Mobilitätsbon-Initiative

Sammelfrist:

28.10.2027

Jahr
Tage
Stunden
Minuten
Sekunden
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Was will die Initiative?

Linien- und Charterflüge sollen mit einer Flugticketabgabe von mindestens 30 Franken pro Person besteuert werden. Abgehenden Flüge der allgemeinen Luftfahrt mit mindestens 500 Franken pro Flug. Zwei Drittel des Ertrags von geschätzten 1.5 Milliarden pro Jahr soll an die Bevölkerung Rückvergütet werden mittels Mobilitätsgutschriften zur Verwendung von nationalem und internationalem öffentlichen Verkehr auf Schiene und Strasse. Der restliche Betrag wird zur weiteren Verminderung von Treibhausgasemissionen des Verkehrs und namentlich zur Förderung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Schiene verwendet. Die Abgabe soll so bemessen werden, dass sie verursachergerecht ist und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz leistet.

Unterstützt wird die Initiative von der SP, den Grünen, der EVP und zahlreichen kleinen und Grossen NGOs.

Kommentar Politbeobachter

«Wenn man für 19 Franken nach Barcelona jetten kann, dann hinkt hier schon etwas.»  Dieser Aussage von Aline Trede, Politikerin der Grünen Partei und Befürworterin einer Flugticketabgabe, kann fast nur zugestimmt werden. Der Flugverkehr wird in der Schweiz durch eine Befreiung von der Kerosin- und Mehrwertsteuer subventioniert. Das trägt zu tiefen Preisen bei und kann hinterfragt werden. Den Treibstoff zu besteuern wäre schwer machbar aufgrund des Chicagoer Abkommen zum Luftverkehr. Das Mehrwertsteuerprivileg könnte aber getrost aufgehoben werden. Eine Flugticketabgabe ist grundsätzlich ein praktikabler Weg wie die bestehenden zu günstigen Flugpreise bekämpft werden könnten.

Mobilität ist zu günstig. Um Umwelt und Ressourcen zu schonen wäre es nötig, dass Reisende über den Ticketpreis zumindest ihre vollen Kosten bezahlen würden. Diese Prämisse sollte im Idealfall bei allen Verkehrsträgern gelten. Der Preis eines Flugtickets deckt 50-80% der wahren Kosten. Die grosse Bandbreite kommt primär daher, dass die externen Kosten (Umwelt- und Klimaschäden) sehr unterschiedlich berechnet und bepreist werden. Doch wie schauts im Bahnverkehr aus? Hier decken die Ticketpreise nur etwa 50% der Kosten und ein Pendler mit einem Generalabonnement trägt nicht selten nur 30-40% seiner Kosten. Am stärksten Nutzerfinanziert ist der Strassenverkehr – 80-90% der realen Kosten werden durch die Autofahrenden selbst bezahlt.

Ist es nun sinnvoll einseitig den Flugverkehr zu verteuern? Jein. Es häng stark davon ab, von welchen Grundsatzannahmen man ausgeht.  Die Stimmen, welche das Pariser Klima-Abkommen kritisch sehen und als wenig relevant für das gesellschaftliche Wohlergehen betrachten, sind zahlreicher geworden. Stimmt die aktuelle Annahme, dass der globale Temperaturanstieg primär vom Menschen verursacht ist und eine Erwärmung von über zwei Grad katastrophale Folgen hat? Der Politbeobachter masst sich hier kein Urteil an, betont aber die Wichtigkeit Diskussionen auch zu scheinbar klaren Grundsatzthemen zuzulassen. Weshalb? Nur wenn tatsächlich grosse Konsequenzen bei einer Erwärmung drohen, lohnen sich die ganzen Investitionen in den Klimaschutz. Trifft dies nicht zu, würde mit den begrenzten Mitteln wohl besser in Biodiversität, Gewässerschutz, Landschaftsschutz und andere verwandte «Umweltthemen» investiert, anstatt in krampfhafte Bemühungen den CO2-Audsstoss zu reduzieren.

Der Flugverkehr ist für einen überdurchschnittlich grossen Anteil des CO2-Ausstosses verantwortlich und hat hohe Lärmemissionen – das spricht dafür eine Flugticketabgabe. Der Bahnverkehr, welcher mit der Flugticketabgabe subventioniert werden soll, hat bereits den tiefsten Kostendeckungsgrad unter den Verkehrsmitteln. Muss er tatsächlich noch mehr subventioniert werden? Die Unterstützung von internationalen Zugsverbindungen ist ein «heikles Pflaster» und oft teuer – erst kürzlich wurde die mit rund 30.000 Franken pro Fahrt subventionierte Nachtzugverbindung Basel-Malmö wieder gestrichen. Der Politbeobachter vertritt die Ansicht, dass für Mobilität die vollen Kosten bezahlt werden sollten. Weil eine Aufhebung des Privilegs des steuerfreien Kerosins für die Flugindustrie kaum möglich ist, stellt die künstliche Verteuerung von Flugpreisen mittels Ticketabgabe eine Lösungsoption dar. Die mit der neuen Abgabe verbundenen Mobilitätsgutscheine, welche einseitig die Schiene fördern tragen jedoch nicht zur Kostenwahrheit beim Reisen bei, sondern verstärken bereits bestehende Verzerrungen. Eine Flugticketabgabe ohne dass die Erträge daraus für Mobilitätssubventionen verwendet werden, wäre ein gute Sache.

