaubt, dass Bund und Kantone, wie im Initiativtext gefordert, die demokratischen und föderalen Grundwerte der Schweiz in einem Abkommen mit der EU schützen können, unterschätzt die Bedeutung bereits getroffener Absprachen und ist bestenfalls naiv. Das der aktuellen Verhandlungsrunde vorgelagerte «common understanding» zwischen der Schweiz und der EU, stellt die Richtschnur für das zu erarbeitende Vertragswerk dar. Es sieht beispielsweise vor, dass die Schweiz künftig ihr Referendumsrecht sowie die eidgenössische Gerichtsbarkeit in wesentlichen Teilen des Schweizer Alltags der Beurteilung durch die EU unterstellen soll.
Im Kontext der «dynamischen Rechtsübernahme» dürfen in der Schweiz zwar Referenden ergriffen werden, wenn ein EU-Gesetz nicht übernommen werden soll. Entscheidet sich die Schweizer Bevölkerung dagegen, entscheidet aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) und somit das Gericht der Gegenpartei, wie es weitergeht.
Bereits heute übernimmt die Schweiz teilweise Europäisches Recht und das Bild einer unabhängigen und komplett souveränen Schweiz ist eher ein Mythos als die Realität. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive stellt dies jedoch einen Missstand und sicherlich kein Argument für ein künftiges «Outsourcing» der Schweizerischen Gesetzgebung an die EU dar. Die EU hat vielerorts in Ihren Strukturen demokratische Defizite, und wenig Verständnis für ein kleines Land, das über Kernanliegen selbst bestimmen möchte. Bei einer solchen Ausganslage in der schwächeren Verhandlungsposition einen Vertrag verfassungsrechtlich zu erzwingen ist faktisch ein Versuch die eigene direkte Demokratie zu schwächen.
Für diejenigen die es noch nicht gemerkt haben: Das schöne und visionäre «politische Projekt Europa» wie es in den 80er und 90er Jahren entworfen wurde, ist weitgehend gescheitert. Seine ursprünglichen und unterstützenswerten Ziele waren die Schaffung einer kontinentalen Friedensordnung und die Entwicklung eines demokratischen, souveränen Europas. Das ist lange her. Unterdessen haben sich vielerorts in den EU-Institutionen neoliberal geprägte Konzerninteressen durchgesetzt, demokratische Reformen sind gescheitert und aufgrund amerikanischer Einflussnahme ist ein politisch geeintes, friedliches Europa in weite Ferne gerückt.
Was will die Initiative verändern?
Die Initiative möchte die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union auf Verfassungsstufe regeln und damit die europäische Integration aktiv vorantreiben. Mit der EU sollen völkerrechtliche Verträge abgeschlossen werden, welche die Teilnahme am europäischen Binnenmarkt aber auch die Zusammenarbeit in Kultur, Bildung, Forschung und Klimaschutz regeln. Ob daraus ein EU-Beitritt oder eine Fortsetzung des bilateralen Wegs resultiert, ist offen. Bund und Kantone sollen sicherstellen, dass die demokratischen und föderalen Werte der Schweiz berücksichtigt werden. Auch die Natur, das Gemeinwesen und der Arbeitsmarkt sollen im Rahmen der abzuschliessenden Verträge geschützt werden.
Kommentar Politbeobachter:
Nach einer langen Vorgeschichte und dem gescheiterten «institutionellen Rahmenabkommen» zwischen der Schweiz und der EU verabschiedete der Bundesrat Anfang 2024 das Verhandlungsmandat für einen neuen Anlauf, um die Zusammenarbeit mit der EU für die Zukunft zu regeln. Die lancierte Initiative beabsichtigt den laufenden Verhandlungen Rückenwind zu geben und versucht einen Grundsatzentscheid für ein Annäherung an die EU zu provozieren.
Die Schweiz ist keine Insel. Diese Aussage der Initianten ist korrekt. Wer glaubt, dass Bund und Kantone, wie im Initiativtext gefordert, die demokratischen und föderalen Grundwerte der Schweiz in einem Abkommen mit der EU schützen können, unterschätzt die Bedeutung bereits getroffener Absprachen und ist bestenfalls naiv. Das der aktuellen Verhandlungsrunde vorgelagerte «common understanding» zwischen der Schweiz und der EU, stellt die Richtschnur für das zu erarbeitende Vertragswerk dar. Es sieht beispielsweise vor, dass die Schweiz künftig ihr Referendumsrecht sowie die eidgenössische Gerichtsbarkeit in wesentlichen Teilen des Schweizer Alltags der Beurteilung durch die EU unterstellen soll.
Im Kontext der «dynamischen Rechtsübernahme» dürfen in der Schweiz zwar Referenden ergriffen werden, wenn ein EU-Gesetz nicht übernommen werden soll. Entscheidet sich die Schweizer Bevölkerung dagegen, entscheidet aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) und somit das Gericht der Gegenpartei, wie es weitergeht.
Bereits heute übernimmt die Schweiz teilweise Europäisches Recht und das Bild einer unabhängigen und komplett souveränen Schweiz ist eher ein Mythos als die Realität. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive stellt dies jedoch einen Missstand und sicherlich kein Argument für ein künftiges «Outsourcing» der Schweizerischen Gesetzgebung an die EU dar. Die EU hat vielerorts in Ihren Strukturen demokratische Defizite, und wenig Verständnis für ein kleines Land, das über Kernanliegen selbst bestimmen möchte. Bei einer solchen Ausganslage in der schwächeren Verhandlungsposition einen Vertrag verfassungsrechtlich zu erzwingen ist faktisch ein Versuch die eigene direkte Demokratie zu schwächen.
Für diejenigen die es noch nicht gemerkt haben: Das schöne und visionäre «politische Projekt Europa» wie es in den 80er und 90er Jahren entworfen wurde, ist weitgehend gescheitert. Seine ursprünglichen und unterstützenswerten Ziele waren die Schaffung einer kontinentalen Friedensordnung und die Entwicklung eines demokratischen, souveränen Europas. Das ist lange her. Unterdessen haben sich vielerorts in den EU-Institutionen neoliberal geprägte Konzerninteressen durchgesetzt, demokratische Reformen sind gescheitert und aufgrund amerikanischer Einflussnahme ist ein politisch geeintes, friedliches Europa in weite Ferne gerückt.