Demokratie-Initiative kommt zustande
Am 29. Oktober meldete das Initiativ-Komitee, dass es gereicht hat. Über 135.000 Unterschriften sind zusammengekommen. Im August wurde noch beklagt, dass die Initiative kurz vor dem Aus stehe, doch in den letzten drei Monaten sind in einer aussergewöhnlich starken Schlussphase rund 50.000 Unterschriften bei den Initianten eingegangen. Nun beginnt das Komitee mit der Beglaubigung, am 21. November folgt die Einreichung bei der Bundeskanzlei.
Die Initiative will die Kriterien für die Einbürgerung ausschliesslich auf Bundesebene regeln und die Einbürgerung erleichtern. Rund ein Viertel der in der Schweiz wohnhaften Bevölkerung hat aktuell keine Schweizer Staatsbürgerschaft. Bisher gibt der Bund Mindestkriterien vor, die Voraussetzungen, um die Bürgerrechte auf Kantons- und Gemeindeebene zu erhalten variieren aber stark. Konkret soll man künftig vor einer Einbürgerung nur noch 5 anstatt 10 Jahre legal in der Schweiz wohnen müssen. Weiche Kriterien wie die Voraussetzung, dass eine erfolgreiche Integration stattgefunden hat oder, dass Gesuchsteller mit den Schweizer Lebensverhältnissen vertraut sein müssen, sollen wegfallen. Das Einbürgerungsverfahren soll einfacher, einheitlicher, transparenter und objektiver werden.
Die Initiative trägt einen grossen Namen und wird eine alte Diskussion neu entfachen. Wer soll entscheiden wie sich unser Land weiterentwickelt? Diejenigen, die es zu dem gemacht haben, was es heute ist, oder diejenigen, die von den Entscheidungen, die gefällt werden, betroffen sind? Eine schwierige Frage. Grundsätzlich ist Stabilität in einem sozialen System am besten gegeben, wenn künftige Regeln und Gesetze von allen mitentwickelt und beurteilt werden, welche dadurch betroffen sind. Das Zusammenleben funktioniert jedoch auch besser, wenn eine gemeinsame Basis an Werten, Kultur und Normen vorhanden ist.
Nach der Einreichung gelangt die Initiative in den Bundesrat und wird nach etwa einem Jahr im Parlament diskutiert. Dort und auch im Abstimmungskampf wird die Debatte bzw. die Meinungsbildung aller Voraussicht nach dem «Links-Rechts-Schema» folgen. Die SP und die Grünen werden die Initiative unterstützen und die bürgerlichen Kräfte sich dagegen zur Wehr setzen.
Spannend wird, inwiefern die verfassungsrechtliche Perspektive in der parlamentarischen Debatte ein Thema wird, denn die Initiative verstösst gegen das Subsidiaritätsprinzip gemäss Artikel 5a der Bundesverfassung. Nach diesem Grundsatz darf eine Instanz auf der oberen politischen Stufe eine Aufgabe nicht übernehmen, wenn sie auf einer untergeordneten Stufe erledigt werden kann. Die Beurteilung, inwiefern sich eine Person gesellschaftlich integriert hat, kann auf Kantons- und Gemeindeebene zweifellos besser beurteilt werden als auf Bundesebene.