Was will die Initiative verändern?
Rund ein Viertel der in der Schweiz wohnhaften Bevölkerung hat aktuell keine Schweizer Staatsbürgerschaft. Die Initiative will die Kriterien für die Einbürgerung ausschliesslich auf Bundesebene regeln und die Einbürgerung erleichtern. Bisher gibt der Bund Mindestkriterien vor, die Voraussetzungen, um die Bürgerrechte auf Kantons- und Gemeindeebene zu erhalten variieren aber stark.
Konkret soll man vor einer Einbürgerung nur noch 5 anstatt 10 Jahre legal in der Schweiz wohnen müssen. Weiche Kriterien wie die Voraussetzung, dass eine erfolgreiche Integration stattgefunden hat oder, dass Gesuchsteller mit den Schweizer Lebensverhältnissen vertraut sein müssen, sollen wegfallen. Das Einbürgerungsverfahren soll einfacher, einheitlicher, transparenter und objektiver werden.
Kommentar Politbeobachter:
Die Schweiz hat eine der höchsten Ausländerquoten in Europa. Dies ist einerseits auf die restriktive Einbürgerungspolitik aber auch auf den Wohlstand und die Attraktivität unseres Landes zurückzuführen. Über die Bedingungen zur Einbürgerung müssen die Stimmbürger öfters entscheiden. Mit Ausnahme der erleichterten Einbürgerung von Ausländern der dritten Generation aus der Abstimmung 2017 wurden alle Vorstösse für einen erleichterten Zugang zum Schweizerpass abgelehnt.
Wer soll entscheiden wie sich unser Land weiterentwickelt? Diejenigen, die es zu dem gemacht haben, was es heute ist, oder diejenigen, die von den Entscheidungen, die gefällt werden, betroffen sind? Eine schwierige Frage.
Grundsätzlich ist Stabilität in einem sozialen System am besten gegeben, wenn künftige Regeln und Gesetze von allen mitentwickelt und beurteilt werden, welche dadurch betroffen sind. Das Zusammenleben funktioniert jedoch auch besser, wenn eine gemeinsame Basis an Werten, Kultur und Normen vorhanden ist. Wie man hier Prioritäten setzt, dürfte auch von der eigenen politischen Positionierung abhängen und ist eine persönliche Entscheidung.
Ein Problem gibt es bei der Initiative hinsichtlich des in Artikel 5a der Bundesverfassung verankerten Subsidiaritätsprinzips. Nach diesem Grundsatz darf eine Instanz auf der oberen politischen Stufe eine Aufgabe nicht übernehmen, wenn sie auf der unteren Stufe erledigt werden kann. Die Beurteilung, inwiefern sich eine Person gesellschaftlich integriert hat, kann auf Kantons- und Gemeindeebene zweifellos besser beurteilt werden als auf Bundesebene. Aufgrund dieses Arguments ist aus verfassungsrechtlicher Perspektive die Initiative eher abzulehnen.
Was will die Initiative verändern?
Rund ein Viertel der in der Schweiz wohnhaften Bevölkerung hat aktuell keine Schweizer Staatsbürgerschaft. Die Initiative will die Kriterien für die Einbürgerung ausschliesslich auf Bundesebene regeln und die Einbürgerung erleichtern. Bisher gibt der Bund Mindestkriterien vor, die Voraussetzungen, um die Bürgerrechte auf Kantons- und Gemeindeebene zu erhalten variieren aber stark.
Konkret soll man vor einer Einbürgerung nur noch 5 anstatt 10 Jahre legal in der Schweiz wohnen müssen. Weiche Kriterien wie die Voraussetzung, dass eine erfolgreiche Integration stattgefunden hat oder, dass Gesuchsteller mit den Schweizer Lebensverhältnissen vertraut sein müssen, sollen wegfallen. Das Einbürgerungsverfahren soll einfacher, einheitlicher, transparenter und objektiver werden.
Kommentar Politbeobachter:
Die Schweiz hat eine der höchsten Ausländerquoten in Europa. Dies ist einerseits auf die restriktive Einbürgerungspolitik aber auch auf den Wohlstand und die Attraktivität unseres Landes zurückzuführen. Über die Bedingungen zur Einbürgerung müssen die Stimmbürger öfters entscheiden. Mit Ausnahme der erleichterten Einbürgerung von Ausländern der dritten Generation aus der Abstimmung 2017 wurden alle Vorstösse für einen erleichterten Zugang zum Schweizerpass abgelehnt.
Wer soll entscheiden wie sich unser Land weiterentwickelt? Diejenigen, die es zu dem gemacht haben, was es heute ist, oder diejenigen, die von den Entscheidungen, die gefällt werden, betroffen sind? Eine schwierige Frage.
Grundsätzlich ist Stabilität in einem sozialen System am besten gegeben, wenn künftige Regeln und Gesetze von allen mitentwickelt und beurteilt werden, welche dadurch betroffen sind. Das Zusammenleben funktioniert jedoch auch besser, wenn eine gemeinsame Basis an Werten, Kultur und Normen vorhanden ist. Wie man hier Prioritäten setzt, dürfte auch von der eigenen politischen Positionierung abhängen und ist eine persönliche Entscheidung.
Ein Problem gibt es bei der Initiative hinsichtlich des in Artikel 5a der Bundesverfassung verankerten Subsidiaritätsprinzips. Nach diesem Grundsatz darf eine Instanz auf der oberen politischen Stufe eine Aufgabe nicht übernehmen, wenn sie auf der unteren Stufe erledigt werden kann. Die Beurteilung, inwiefern sich eine Person gesellschaftlich integriert hat, kann auf Kantons- und Gemeindeebene zweifellos besser beurteilt werden als auf Bundesebene. Aufgrund dieses Arguments ist aus verfassungsrechtlicher Perspektive die Initiative eher abzulehnen.