Mit der E-ID kommt der Ausweiszwang für YouTube&Co
Mit der Verabschiedung des E-ID Gesetz kommen wir auch der Ausweispflicht im Internet einen Schritt näher. Rückblende, vor zwei Jahren hat das Parlament das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele verabschiedet. Das Gesetz tritt Anfang 2025 in Kraft. In Artikel 8 wird von den Video-Plattformen eine Alterskontrolle gefordert. Die Anbieter haben nun zwei Jahre Zeit, eine entsprechende Lösung zu finden. Kommen die Tech-Giganten zu keiner Lösung, kann der Bundesrat entsprechende Regelungen festlegen. Es ist naheliegend, dass für die Alterskontrolle im Internet die E-ID verwendet wird.
Ähnliche Vorhaben sind auch in der EU geplant. Anfang 2024 hat in Brüssel die «Task Force on Age Verification» ihre Arbeit aufgenommen. Ziel ist dabei, Forderungen aus dem Digital Service Act (DSA) umzusetzen. Die EU-Kommission möchte, dass bis im Jahr 2030 rund 80% der europäischen Bürger über eine elektronische Identität verfügt. Dies soll über die eIDAS-Verordnung umgesetzt werden. Der Bundesrat hat sich entschieden, die Technologie der EU zu übernehmen. Damit wird die Schweizer E-ID mit dem europäischen Pendant kompatibel sein. Damit dürfte auch die Frage geklärt sein, ob Google&Co das Schweizer Jugendschutzgesetz umsetzen werden. Falls die EU eine entsprechende Regelung definitiv einführt, wird dies auch in der Schweiz umgesetzt. Damit zückt zukünftig die E-ID, wer auf YouTube ein Video schauen möchte.