
Was will die Initiative?
Wer in den National- oder Ständerat gewählt wird, soll die Interessen seiner Wähler vertreten. Weil Parlamentarier meist zahlreiche Nebenbeschäftigungen in Form von bezahlten Mandaten haben, entstehen teilweise Interessenskonflikte. Um diese Einzudämmen und Fehlanreize zu vermeiden, wird von den Initianten folgendes vorgeschlagen:
-
Mitglieder der Bundesversammlung mit Interessenbindungen dürfen nicht in Kommissionen Einsitz nehmen, deren Zuständigkeitsbereich einen Zusammenhang mit den betreffenden Interessen hat.
-
Mitglieder der Bundesversammlung mit ausgewiesenen Interessenbindungen treten in den Räten und Kommissionen bei Debatten in den Ausstand, die Themen behandeln, die einen Zusammenhang mit den betreffenden Interessen haben.
-
Art und Umfang der Interessenbindungen sowie Honorar oder andere geldwerte Leistungen sind in einem Register zu deklarieren. Zudem soll auf Verfassungsebene verankert werden, dass die Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen ohne Mithilfe Dritter verwaltungsintern erfolgen muss.
Kommentar Politbeobachter
Gemäss dem Register für Interessensbindungen auf Parlament.ch gibt es rund 1700 Organisationen die einen «eigenen» Parlamentsmitglied haben. In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Anzahl der Mandate der Parlamentarier mehr als verdoppelt. Ein Nationalrat hat heute rund acht bezahlte Mandate neben seiner Tätigkeit, ein Ständerat etwa zehn. Aktuell müssen die Interessensbindungen lediglich eingetragen werden, damit diese publik sind. Wer wo wieviel verdient ist meist nicht bekannt.
Bei der Diskussion zur Initiative landet man schnell bei einer alten Grundfrage: Milizparlament oder Berufsparlament – was ist besser? Der Hauptvorteil des Milizsystems liegt in der grösseren Praxisnähe. Sein potenzieller Hauptnachteil liegt in der Gefahr einer institutionellen Korruption. Parlamentarier im Milizsystem sind fast definitionsgemäss Vertreter von Einzelinteressen. Wie ist die Entschädigungs- und Arbeitssituation der Parlamentarier: Ein Nationalrat verdient mit Spesen im Durchschnitt 124 000 Franken, ein Ständerat 138 000. Knapp die Hälfte ist steuerfrei. Gemäss einer bereits etwas älteren Erhebung von 2017 beansprucht ein Parlamentsmandat die meist vielbeschäftigten National- und Ständeräte im Mittel 50-60% (gemessen an einer 60-70 Stundenwoche). Laut einer von der Universität Lausanne durchgeführten Analyse des 2019 gewählten Parlaments sind etwa 30 Prozent Politikprofis. Knapp ein Viertel sind Angestellte und die grösste Gruppe stellen mit 45 Prozent die «Unabhängigen». Hierzu zählen Unternehmer sowie Vertreter freier Berufe wie beispielsweise Anwälte und Berater.
Zwei konkrete Beispiele verdeutlichen die bestehende Problematik:
Was spricht dagegen, wenn z.B. Ständerat Matthias Zopfi das kow-how welches er sich als Verwaltungsrat einer Busgesellschaft aneignet in die Verkehrskommission einbringt? Nun ja – wenn das Mandat bereits vor der Wahl bestand und sich die Entschädigung im Vergleich zum Lohn als Parlamentarier tief ist eigentlich nicht viel.
