Sammelfrist:

30.06.2026

Jahr
Tage
Stunden
Minuten
Sekunden
Bitcoin-IMG_6578-2

Was will die Initiative:

Die Initiative verlangt einen Passus in der Bundesverfassung, der die Schweizerische Nationalbank (SNB) verpflichtet, einen Teil der Währungsreserven in Bitcoin zu halten. Der Initiativtext enthält keine Vorgabe, wie hoch der Anteil an Bitcoin sein soll.

Kommentar Politbeobachter:

Eine der wichtigsten Investitionsregeln lautet, dass «nicht alle Eier in den gleichen Korb gelegt werden sollten». Dies bedeutet in der Praxis, dass nicht das gesamte Geld in ein Produkt oder eine Anlageklasse investiert werden darf, um so unnötiges Risiko zu vermeiden. Der Prozess der Minderung des Investitionsrisikos wird als Diversifikation bezeichnet. Kryptowährungen haben sich zu einer eigenen Anlageklasse ähnlich Aktien, Obligationen oder Edelmetallen entwickelt. Aus Diversifikationsüberlegungen spricht daher einiges dafür, dass auch diese Anlageklasse von der Schweizerischen Nationalbank verwendet werden darf. In welchem Umfang dies allenfalls erfolgt, würde auch bei Annahme der Initiative das Nationalbankdirektorium entscheiden.

Doch was ist Bitcoin überhaupt? Der Bitcoin ist ein digitales Netzwerk, Finanzsystem, Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel. Er ist die erste Kryptowährung und zeichnet sich durch die Kombination folgender drei Kern-Eigenschaften aus:

  • Knappheit: Es können maximal 21 Millionen Bitcoins geschürft werden. Dafür sorgt der Programmcode der Blockchain.
  • Dezentralität: Das Bitcoin Programm und damit eine Kopie aller je getätigten Transaktionen wird auf Tausenden Computern in der Blockchain Durch weltweit verteiltes Bitcoin Mining wird das Netzwerk vor Manipulation und Hackerangriffen geschützt.
  • Digitalität: Weil der Bitcoin digital und dezentral verwaltet wird, bietet er eine Alternative zu einem staatlich kontrollierten, digitalen Finanzsystem. 

Grundsätzlich gibt sehr viele pro und contra- Argumente für die Aufnahme von Bitcoins ins Anlageuniversum der Nationalbank. Die starken Kursschwankungen, die regulatorischen Unsicherheiten und der gigantische Energieaufwand für die Schürfung der Bitcoins sprechen eher gegen den Verwendungszweck von Bitcoin als Währungsreserve. Doch wie sicher sind eigentlich die Anlagen, in welche die Nationalbank bisher investiert hat?

Die in Schweizer Franken, US-Dollar oder Euro gehaltenen Reserven sind Investitionen in Fiat Geld, das grundsätzlich durch keinen realen Gegenwert gedeckt ist. Sie sind risikobehaftet und ebenfalls anfällig auf Wertschwankungen. Der Wert von Fiat-Geld leitet sich letztlich vom Vertrauen der Menschen in die Regierung ab, die es ausgibt. Obwohl Fiat-Geld für alltägliche Transaktionen verwendet wird und als gesetzlich Zahlungsmittel in den meisten Länder anerkannt ist, bleibt es risikobehaftet. Denn bereits der Schriftsteller Voltaire wusste: «Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück – Null.»

Initiativtext:

Die Bundesverfassung¹ wird wie folgt geändert:

Art. 99 Abs. 3

³ Die Schweizerische Nationalbank bildet aus ihren Erträgen ausreichende

Währungsreserven; ein Teil dieser Reserven wird in Gold und in Bitcoin gehalten.

Sammelfrist:
30.06.2026

Jahr
Tage
Stunden
Minuten
Sekunden
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Was will die Initiative:

Die Initiative verlangt einen Passus in der Bundesverfassung, der die Schweizerische Nationalbank (SNB) verpflichtet, einen Teil der Währungsreserven in Bitcoin zu halten. Der Initiativtext enthält keine Vorgabe, wie hoch der Anteil an Bitcoin sein soll.

Kommentar Politbeobachter:

Eine der wichtigsten Investitionsregeln lautet, dass «nicht alle Eier in den gleichen Korb gelegt werden sollten». Dies bedeutet in der Praxis, dass nicht das gesamte Geld in ein Produkt oder eine Anlageklasse investiert werden darf, um so unnötiges Risiko zu vermeiden. Der Prozess der Minderung des Investitionsrisikos wird als Diversifikation bezeichnet. Kryptowährungen haben sich zu einer eigenen Anlageklasse ähnlich Aktien, Obligationen oder Edelmetallen entwickelt. Aus Diversifikationsüberlegungen spricht daher einiges dafür, dass auch diese Anlageklasse von der Schweizerischen Nationalbank verwendet werden darf. In welchem Umfang dies allenfalls erfolgt, würde auch bei Annahme der Initiative das Nationalbankdirektorium entscheiden.

Doch was ist Bitcoin überhaupt? Der Bitcoin ist ein digitales Netzwerk, Finanzsystem, Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel. Er ist die erste Kryptowährung und zeichnet sich durch die Kombination folgender drei Kern-Eigenschaften aus:

  • Knappheit: Es können maximal 21 Millionen Bitcoins geschürft werden. Dafür sorgt der Programmcode der Blockchain.
  • Dezentralität: Das Bitcoin Programm und damit eine Kopie aller je getätigten Transaktionen wird auf Tausenden Computern in der Blockchain Durch weltweit verteiltes Bitcoin Mining wird das Netzwerk vor Manipulation und Hackerangriffen geschützt.
  • Digitalität: Weil der Bitcoin digital und dezentral verwaltet wird, bietet er eine Alternative zu einem staatlich kontrollierten, digitalen Finanzsystem. 

Grundsätzlich gibt sehr viele pro und contra- Argumente für die Aufnahme von Bitcoins ins Anlageuniversum der Nationalbank. Die starken Kursschwankungen, die regulatorischen Unsicherheiten und der gigantische Energieaufwand für die Schürfung der Bitcoins sprechen eher gegen den Verwendungszweck von Bitcoin als Währungsreserve. Doch wie sicher sind eigentlich die Anlagen, in welche die Nationalbank bisher investiert hat?

Die in Schweizer Franken, US-Dollar oder Euro gehaltenen Reserven sind Investitionen in Fiat Geld, das grundsätzlich durch keinen realen Gegenwert gedeckt ist. Sie sind risikobehaftet und ebenfalls anfällig auf Wertschwankungen. Der Wert von Fiat-Geld leitet sich letztlich vom Vertrauen der Menschen in die Regierung ab, die es ausgibt. Obwohl Fiat-Geld für alltägliche Transaktionen verwendet wird und als gesetzlich Zahlungsmittel in den meisten Länder anerkannt ist, bleibt es risikobehaftet. Denn bereits der Schriftsteller Voltaire wusste: «Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück – Null.»

Initiativtext:

Die Bundesverfassung¹ wird wie folgt geändert:

Art. 99 Abs. 3

³ Die Schweizerische Nationalbank bildet aus ihren Erträgen ausreichende

Währungsreserven; ein Teil dieser Reserven wird in Gold und in Bitcoin gehalten.

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