Was will die Initiative verändern?
Der Bundesrat plant mit dem WHO-Pandemiepakt derzeit die Ausserkraftsetzung der Schweizerischen Souveränität in Gesundheitsfragen und bereitet damit den Weg zu einer schrittweisen Auflösung der Selbstbestimmung der Schweiz zugunsten internationaler Einflussnahme. Die Souveränitäts-Initiative nimmt diesen Fakt auf und will demgegenüber Schweizer Bürgerinnen und Bürger vor Rechtsanwendung oder Rechtsprechung ausländischer, inter- oder supranationaler Behörden oder Gerichte bewahren. Sie will die Schweizerische Souveränität weiterhin erhalten und auch zukünftig garantieren.
Kommentar Politbeobachter:
Diese Initiative hat ihre Wurzeln in der Covid-Pandemie und der mindestens teilweise fragwürdigen Massnahmen gegen Schweizer Bürgerinnen und Bürger während der Krise. Es griffe aber bei Weitem zu kurz, sie auf den WHO-Pandemievertrag zu reduzieren.
Die «Initiative für den wirksamen Schutz der verfassungsmässigen Rechte» geht auf den Kern der Schweizerischen Grundwerte. Sie will nicht primär einen einzelnen Staatsvertrag bekämpfen, sondern generell die Souveränität der Schweiz und die verfassungsmässigen Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern sicherstellen. Dies soll geschehen, indem gewisse Arten von völkerrechtlichen Verträgen für unzulässig erklärt werden. Darunter fielen insbesondere Verträge, die die Schweiz verbindlich verpflichten, bundesverfassungsrechtlich gewährte Grundrechte zu übersteuern (bspw. Im Falle des WHO Pandemievertrages). Zudem würden Staatsverträge verboten, die der Schweiz die Befolgung der Rechtsprechung anderer Staaten oder supranationaler Gremien auferlegt. In der Folge stünde demnach auch die Neuauflage des Rahmenabkommens mit der EU zur Debatte, insbesondere dann, wenn dieses nach wie vor ein Schiedsgericht vorsähe, das die Unabhängigkeit der Schweizer Gerichte einschränkte.
Wichtig ist es, zu verstehen, dass die Gewährleistung der Grundrechte der schweizerischen Bürgerinnen und Bürger explizit nicht mit wichtigen rechtlichen Grundlagen für die politischen Beziehungen der Schweiz (wie etwa die Europäische Menschenrechtskonvention, internationale Rechtshilfe in Strafsachen oder Schengen/Dublin) kollidiert, weil letztere als Ausnahme von der Forderung der Initiative ausgenommen sind.
Das Initiativkomitee ist sehr breit abgestützt und besteht aus Politikern unterschiedlicher Parteien, Bürgerrechtsbewegungen und Vertretern aus Rechtswissenschaft, Kommunikation, Landwirtschaft, aus Unternehmern, Naturwissenschaftlern, Informatikern oder Studierenden.
Diese Initiative thematisiert die Kernwerte der Schweiz, welche im Begriff sind, sich durch internationale Verträge nach und nach aufzulösen und die schweizerische Souveränität zu destabilisieren.
Was will die Initiative verändern?
Der Bundesrat plant mit dem WHO-Pandemiepakt derzeit die Ausserkraftsetzung der Schweizerischen Souveränität in Gesundheitsfragen und bereitet damit den Weg zu einer schrittweisen Auflösung der Selbstbestimmung der Schweiz zugunsten internationaler Einflussnahme. Die Souveränitäts-Initiative nimmt diesen Fakt auf und will demgegenüber Schweizer Bürgerinnen und Bürger vor Rechtsanwendung oder Rechtsprechung ausländischer, inter- oder supranationaler Behörden oder Gerichte bewahren. Sie will die Schweizerische Souveränität weiterhin erhalten und auch zukünftig garantieren.
Kommentar Politbeobachter:
Diese Initiative hat ihre Wurzeln in der Covid-Pandemie und der mindestens teilweise fragwürdigen Massnahmen gegen Schweizer Bürgerinnen und Bürger während der Krise. Es griffe aber bei Weitem zu kurz, sie auf den WHO-Pandemievertrag zu reduzieren.
Die «Initiative für den wirksamen Schutz der verfassungsmässigen Rechte» geht auf den Kern der Schweizerischen Grundwerte. Sie will nicht primär einen einzelnen Staatsvertrag bekämpfen, sondern generell die Souveränität der Schweiz und die verfassungsmässigen Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern sicherstellen. Dies soll geschehen, indem gewisse Arten von völkerrechtlichen Verträgen für unzulässig erklärt werden. Darunter fielen insbesondere Verträge, die die Schweiz verbindlich verpflichten, bundesverfassungsrechtlich gewährte Grundrechte zu übersteuern (bspw. Im Falle des WHO Pandemievertrages). Zudem würden Staatsverträge verboten, die der Schweiz die Befolgung der Rechtsprechung anderer Staaten oder supranationaler Gremien auferlegt. In der Folge stünde demnach auch die Neuauflage des Rahmenabkommens mit der EU zur Debatte, insbesondere dann, wenn dieses nach wie vor ein Schiedsgericht vorsähe, das die Unabhängigkeit der Schweizer Gerichte einschränkte.
Wichtig ist es, zu verstehen, dass die Gewährleistung der Grundrechte der schweizerischen Bürgerinnen und Bürger explizit nicht mit wichtigen rechtlichen Grundlagen für die politischen Beziehungen der Schweiz (wie etwa die Europäische Menschenrechtskonvention, internationale Rechtshilfe in Strafsachen oder Schengen/Dublin) kollidiert, weil letztere als Ausnahme von der Forderung der Initiative ausgenommen sind.
Das Initiativkomitee ist sehr breit abgestützt und besteht aus Politikern unterschiedlicher Parteien, Bürgerrechtsbewegungen und Vertretern aus Rechtswissenschaft, Kommunikation, Landwirtschaft, aus Unternehmern, Naturwissenschaftlern, Informatikern oder Studierenden.
Diese Initiative thematisiert die Kernwerte der Schweiz, welche im Begriff sind, sich durch internationale Verträge nach und nach aufzulösen und die schweizerische Souveränität zu destabilisieren.