Bundesbeschluss Zweitliegenschaften

Um was geht`s beim «Bundesbeschluss über Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften»?

In der Wirkung lautet die Abstimmungsfrage wie folgt: Soll der Eigenmietwert abgeschafft werden? Immobilienbesitzende müssen heute zusätzlich zum tatsächlich erzielten Einkommen ein «fiktives Einkommen» für selbstbewohntes Wohneigentum versteuern. Es beträgt ca. 60-80% der Jahresmiete, welche erzielt werden könnte, wenn das Objekt vermietet würde. Dieser Betrag wird willkürlich kantonal definiert. Andererseits kann der Eigentümer Zahlungen für Schuldzinsen und Renovationen steuermässig abziehen. Der Eigenmietwert wurde als temporäre eidgenössische Krisenabgabe 1934 eingeführt und bald in permanentes Recht überführt. Er ist einzigartig – kein anderes Land der Welt kennt so etwas.

Weshalb ist unklar, worum es bei der Abstimmungsvorlage effektiv geht?

Die Begründung liegt nicht in «polit-taktischen» Überlegungen des Bundesrats, sondern schlicht im lang andauernden Prozess hinter der Eigenmietwertabschaffung. Die Bergkantone sträubten sich über Vertreter im Ständerat gegen eine Abschaffung, weil Sie dadurch relevante Steuerausfälle in Kauf nehmen müssten. Um dies zu kompensieren, wurde im parlamentarischen Prozess eine Lösung erarbeitet, bei welcher die Kantone für Zweitliegenschaften eine besondere Liegenschaftssteuer erheben können, um damit Steuerausfälle zu kompensieren. Diese Regelung wurde in eine Verfassungsänderung gegossen. Zusätzlich wurde im «Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» vermerkt, dass dieses nur in Kraft tritt, wenn die dazugehörige Verfassungsänderung angenommen wird. Die beiden genannten Vorlagen sind also untrennbar miteinander verknüpft. Weil die Verfassungsänderung zu Zweitliegenschaften dem obligatorischen Referendum unterstellt ist, wird darüber automatisch abgestimmt. Dies bewirkte, dass, obwohl der Eigenmietwert zahlreiche Befürworter hat, niemand das Referendum gegen die im neuen Gesetz geregelte Abschaffung des Eigenmietwerts ergriffen hat. Die Folge: am 28. September wird mit einer Abstimmungsfrage über zwei Vorlagen entschieden und unglücklicherweise ist nicht auf den ersten Blick klar, um was es primär geht.

Kommentar Politbeobachter:

Interessant ist die Frage, wie sich ein Ja zur Vorlage auf die Steuereinnahmen auswirken würde. Laut Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung hängt die Wirkung primär davon ab, wieviel Schuldzinsen Eigenheimbesitzer durchschnittlich bezahlen, denn diese sind steuerabzugsfähig. Beim aktuellen Hypothekarzinsniveau von 1.5% lägen die Steuerausfälle bei ca. 1.8 Milliarden pro Jahr. Davon müssten die Kantone den Löwenanteil tragen (ca. 1.4 Milliarden) – insbesondere, solange keine Ersatzbesteuerung für Zweitliegenschaften eingeführt ist. Wenn die Hypothekarzinsen steigen, sinken die Steuerausfälle. Ab einem Zinsniveau von ca. 2.8% würde der Systemwechsel sogar mehr Steuereinnahmen generieren. Obwohl niemand die Zinsentwicklung vorhersagen kann, sind drastische Steuerausfälle beim Kanton in der heutigen Zinssituation bei einem Ja zur Vorlage fast sicher. Ein Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts bedeutet demnach jährliche Steuerausfälle von rund 1-2 Milliarden Franken. Für ein ausgeglichenes Budget beim Bund und insbesondere bei den Kantonen braucht es bei einem Ja zur Eigenmietabschaffungen Budgetkürzungen bei diversen Ausgabeposten.

Wie soll man nun abstimmen? Aus der Perspektive vieler Hauseigentümer bietet der 28. September die Möglichkeit eine Ungerechtigkeit zu beseitigen, die es nie hätte geben dürfen. Aus der Sicht vieler Mieter profitieren die Eigentümer durch die Reform, da die Allgemeinheit die drohenden Steuerausfälle bezahlen muss. Wie man die Angelegenheit beurteilt, dürfte stark davon abhängen, ob man Eigentümer oder Mieter ist, ob man hoch verschuldet ist oder in eine Renovations-Liegenschaft investiert.

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