Etwas anders schauts beim geschickten Mandate Sammler und Nationalrat Lorenz Hess aus: Er hält eines der bestbezahlten Mandate in Bundesbern und verdient über 140.000 Franken für das Präsidium der Krankenkasse Visana. Die Anliegen seines Geldgebers könnte er direkt in der mächtigen Gesundheitskommission des Nationalrats geltend machen, wenn er möchte. Gegenüber SRF Talksendung «Arena» sagte Lorenz Hess vor einigen Jahren «Ich bin vieles, aber kein Lobbyist». Vor seiner Wahl 2011 war er als PR-Berater selbständig und für zuvor für die PR-Agentur Burson-Marsteller tätig. Er weiss wie kaum ein anderer wie politische Einflussnahme durch die Privatwirtschaft organisiert ist. Selbst wenn man seiner Aussage Glauben schenken würde, bleibt die Frage, ob das viele Geld welches Hess von zahlreichen Firmen für seine Mandate erhält, nicht einen indirekten Einfluss auf sein Verhalten hat. Im Nationalrat und der Kommission stimmt er jedenfalls konsequent für tiefere Kosten der Krankenkassen. Etwa, wenn er sich für das elektronische Patientendossier einsetzt. In den Medien macht er sich stark für einen Impfzwang und schlägt vor, nicht geimpfte Erkrankte müssten sich an den Behandlungskosten beteiligen. Sein Stimmverhalten ist nahezu deckungsgleich mit den Interessen, welche sich aus seiner gut bezahlten Mandate ergeben. Ob er sich aus persönlicher Überzeugung für tiefere Kosten der Krankenkassen einsetzt oder wegen seinen Mandate, weiss letztlich nur er selbst.
«Wes Brot ich ess, dess Lied ich sing» lautet eine alte Volksweisheit. Es erscheint unwahrscheinlich, dass in einem solchen Fall die Interessen der Wähler an erster Stelle stehen. Dazu kommt, dass äusserst fraglich ist ob genügend Zeit bleibt neben 10-20 Mandaten die Tätigkeit als National- oder Ständerat seriös auszuführen.
Eine Lösung des Lobbying-Problems scheint auf der Hand zu liegen: Gewählte Parlamentarier sollen mit der Zeit die neben der Arbeit für den National- oder Ständerat bleibt in Ihrer bisherigen Hauptbeschäftigung nachgehen und keine zusätzlichen Mandate annehmen. Eine parlamentarische Initiative in diese Stossrichtung wurde 2019 vom Ständerat Beat Rieder lanciert. Unterdessen ist die gute Idee aber an der konkreten Umsetzung gescheitert – praktische und rechtliche Hürden gaben den Ausschlag. Mehr dazu findet sich hier. Es ist also weniger einfach als gedacht, das Problem des Lobbyismus und des «Parlamentarier-Shopping» zu regulieren.
Dass die meisten Parlamentarier wenig begeistert von der Initiative sind, liegt in der Natur der Sache. «Wenn bei einer Debatte über Landwirtschaft ein Viertel des Saals in den Ausstand treten muss, ist das kein gangbarer Weg», sagt der Mandatssammler Lorenz Hess zur Initiative gegenüber 20min. Aus der Sicht des Politbeobachters ist dieser korrekt festgestellte Sachverhalt ein starkes Argument für und nicht gegen die Initiative. Die Mandatssammlerei von Parlamentariern, wie sie von z.B. von Lorenz Hess praktiziert und perfektioniert wird, ist eine Unsitte. Gewählten Volksvertreter dürfen nicht durch lukrative Mandatsangebote nach der Wahl ins Parlament «gekauft» werden und allfällige bestehende Mandate sollten bei einer Wahl in den National- oder Ständerat niedergelegt werden müssen, sofern die Entschädigung mehr als z.B. 1/10 der Parlamentarierlohns beträgt. Ob die Initiative genau richtig formuliert ist und ob Sie ausreicht, um das grassierende Lobbying in Bundesbern zu regeln ist unklar. Die Stossrichtung ist aber gut und es ist höchste Zeit, dass dieses Thema auf die politische Agenda kommt. Auch wenn die Parlamentarier dies nicht wollen.
