Die Gretchenfrage: Fakultativ oder obligatorisch?

Nur ein fakultatives und kein obligatorisches Referendum für die neuen EU-Verträge. Das empfiehlt die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats dem Bundesrat, der hierzu abschliessend entscheidet. Was sind die Folgen? Was sind die Argumente? Was kann man tun? Achtung, fertig, Kompass-Initiative!

Wenn das neue EU-Vertragspaket nur dem fakultativen Referendum unterliegt, ist eine Annahme an der Urne deutlich wahrscheinlicher. Die mehrheitlich europafreundliche, zahlenmässig leicht überlegene Stadtbevölkerung könnte die kritischen und etwas konservativeren ländlichen Regionen überstimmen. Gibt es einen «Konstruktionsfehler» in unserer direkten Demokratie? Die bilateralen Verträge I mit der EU im Jahr 1999 und die Bilateralen Verträge II unterstanden nur dem fakultativen Referendum, obwohl Sie für die Schweiz sehr weitreichende Folgen hatten. Wenn es um eine staatspolitisch nicht besonders bedeutende Verfassungsänderung geht, über die mittels einer Volksinitiative abgestimmt wird, muss eine solche jedoch von der Mehrheit der Stimmberechtigten in der ganzen Schweiz und der Mehrheit der Kanton angenommen werden (doppeltes Mehr). Ein gutes Beispiel dazu ist die «Burka-Initiative», welche 2018 angenommen wurde. Damit die Verordnung, welche Gesichtsverhüllung an öffentlich zugänglichen Orten verbietet 2025 in Kraft treten konnte, mussten auch die Kantone zustimmen. 

Das Argument der Wichtigkeit ist zu unbestimmt und reicht rein verfassungsrechtlich betrachtet wohl nicht aus, für eine höher Hürde an der Urne gemäss Artikel 140 BV. Das Bundesamt für Justiz hat in seinem Gutachten nachvollziehbar dargelegt, dass es in diesem Fall die rechtlichen Voraussetzungen für die Unterstellung unter das Ständemehr nicht für erfüllt erachtet. Formell gibt es daran wohl nicht besonders viele Angriffspunkte und Interessierte können sich die Begründung gerne hier zu Gemüte führen.

Das kein obligatorisches Referendum durchgeführt werden muss, bedeutet aber nicht, dass Parlament und Bundesrat keines durchführen lassen können. Zum Beispiel bei der Abstimmung zum EWG (1972) und dem EWR (1992) wurden Verträge freiwillig dem Ständemehr unterstellt. Anliegen von grosser Tragweite, die alle betreffen, sollten nicht formell auf der Basis der Mindestanforderungen durchgewunken werden, sondern durch das doppelte Mehr legitimiert sein. Gemäss dem Nebelspalter bestätigte dies 2020 sogar der Bundesrat: «Völkerrechtliche Verträge mit Bestimmungen von Verfassungsrang unterstehen dem obligatorischen Referendum. Dies betrifft Eingriffe in Grundrechte, Kompetenzen und Behördenorganisation.» Die EU-Rahmenverträge würden tiefgreifende institutionelle Änderungen mit sich bringen und in Grundrechte sowie Kompetenzregelungen eingreifen, die Verfassungsrang haben. Ein obligatorisches Referendum ist folglich demokratiepolitisch geboten. Erstaunlich, dass ausser der SVP in der APK-N kaum ein anderer Politiker dies wahrhaben wollten. Es bleibt spannend, ob der Bundesrat in dieser Angelegenheit «weise und magistral» entscheiden wird.

Hinzu kommt der etwas befremdliche Umstand, dass die Verträge, über welche nun diskutiert wird, selbst für Parlamentarier noch immer nicht einsehbar sind. Eigentlich sollte man erst entscheiden wie darüber abgestimmt wird, wenn diese auf dem Tisch liegen und direkt beurteilbar sind.

Die Initianten der Kompass-Initiative haben geahnt, was sich nun abzeichnet. Kommt die Initiative zustande und wird sie angenommen, brauchen künftig «völkerrechtliche Verträge, die eine Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen vorsehen» das doppelte Mehr. Damit wäre der beschriebene «Konstruktionsfehler» unserer Demokratie behoben und die EU-Verträge schon fast vom Tisch. Wer berechtigterweise das neue EU-Vertragspaket nicht will, rüstet sich am besten diese und nicht erste nächste Woche mit Klemmbrett und Unterschriftenbogen zur Kompass-Initiative aus. Je eher diese zustande kommt, je besser.

Quellen:

https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-apk-n-2025-02-11.aspx

https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/publiservice/publikationen/berichte-gutachten/2024-05-27.html

https://p-s-e.ch/2024/07/18/das-staendemehr-der-bundesverfassung-aus-individualrechtlicher-sicht/

https://www.nebelspalter.ch/themen/2025/02/breaking-aussenpolitische-kommission-gegen-obligatorisches-eu-referendum

https://www.svp.ch/aktuell/publikationen/medienmitteilungen/die-anderen-parteien-wollen-den-eu-unterwerfungsvertrag-nicht-einmal-vors-volk-bringen/

https://www.srf.ch/news/schweiz/gesetz-zur-burka-initiative-bis-zu-1000-franken-busse-fuer-verstoesse-gegen-verhuellungsverbot

 

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