Deshalb drückt der Bund bei der E-ID aufs Tempo

Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz hat der Politbeobachter die Dokumente der Ämterkonsultation zum Technologieentscheid der E-ID angefordert. Dabei zeigt sich, weshalb der Bundesrat bei der E-ID aufs Tempo drückt und dem Datenschutz eine untergeordnete Priorität zuweist. Eine Verschiebung der Einführung der E-ID hätten Verzögerungen bei mehreren Projekten mit sich gebracht, unter anderem die Alterskontrolle für Video-Plattformen.

Rückblende: Im vergangenen Dezember hat der Bundesrat den Technologieentscheid zur E-ID gefällt. Dabei stand eine Schweizer Lösung, welche hohe Anforderungen an den Datenschutz stellt und einer EU-kompatiblen Lösung zur Auswahl. Der Bundesrat hat sich für eine Kompatibilität mit Europa entschieden, welche jedoch Lücken beim Datenschutzes aufweist. Selbst dem Bundesrat war dies ein Dorn im Auge, weshalb Forschungsgelder zur Behebung dieser Defizite zur Verfügung gestellt wurden.

In der Ämterkonsultation nimmt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zur Thematik folgendermassen Stellung:

«Die zusätzlichen Abklärungen haben ergeben, dass die Option «zusätzlicher Schutz der Privatsphäre» mit unterschiedlichen Ansätzen umgesetzt werden kann. Dabei geht es insbesondere um die Frage der Unverknüpfbarkeit (unlinkability) von elektronischen Nachweisen. Diese Eigenschaft hat beispielsweise dann eine Bedeutung, wenn mit der E-ID ein Altersnachweis erbracht wird, ohne im Klartext Daten wie Name und genaues Geburtsdatum offenzulegen. Ist eine E-ID verknüpfbar, ist es technisch möglich, diesen Altersnachweis anderen Transaktionen mit der gleichen E-ID zuzuordnen.»

Weiter werden die Konsequenzen aufgezeigt, falls die E-ID mit der EU-Lösung eingeführt wird:

«Der Nachteil dieser Variante besteht darin, dass bereits nach voraussichtlich einem halben Jahr eine technische Erweiterung des Systems eingeführt würde. Die bis zu diesem Zeitpunkt herausgegebenen E-ID wären zwar weiterhin einsetzbar, würden aber keinen zusätzlichen Schutz der Privatsphäre bieten. Wer eine unverknüpfbare E-ID verwenden will, müsste sich entsprechend eine neue E-ID ausstellen lassen.»

Auch eine Verschiebung der Einführung der E-ID wurde in Betracht gezogen, um die Defizite beim Datenschutz zu beheben. Dies hätte jedoch zu einer Verzögerung bei weiteren Projekten geführt.

ejpd

Dass hier ebenfalls die Einführung der Altersüberprüfung bei Videoplattformen genannt wird, lässt aufhorchen. Seit Anfang Jahr ist das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) in Kraft. Damit sind die Anbieter von Videoplattformen verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren eine Lösung zur Altersverifikation einzuführen. Die E-ID gilt dabei als Favorit, weil damit die Bestätigung eines Mindestalters übermittelt werden kann, ohne dass man seine persönliche Daten bekanntgeben muss. In der Theorie ist hier das Konzept der Datensparsamkeit gegeben, in der Praxis wird jedoch mit der gewählten EU-kompatiblen Lösung ein eindeutiger Kontrollwert übermittelt. Dieser ändert sich nicht. Will heissen, jeder Bürger mit einer E-ID erhält eine Art «Cookie», welche ihn eindeutig identifizierbar macht. Und eigentlich möchte dies auch der Bund nicht und strebt die sogenannte Unverknüpfbarkeit an.

Obwohl die Problematik offensichtlich ist und auch nicht verheimlicht wird, sprach sich in der Ämterkonsultation zum Technologieentscheid einzig der Eidgenössische Datenschutzbeauftragter (EDÖB) für eine Verschiebung der Einführung der E-ID aus. Alle anderen Bundesbehörden favorisierten eine sofortige Einführung. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verspricht sich dadurch eine schnellere Verbreitung des Elektronische Patientendossier (EPD), welches zukünftig nur noch mittels E-ID nutzbar sein wird. Auch die Einführung des elektronischen Organpenderegister wird als Grund für eine rasche Einführung genannt. Auch hier wird der Zugriff nur mittels E-ID möglich sein.

Referendum gegen das E-ID Gesetz

Der Politbeobachter unterstützt das von der Piratenpartei ergriffene Referendum gegen das E-ID Gesetz. Momentan sind ca. 40’000 von 50’000 Unterschriften zusammen. Da verschiedene Komitees sammeln, ist eine Übersicht schwierig. Es könnte sehr eng werden, deshalb zählt jede Unterschrift. Diese müssen bis am 4. April bei den entsprechenden Komitees eintreffen, damit genügend Zeit für die Beglaubigung der Unterschriften bleibt.

Komitee der Piratenpartei
https://e-id-gesetz-nein.ch/

Komitee der Freunde der Verfassung
https://eid-nein-danke.ch/

Komitee von Mass-Voll
https://www.mass-voll.ch/e-id/

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