Sammelfrist:

30.10.2025

Tage
Stunden
Minuten
Sekunden
Kiffer-Initiative

Was will die Initiative verändern?

Der kommerzielle Anbau und Verkauf von Cannabis soll erlaubt werden. Dies fordert die eidgenössische Volksinitiative, welche am 30. April lanciert wurde. Gemäss dem Initiativtext sollen Bürgerinnen und Bürger ab dem Alter von 18 Jahren Cannabis anbauen und besitzen dürfen. Cannabis-Anbau und -Verkaufsstellen bedürften einer Lizenz und unterlägen strengen Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften. Die Einnahmen aus der Besteuerung von Cannabis-Produkten sollen in die Bildung, in die Prävention und in die Drogenaufklärung fliessen. Für den Eigenbedarf sollen bis zu 50 Pflanzen gehalten und bis zu drei Kilogramm Cannabis zu Hause gelagert werden dürfen. Zudem wird verlangt, den Tetrahydrocannabinol-Blutgrenzwert (THC-Wert) so festzulegen, dass die Teilnahme am Strassenverkehr auch bei einem täglichen Cannabis-Konsum von bis zu fünf Gramm pro Tag möglich sein soll.

Kommentar Politbeobachter:

Die letzte Abstimmung über die «Hanf-Politik» war im Jahr 2008. Damals wurde eine wesentlich moderatere Initiative als die aktuelle mit rund 73% Nein-Stimmen abgelehnt. Die Initiative greift ein Problem auf, dessen Lösung bereits im Parlament am Laufen ist. Die parlamentarische Initiative «Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz» ist in Bearbeitung. Das aktuell geltende Verbot von Cannabis, im Vergleich zu legalen Drogen, beruht nicht auf aktuellen, wissenschaftlichen Argumenten, zumal die Schädlichkeit von Tabak und Alkohol nicht geringer ist. Die moralische und juristische Inkonsequenz, welche sich daraus ergibt, ist immer weniger zu rechtfertigen.

Die Initiative greift einen bestehenden Missstand auf, dessen Lösung im Parlament läuft. Dies ist eher unnötig. Hinzu kommt, dass der Absatz 5 und 6 des Initiativtexts weit über ein sinnvolle und potenziell mehrheitsfähige Lösung hinausschiessen. Der Initiativtext verlangt, den THC-Wert so festzulegen, dass die Teilnahme am Strassenverkehr auch bei einem täglichen Cannabis-Konsum von bis zu fünf Gramm möglich ist. Eine Umsetzung dieser Regelung, welche es nüchtern betrachtet erlaubt, «bekifft» Auto zu fahren, hätte vermutlich einen bedeutenden Anstieg an Verkehrsunfällen zur Folge. Auch die im Absatz 6 des Initiativtexts getroffene Regelung der Anzahl Pflanzen und der Menge an Cannabis die für den Eigenbedarf gelagert werden darf, sind «zu grosszügig» bemessen. Mit den erlaubten 50 Pflanzen und 3 kg Lagermenge lässt sich bereits ein kleines Handelsunternehmen aufziehen. Die bestehende parlamentarische Initiative «Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz» scheint ein tauglicherer Weg zu sein, den Umgang mit Cannabis neu zu regeln als die Initiative.

Noch keine Webseite des Initiativkomitees bekannt (Stand 4.5.2024)

Sammelfrist:
30.10.2025

Tage
Stunden
Minuten
Sekunden
Kiffer-Initiative

Was will die Initiative verändern?

Der kommerzielle Anbau und Verkauf von Cannabis soll erlaubt werden. Dies fordert die eidgenössische Volksinitiative, welche am 30. April lanciert wurde. Gemäss dem Initiativtext sollen Bürgerinnen und Bürger ab dem Alter von 18 Jahren Cannabis anbauen und besitzen dürfen. Cannabis-Anbau und -Verkaufsstellen bedürften einer Lizenz und unterlägen strengen Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften. Die Einnahmen aus der Besteuerung von Cannabis-Produkten sollen in die Bildung, in die Prävention und in die Drogenaufklärung fliessen. Für den Eigenbedarf sollen bis zu 50 Pflanzen gehalten und bis zu drei Kilogramm Cannabis zu Hause gelagert werden dürfen. Zudem wird verlangt, den Tetrahydrocannabinol-Blutgrenzwert (THC-Wert) so festzulegen, dass die Teilnahme am Strassenverkehr auch bei einem täglichen Cannabis-Konsum von bis zu fünf Gramm pro Tag möglich sein soll.

Kommentar Politbeobachter:

Die letzte Abstimmung über die «Hanf-Politik» war im Jahr 2008. Damals wurde eine wesentlich moderatere Initiative als die aktuelle mit rund 73% Nein-Stimmen abgelehnt. Die Initiative greift ein Problem auf, dessen Lösung bereits im Parlament am Laufen ist. Die parlamentarische Initiative «Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz» ist in Bearbeitung. Das aktuell geltende Verbot von Cannabis, im Vergleich zu legalen Drogen, beruht nicht auf aktuellen, wissenschaftlichen Argumenten, zumal die Schädlichkeit von Tabak und Alkohol nicht geringer ist. Die moralische und juristische Inkonsequenz, welche sich daraus ergibt, ist immer weniger zu rechtfertigen.

Die Initiative greift einen bestehenden Missstand auf, dessen Lösung im Parlament läuft. Dies ist eher unnötig. Hinzu kommt, dass der Absatz 5 und 6 des Initiativtexts weit über ein sinnvolle und potenziell mehrheitsfähige Lösung hinausschiessen. Der Initiativtext verlangt, den THC-Wert so festzulegen, dass die Teilnahme am Strassenverkehr auch bei einem täglichen Cannabis-Konsum von bis zu fünf Gramm möglich ist. Eine Umsetzung dieser Regelung, welche es nüchtern betrachtet erlaubt, «bekifft» Auto zu fahren, hätte vermutlich einen bedeutenden Anstieg an Verkehrsunfällen zur Folge. Auch die im Absatz 6 des Initiativtexts getroffene Regelung der Anzahl Pflanzen und der Menge an Cannabis die für den Eigenbedarf gelagert werden darf, sind «zu grosszügig» bemessen. Mit den erlaubten 50 Pflanzen und 3 kg Lagermenge lässt sich bereits ein kleines Handelsunternehmen aufziehen. Die bestehende parlamentarische Initiative «Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz» scheint ein tauglicherer Weg zu sein, den Umgang mit Cannabis neu zu regeln als die Initiative.

Noch keine Webseite des Initiativkomitees bekannt (Stand 4.5.2024)
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