Quellen:
https://www.swissinfo.ch/ger/volksinitiative-will-lobbyismus-im-parlament-ausbremsen/89061454
https://www.no-lobbying.ch/_files/ugd/45f976_588bcf25773e4ca1af833ca9a850b113.pdf
https://www.no-lobbying.ch/_files/ugd/45f976_3e4d4f10b7194ea8903b860558fa6bf7.pdf
https://www.20min.ch/story/initiative-gegen-lobbying-in-der-schweiz-politik-wehrt-sich-103312699
Die gescheiterte Parlamentarische Initiative von Beat Rieder: «Verbot der Annahme von bezahlten Mandaten im Zusammenhang mit der Einsitznahme in parlamentarischen Kommissionen».
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190414
Zusammenstellung zu den bestehenden Mandaten von Lorenz Hess und Mathias Zopfi:
https://lobbywatch.ch/de/daten/parlamentarier/11/Lorenz%20Hess
https://lobbywatch.ch/de/daten/parlamentarier/380/Mathias%20Zopfi
Initiativtext:
Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:
Art. 161 Abs. 3–6
3 Mitglieder der Bundesversammlung mit ausgewiesenen wirtschaftlichen oder politischen Interessenbindungen dürfen nicht in Kommissionen Einsitz nehmen, deren Zuständigkeitsbereich einen Zusammenhang mit den betreffenden Interessen hat.
4 Mitglieder der Bundesversammlung mit ausgewiesenen wirtschaftlichen oder politischen Interessenbindungen treten in den Räten und Kommissionen bei Debatten in den Ausstand, die Themen behandeln, die einen Zusammenhang mit den betreffenden Interessen haben.
5 Art und Umfang der Interessenbindungen sowie Honorar oder andere geldwerte Leistungen sind in einem Register zu deklarieren.
6 Die Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen erfolgt verwaltungsintern und ohne Mithilfe Dritter.
Art. 197 Ziff. 17[2]
17. Übergangsbestimmung zu Art. 161 Abs. 3–6 (Instruktionsverbot)
Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 161 Absätze 3–6 spätestens ein Jahr nach dessen Annahme durch Volk und Stände.
[1] SR 101
[2] Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Was will die Initiative?
Wer in den National- oder Ständerat gewählt wird, soll die Interessen seiner Wähler vertreten. Weil Parlamentarier meist zahlreiche Nebenbeschäftigungen in Form von bezahlten Mandaten haben, entstehen teilweise Interessenskonflikte. Um diese Einzudämmen und Fehlanreize zu vermeiden, wird von den Initianten folgendes vorgeschlagen:
-
Mitglieder der Bundesversammlung mit Interessenbindungen dürfen nicht in Kommissionen Einsitz nehmen, deren Zuständigkeitsbereich einen Zusammenhang mit den betreffenden Interessen hat.
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Mitglieder der Bundesversammlung mit ausgewiesenen Interessenbindungen treten in den Räten und Kommissionen bei Debatten in den Ausstand, die Themen behandeln, die einen Zusammenhang mit den betreffenden Interessen haben.
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Art und Umfang der Interessenbindungen sowie Honorar oder andere geldwerte Leistungen sind in einem Register zu deklarieren. Zudem soll auf Verfassungsebene verankert werden, dass die Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen ohne Mithilfe Dritter verwaltungsintern erfolgen muss.
Kommentar Politbeobachter
Gemäss dem Register für Interessensbindungen auf Parlament.ch gibt es rund 1700 Organisationen die einen «eigenen» Parlamentsmitglied haben. In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Anzahl der Mandate der Parlamentarier mehr als verdoppelt. Ein Nationalrat hat heute rund acht bezahlte Mandate neben seiner Tätigkeit, ein Ständerat etwa zehn. Aktuell müssen die Interessensbindungen lediglich eingetragen werden, damit diese publik sind. Wer wo wieviel verdient ist meist nicht bekannt.