Initiativtext:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 87c Luftverkehrsabgabe
1 Der Bund erhebt zur Verminderung von Treibhausgasemissionen eine Abgabe auf dem Luftverkehr; sie erfasst den Linien- und Charterverkehr (Flugticketabgabe) sowie die allgemeine Luftfahrt einschliesslich Privat- und Geschäftsflugzeuge (Abgabe allgemeine Luftfahrt). Der Bund kann
insbesondere aus Gründen der Gesundheit und Sicherheit Ausnahmen von der Abgabe allgemeine Luftfahrt vorsehen.


2 Die Abgabe wird so bemessen, dass sie verursachergerecht ist und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz leistet. Die Höhe der Abgabe wird regelmässig überprüft und, falls erforderlich, angepasst.


3 Der Reinertrag der Luftverkehrsabgabe wird zu mindestens Zweidritteln gleichmässig an die Bevölkerung verteilt, namentlich in Form von übertragbaren Mobilitätsgutschriften zur Verwendung im nationalen und internationalen öffentlichen Verkehr auf Schiene und Strasse. Der restliche Betrag wird zur weiteren Verminderung von Treibhausgasemissionen des Verkehrs und namentlich zur Förderung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Schiene verwendet.

Art. 197 Ziff. 172
17. Übergangsbestimmung zu Art. 87c (Luftverkehrsabgabe)
1 Der Bundesrat erhebt die Luftverkehrsabgabe spätestens drei Jahre nach Annahme von Artikel 87c durch Volk und Stände und erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen
Ausführungsbestimmungen.


2 Die Anfangshöhe der Abgabe beträgt pro Flugticket im Linien- und Charterverkehr (Flugticketabgabe) mindestens 30 Franken sowie pro abgehenden Flug in der allgemeinen Luftfahrt (Abgabe allgemeine Luftfahrt) mindestens 500 Franken.

Sammelfrist:
28.10.2027

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Was will die Initiative?

Linien- und Charterflüge sollen mit einer Flugticketabgabe von mindestens 30 Franken pro Person besteuert werden. Abgehenden Flüge der allgemeinen Luftfahrt mit mindestens 500 Franken pro Flug. Zwei Drittel des Ertrags von geschätzten 1.5 Milliarden pro Jahr soll an die Bevölkerung Rückvergütet werden mittels Mobilitätsgutschriften zur Verwendung von nationalem und internationalem öffentlichen Verkehr auf Schiene und Strasse. Der restliche Betrag wird zur weiteren Verminderung von Treibhausgasemissionen des Verkehrs und namentlich zur Förderung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Schiene verwendet. Die Abgabe soll so bemessen werden, dass sie verursachergerecht ist und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz leistet.

Unterstützt wird die Initiative von der SP, den Grünen, der EVP und zahlreichen kleinen und Grossen NGOs.

Kommentar Politbeobachter

«Wenn man für 19 Franken nach Barcelona jetten kann, dann hinkt hier schon etwas.»  Dieser Aussage von Aline Trede, Politikerin der Grünen Partei und Befürworterin einer Flugticketabgabe, kann fast nur zugestimmt werden. Der Flugverkehr wird in der Schweiz durch eine Befreiung von der Kerosin- und Mehrwertsteuer subventioniert. Das trägt zu tiefen Preisen bei und kann hinterfragt werden. Den Treibstoff zu besteuern wäre schwer machbar aufgrund des Chicagoer Abkommen zum Luftverkehr. Das Mehrwertsteuerprivileg könnte aber getrost aufgehoben werden. Eine Flugticketabgabe ist grundsätzlich ein praktikabler Weg wie die bestehenden zu günstigen Flugpreise bekämpft werden könnten.

 

Mobilität ist zu günstig. Um Umwelt und Ressourcen zu schonen wäre es nötig, dass Reisende über den Ticketpreis zumindest ihre vollen Kosten bezahlen würden. Diese Prämisse sollte im Idealfall bei allen Verkehrsträgern gelten. Der Preis eines Flugtickets deckt 50-80% der wahren Kosten. Die grosse Bandbreite kommt primär daher, dass die externen Kosten (Umwelt- und Klimaschäden) sehr unterschiedlich berechnet und bepreist werden. Doch wie schauts im Bahnverkehr aus? Hier decken die Ticketpreise nur etwa 50% der Kosten und ein Pendler mit einem Generalabonnement trägt nicht selten nur 30-40% seiner Kosten. Am stärksten Nutzerfinanziert ist der Strassenverkehr – 80-90% der realen Kosten werden durch die Autofahrenden selbst bezahlt.

