Bargeldinitiative im Nationalrat
Jeder kennts, jeder will was sagen. Über 30 Einzelredner hielten teils flammende Reden für das Bargeld im Kontext der Debatte zur Bargeldinitiative. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft die Initiative abgelehnt, jedoch einen direkten Gegenentwurf erstellt. Dieser trägt dem Anliegen der Initiative in weiten Teilen Rechnung, ist aber präziser formuliert. Wenn auch der Ständerat dem Gegenentwurf zustimmt, kommt dieser gleichzeitig mit der Initiative zur Abstimmung, sofern diese nicht zurückgezogen wird.
Die Initiative und der Gegenvorschlag heben eine bestehende Regelung von der Gesetzes- auf die Verfassungsstufe und verankern somit die Bargeldversorgung in der Verfassung. Aufgrund der Wichtigkeit des Themas scheint dies angebracht.
Wortlaut Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit»:
Art. 99 Abs. 1bis und 5
1bis Der Bund stellt sicher, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen.
5 Der Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung muss Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.
Wortlaut direkter Gegenvorschlag des Bundesrats:
Art. 99 Abs. 1bis und 2bis
1bis Die schweizerische Währung ist der Franken.
2bis Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung.
Der Gegenvorschlag wurde mit 185 zu 6 Stimmen angenommen. Abgestimmt wurde zudem über zwei Anträge. Einer wollte in der Verfassung verankern, dass Bargeld «in der Regel» als Zahlungsmittel anzunehmen sei. Ein anderer wollte den Zugang für Bargeld auch für Personen gewährleisten, die Sozialhilfe oder Nothilfe beziehen, die oft zumindest teilweise in Naturalien ausbezahlt wird. Beide Anträge scheiterten.
Zurecht kritisierten viele Politiker, dass die Initiative kaum ein gegenwärtiges Problem löse und nach über zwei Stunden Debatte stellte sich die Frage, ob es sich bei der Bargeldinitiative nicht um Symbolpolitik handle. In Anbetracht der internationalen Bestrebungen, das Bargeld zurückzudrängen oder gar abzuschaffen, sollte jedoch jede Gelegenheit genutzt werden, um das Bargeld langfristig zu stärken, selbst wenn dies teilweise symbolischen Charakter hat.
«Bargeld ist Freiheit» – und nur wer seine Freiheit nutzt, wird diese langfristig behalten können. Wem also Bargeld wichtig ist, der sollte im Alltag nicht nur die bequemen digitalen Zahlungsalternativen benutzen – nur wenn die Barzahlungsquote solid im zweistelligen Prozentbereich bleibt, wird Bargeld auch langfristig erhalten bleiben.
Zurück zur rechtlichen Situation: In der Praxis liegen die Probleme weniger an den fehlenden Gesetzes- oder Verfassungsbestimmungen, sondern bei der Umsetzung der bestehenden Rechtsordnung. Bereits heute besteht z.B. eine Annahmepflicht für Bargeld für subventionierte Transportunternehmen, die jedoch nicht umgesetzt wird. Diverse grosse Transportgesellschaften wie die ZVV bieten keine vernünftige Alternative zum Ticketkauf mit Smartphone an. Daran ändert die Initiative nichts. Das Problem hierbei ist, dass im zuständigen Departement (UVEK) die Hausaufgaben nicht gemacht werden. Erfreulicherweise wurde im Sommer 2024 der Motion «Barzahlung in subventionierten Transportmitteln beibehalten» zugestimmt. Nun besteht Hoffnung für Bargeldliebhaber, dass dank zusätzlichem Druck eine Verbesserung für Bargeldnutzer im Alltag entsteht.
Quellen:
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20240063
https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2024/1679/de
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234276
https://youtu.be/jEgcynt5azo?t=8685