Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik (Klimafonds-Initiative)»
Um was geht’s?
Die Initiative verlangt einen deutlich stärkeren finanziellen Einsatz des Bundes für Klima- und Energiepolitik.
Kommentar Politbeobachter:
Die Ausgaben für den Klimafonds sollen nicht der Schuldenbremse unterstellt werden. Damit verstösst die neu geplante Verfassungsbestimmung direkt gegen die ebenfalls in der Verfassung verankerte Schuldenbremse. Weil die Übergangsbestimmungen der Initiative klar regeln, dass der Klimafonds ohne neue Steuern und Abgaben oder Sparmassnahmen in anderen Aufgabenbereichen finanziert wird, würden die Staatsschulden steigen. Die Grössenordnung: 100 – 200 Milliarden bis 2050. Dies wäre unverantwortbar und würde die künftigen Generationen wohl mehr belasten als Ihnen die mögliche positive Veränderung durch zusätzliche Milliardeninvestitionen in den Klimaschutz bringt.
Stand heute gibt der Bund nach Angaben von Bundesrat Albert Rösti rund 2.5 Milliarden Franken pro Jahr für den Klimaschutz und die Förderung der Biodiversität aus. Er sagt «mit bestehenden Gesetzen, Lenkungsabgaben und Subventionen brauche es keine weiteren Massnahmen». Damit hat er wohl recht.
Was sind die Hauptargumente der Befürworter?
Klimaschutz jetzt vorantreiben: Die Initiative will die Schweiz beim Erreichen der Klimaneutralität bis 2050 voranbringen – durch gezielte Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und den Umbau von Gebäuden, Verkehr und Wirtschaft.
Infrastruktur modernisieren und unabhängiger werden: Mit einem staatlichen Klimafonds sollen jährlich 0,5–1 % des BIP in den ökologischen Umbau fliessen, damit die Schweiz ihre Energieversorgung aus eigenen erneuerbaren Quellen sicherstellen kann.
Versorgungssicherheit und Energiesouveränität stärken: Anstatt Milliarden für fossile Energieimporte auszugeben, soll dieses Geld für lokale erneuerbare Energieprojekte verwendet werden – was zugleich die Abhängigkeit von ausländischen Lieferanten reduziert.
Gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Nutzen: Die Initiative schafft neue, nachhaltige Arbeitsplätze, fördert Aus-, Weiter- und Umschulungen für den ökologischen Umbau und stärkt Biodiversität sowie Innovationen in der Schweiz.
Generationengerechtigkeit: Der Klimawandel verursacht bereits Schäden und künftige Generationen könnten stärker belasten werden, wenn heute nicht ausreichend investiert wird. Daher sei ein gemeinschaftlicher, solidarischer Ansatz notwendig.
Was sind die Hauptargumente der Gegner?
Massive Steuererhöhungen drohen: Weil die Initiative keine klare Gegenfinanzierung vorsieht, müsste der Staat mehr Einnahmen generieren – zum Beispiel durch eine Mehrwertsteuer-Erhöhung um bis zu 2,5 Prozentpunkte oder eine deutliche Erhöhung der direkten Bundessteuer, was Haushalte und Unternehmen stark belasten würde.
Schuldenbremse würde ausgehebelt:
Der vorgeschlagene Klimafonds wäre nicht der Schuldenbremse unterstellt, was einen dauerhaften Ausnahmetopf mit jährlich bis zu 10 Milliarden Franken neuer Schulden schaffen würde. Dadurch könnten bis 2050 rund 100–200 Milliarden Franken zusätzliche Staatsverschuldung entstehen.
Andere staatliche Aufgaben würden verdrängt
Die Mittel, die in den Fonds fliessen, würden wichtige Bereiche wie Sicherheit, Gesundheit, Bildung, Infrastruktur oder Landwirtschaft schwächen, weil sie knappe Ressourcen im Bundesbudget beanspruchen würden.
Bestehende Klimapolitik wäre gefährdet
Laut Gegnern investiert die Schweiz bereits mehrere Milliarden in Klimaschutz. Ein grosser, zentraler Fonds könnte effiziente, zielgerichtete Instrumente ersetzen, marktwirtschaftliche Anreize schwächen und zu ineffizienten Subventionen statt wirkungsvollen Massnahmen führen.
Initiative ist unnötig und nicht marktwirtschaftlich
Die Kritiker betonen, dass der Klimawandel besser mit bewährten Instrumenten, markt- und technologieoffenen Ansätzen sowie mit der Anwendung bestehender Gesetze erreicht werden kann und ein staatlicher Schuldenfonds weder nötig noch nachhaltig sei.
Initiativtext
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung4 wird wie folgt geändert:
Art. 103a Förderung einer sozial gerechten Energie- und Klimapolitik
1 Bund, Kantone und Gemeinden bekämpfen die menschengemachte Klimaerwärmung und ihre gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen in Übereinstimmung mit den internationalen Klimaabkommen. Sie sorgen für eine sozial gerechte Finanzierung und Umsetzung der Massnahmen.
2 Der Bund unterstützt insbesondere:
a.
die Dekarbonisierung von Verkehr, Gebäuden und Wirtschaft;
b.
den sparsamen und effizienten Energieverbrauch, die Versorgungssicherheit und den Ausbau der erneuerbaren Energien;
c.
die notwendigen Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungsmassnahmen inklusive finanzielle Beiträge für den Ausgleich des Einkommensausfalls während der Ausbildungszeit;
d.
nachhaltige und natürliche Karbonsenken;
e.
die Stärkung der Biodiversität, namentlich zur Bekämpfung der Folgen der Klimaerwärmung.
3 Für die Finanzierung der bundeseigenen Vorhaben und für finanzielle Beiträge an die Vorhaben von Kantonen, Gemeinden und Dritter verfügt der Bund über einen Investitionsfonds. Der Fonds oder vom Bund beauftragte Dritte können auch Kredite, Garantien und Bürgschaften gewähren.
4 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.
Art. 197 Ziff. 155
15. Übergangsbestimmung zu Art. 103a
(Förderung einer sozial gerechten Energie- und Klimapolitik)
Der Fonds gemäss Artikel 103a Absatz 3 wird vom Bund spätestens ab dem dritten Jahr nach Annahme von Artikel 103a durch Volk und Stände bis 2050 jährlich mit Mitteln in der Höhe von 0,5–1 Prozent des Bruttoinlandproduktes gespeist. Dieser Betrag wird im Höchstbetrag der im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben gemäss Artikel 126 Absatz 2 nicht mitgerechnet. Er kann angemessen gesenkt werden, wenn die Schweiz ihre nationalen und internationalen Klimaziele erreicht hat.