Bei der Diskussion zur Initiative landet man schnell bei einer alten Grundfrage: Milizparlament oder Berufsparlament – was ist besser? Der Hauptvorteil des Milizsystems liegt in der grösseren Praxisnähe. Sein potenzieller Hauptnachteil liegt in der Gefahr einer institutionellen Korruption. Parlamentarier im Milizsystem sind fast definitionsgemäss Vertreter von Einzelinteressen. Wie ist die Entschädigungs- und Arbeitssituation der Parlamentarier: Ein Nationalrat verdient mit Spesen im Durchschnitt 124 000 Franken, ein Ständerat 138 000. Knapp die Hälfte ist steuerfrei. Gemäss einer bereits etwas älteren Erhebung von 2017 beansprucht ein Parlamentsmandat die meist vielbeschäftigten National- und Ständeräte im Mittel 50-60% (gemessen an einer 60-70 Stundenwoche). Laut einer von der Universität Lausanne durchgeführten Analyse des 2019 gewählten Parlaments sind etwa 30 Prozent Politikprofis. Knapp ein Viertel sind Angestellte und die grösste Gruppe stellen mit 45 Prozent die «Unabhängigen». Hierzu zählen Unternehmer sowie Vertreter freier Berufe wie beispielsweise Anwälte und Berater.
Zwei konkrete Beispiele verdeutlichen die bestehende Problematik:
Was spricht dagegen, wenn z.B. Ständerat Matthias Zopfi das kow-how welches er sich als Verwaltungsrat einer Busgesellschaft aneignet in die Verkehrskommission einbringt? Nun ja – wenn das Mandat bereits vor der Wahl bestand und sich die Entschädigung im Vergleich zum Lohn als Parlamentarier tief ist eigentlich nicht viel.
Etwas anders schauts beim geschickten Mandate Sammler und Nationalrat Lorenz Hess aus: Er hält eines der bestbezahlten Mandate in Bundesbern und verdient über 140.000 Franken für das Präsidium der Krankenkasse Visana. Die Anliegen seines Geldgebers könnte er direkt in der mächtigen Gesundheitskommission des Nationalrats geltend machen, wenn er möchte. Gegenüber SRF Talksendung «Arena» sagte Lorenz Hess vor einigen Jahren «Ich bin vieles, aber kein Lobbyist». Vor seiner Wahl 2011 war er als PR-Berater selbständig und für zuvor für die PR-Agentur Burson-Marsteller tätig. Er weiss wie kaum ein anderer wie politische Einflussnahme durch die Privatwirtschaft organisiert ist. Selbst wenn man seiner Aussage Glauben schenken würde, bleibt die Frage, ob das viele Geld welches Hess von zahlreichen Firmen für seine Mandate erhält, nicht einen indirekten Einfluss auf sein Verhalten hat. Im Nationalrat und der Kommission stimmt er jedenfalls konsequent für tiefere Kosten der Krankenkassen. Etwa, wenn er sich für das elektronische Patientendossier einsetzt. In den Medien macht er sich stark für einen Impfzwang und schlägt vor, nicht geimpfte Erkrankte müssten sich an den Behandlungskosten beteiligen. Sein Stimmverhalten ist nahezu deckungsgleich mit den Interessen, welche sich aus seiner gut bezahlten Mandate ergeben. Ob er sich aus persönlicher Überzeugung für tiefere Kosten der Krankenkassen einsetzt oder wegen seinen Mandate, weiss letztlich nur er selbst.
«Wes Brot ich ess, dess Lied ich sing» lautet eine alte Volksweisheit. Es erscheint unwahrscheinlich, dass in einem solchen Fall die Interessen der Wähler an erster Stelle stehen. Dazu kommt, dass äusserst fraglich ist ob genügend Zeit bleibt neben 10-20 Mandaten die Tätigkeit als National- oder Ständerat seriös auszuführen.