 

Ist es nun sinnvoll einseitig den Flugverkehr zu verteuern? Jein. Es häng stark davon ab, von welchen Grundsatzannahmen man ausgeht.  Die Stimmen, welche das Pariser Klima-Abkommen kritisch sehen und als wenig relevant für das gesellschaftliche Wohlergehen betrachten, sind zahlreicher geworden. Stimmt die aktuelle Annahme, dass der globale Temperaturanstieg primär vom Menschen verursacht ist und eine Erwärmung von über zwei Grad katastrophale Folgen hat? Der Politbeobachter masst sich hier kein Urteil an, betont aber die Wichtigkeit Diskussionen auch zu scheinbar klaren Grundsatzthemen zuzulassen. Weshalb? Nur wenn tatsächlich grosse Konsequenzen bei einer Erwärmung drohen, lohnen sich die ganzen Investitionen in den Klimaschutz. Trifft dies nicht zu, würde mit den begrenzten Mitteln wohl besser in Biodiversität, Gewässerschutz, Landschaftsschutz und andere verwandte «Umweltthemen» investiert, anstatt in krampfhafte Bemühungen den CO2-Audsstoss zu reduzieren.

 

Der Flugverkehr ist für einen überdurchschnittlich grossen Anteil des CO2-Ausstosses verantwortlich und hat hohe Lärmemissionen – das spricht dafür eine Flugticketabgabe. Der Bahnverkehr, welcher mit der Flugticketabgabe subventioniert werden soll, hat bereits den tiefsten Kostendeckungsgrad unter den Verkehrsmitteln. Muss er tatsächlich noch mehr subventioniert werden? Die Unterstützung von internationalen Zugsverbindungen ist ein «heikles Pflaster» und oft teuer – erst kürzlich wurde die mit rund 30.000 Franken pro Fahrt subventionierte Nachtzugverbindung Basel-Malmö wieder gestrichen. Der Politbeobachter vertritt die Ansicht, dass für Mobilität die vollen Kosten bezahlt werden sollten. Weil eine Aufhebung des Privilegs des steuerfreien Kerosins für die Flugindustrie kaum möglich ist, stellt die künstliche Verteuerung von Flugpreisen mittels Ticketabgabe eine Lösungsoption dar. Die mit der neuen Abgabe verbundenen Mobilitätsgutscheine, welche einseitig die Schiene fördern tragen jedoch nicht zur Kostenwahrheit beim Reisen bei, sondern verstärken bereits bestehende Verzerrungen. Eine Flugticketabgabe ohne dass die Erträge daraus für Mobilitätssubventionen verwendet werden, wäre ein gute Sache.

Initiativtext:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 87c Luftverkehrsabgabe
1 Der Bund erhebt zur Verminderung von Treibhausgasemissionen eine Abgabe auf dem Luftverkehr; sie erfasst den Linien- und Charterverkehr (Flugticketabgabe) sowie die allgemeine Luftfahrt einschliesslich Privat- und Geschäftsflugzeuge (Abgabe allgemeine Luftfahrt). Der Bund kann
insbesondere aus Gründen der Gesundheit und Sicherheit Ausnahmen von der Abgabe allgemeine Luftfahrt vorsehen.


2 Die Abgabe wird so bemessen, dass sie verursachergerecht ist und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz leistet. Die Höhe der Abgabe wird regelmässig überprüft und, falls erforderlich, angepasst.


3 Der Reinertrag der Luftverkehrsabgabe wird zu mindestens Zweidritteln gleichmässig an die Bevölkerung verteilt, namentlich in Form von übertragbaren Mobilitätsgutschriften zur Verwendung im nationalen und internationalen öffentlichen Verkehr auf Schiene und Strasse. Der restliche Betrag wird zur weiteren Verminderung von Treibhausgasemissionen des Verkehrs und namentlich zur Förderung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Schiene verwendet.

Art. 197 Ziff. 172
17. Übergangsbestimmung zu Art. 87c (Luftverkehrsabgabe)
1 Der Bundesrat erhebt die Luftverkehrsabgabe spätestens drei Jahre nach Annahme von Artikel 87c durch Volk und Stände und erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen
Ausführungsbestimmungen.


2 Die Anfangshöhe der Abgabe beträgt pro Flugticket im Linien- und Charterverkehr (Flugticketabgabe) mindestens 30 Franken sowie pro abgehenden Flug in der allgemeinen Luftfahrt (Abgabe allgemeine Luftfahrt) mindestens 500 Franken.

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