Eine Lösung des Lobbying-Problems scheint auf der Hand zu liegen: Gewählte Parlamentarier sollen mit der Zeit die neben der Arbeit für den National- oder Ständerat bleibt in Ihrer bisherigen Hauptbeschäftigung nachgehen und keine zusätzlichen Mandate annehmen. Eine parlamentarische Initiative in diese Stossrichtung wurde 2019 vom Ständerat Beat Rieder lanciert. Unterdessen ist die gute Idee aber an der konkreten Umsetzung gescheitert – praktische und rechtliche Hürden gaben den Ausschlag. Mehr dazu findet sich hier. Es ist also weniger einfach als gedacht, das Problem des Lobbyismus und des «Parlamentarier-Shopping» zu regulieren.
Dass die meisten Parlamentarier wenig begeistert von der Initiative sind, liegt in der Natur der Sache. «Wenn bei einer Debatte über Landwirtschaft ein Viertel des Saals in den Ausstand treten muss, ist das kein gangbarer Weg», sagt der Mandatssammler Lorenz Hess zur Initiative gegenüber 20min. Aus der Sicht des Politbeobachters ist dieser korrekt festgestellte Sachverhalt ein starkes Argument für und nicht gegen die Initiative. Die Mandatssammlerei von Parlamentariern, wie sie von z.B. von Lorenz Hess praktiziert und perfektioniert wird, ist eine Unsitte. Gewählten Volksvertreter dürfen nicht durch lukrative Mandatsangebote nach der Wahl ins Parlament «gekauft» werden und allfällige bestehende Mandate sollten bei einer Wahl in den National- oder Ständerat niedergelegt werden müssen, sofern die Entschädigung mehr als z.B. 1/10 der Parlamentarierlohns beträgt. Ob die Initiative genau richtig formuliert ist und ob Sie ausreicht, um das grassierende Lobbying in Bundesbern zu regeln ist unklar. Die Stossrichtung ist aber gut und es ist höchste Zeit, dass dieses Thema auf die politische Agenda kommt. Auch wenn die Parlamentarier dies nicht wollen.
Quellen:
https://www.swissinfo.ch/ger/volksinitiative-will-lobbyismus-im-parlament-ausbremsen/89061454
https://www.no-lobbying.ch/_files/ugd/45f976_588bcf25773e4ca1af833ca9a850b113.pdf
https://www.no-lobbying.ch/_files/ugd/45f976_3e4d4f10b7194ea8903b860558fa6bf7.pdf
https://www.20min.ch/story/initiative-gegen-lobbying-in-der-schweiz-politik-wehrt-sich-103312699
Die gescheiterte Parlamentarische Initiative von Beat Rieder: «Verbot der Annahme von bezahlten Mandaten im Zusammenhang mit der Einsitznahme in parlamentarischen Kommissionen».
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190414
Zusammenstellung zu den bestehenden Mandaten von Lorenz Hess und Mathias Zopfi:
https://lobbywatch.ch/de/daten/parlamentarier/11/Lorenz%20Hess
https://lobbywatch.ch/de/daten/parlamentarier/380/Mathias%20Zopfi
Initiativtext:
Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:
Art. 161 Abs. 3–6
3 Mitglieder der Bundesversammlung mit ausgewiesenen wirtschaftlichen oder politischen Interessenbindungen dürfen nicht in Kommissionen Einsitz nehmen, deren Zuständigkeitsbereich einen Zusammenhang mit den betreffenden Interessen hat.
4 Mitglieder der Bundesversammlung mit ausgewiesenen wirtschaftlichen oder politischen Interessenbindungen treten in den Räten und Kommissionen bei Debatten in den Ausstand, die Themen behandeln, die einen Zusammenhang mit den betreffenden Interessen haben.
5 Art und Umfang der Interessenbindungen sowie Honorar oder andere geldwerte Leistungen sind in einem Register zu deklarieren.
6 Die Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen erfolgt verwaltungsintern und ohne Mithilfe Dritter.
Art. 197 Ziff. 17[2]
17. Übergangsbestimmung zu Art. 161 Abs. 3–6 (Instruktionsverbot)
Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 161 Absätze 3–6 spätestens ein Jahr nach dessen Annahme durch Volk und Stände.
[1] SR 101
[2] Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.