Referendum zur Individualbesteuerung eingereicht
65.672 Unterschriften sind für das Referendum seit dem 9. Oktober bei der Bundeskanzlei deponiert. Über die vom Parlament beschlossene Reform wird voraussichtlich im März 2026 abgestimmt. An der Unterschriftensammlung beteiligt haben sich «die Mitte», SVP, EVP, EDU, Aufrecht Schweiz, der Bauernverband und verschiedene Organisationen der Bürgerrechtsbewegung.
Die Individualbesteuerung schaffe weder die Heiratsstrafe ab, noch sei sie gerecht oder führe zu besserer Gleichstellung, kritisierten Vertreter der breiten Allianz, welche für die Volksabstimmung zum Thema sorgt. Familien, Alleinstehende und der Mittelstand würden stärker belastet werden, während gutverdienende Doppelverdiener-Haushalte profitieren würden. Insbesondere Ehepaare mit nur einem Einkommen oder mit stark unterschiedlichen Einkommen müssten künftig deutlich höhere Steuern bezahlen als Paare mit ähnlichen Einkommen. Die Individualbesteuerung sei zudem ein riesiges Bürokratiemonster. Ehepaare müssten künftig zwei Steuererklärungen ausfüllen, was jährlich rund 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen bedeuten würde, schrieb die Allianz der Gegner der Individualbesteuerung. Diese verursachen enormen administrativen Aufwand, hohe Kosten und zwingen zu einer jährlichen Vermögensaufteilung zwischen den Eheleuten.
Es ist sogar ein doppeltes Referendum. Gemäss Artikel 141 der Bundesverfassung können nicht nur 50.000 Stimmberechtigte per Unterschrift eine Volksabstimmung über ein Bundesgesetz verlangen, sondern auch 8 Kanton per Parlamentsbeschluss. Weil die Kantone Aargau, St. Gallen, Obwalden, Thurgau, Wallis, Schwyz und den beiden Appenzell ein «Kantonsreferendum» eingereicht haben, ist erst zum zweiten Mal seit 1848 ein solches zusammengekommen. Dass nicht nur Stimmbürger ein Referendum wollen, sondern auch die Kantone zeigt: Der Widerstand gegen die Individualbesteuerung ist gross.
Das Bundesgericht hatte 1984 entschieden, dass die steuerliche Diskriminierung verheirateter und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatspaaren verfassungswidrig ist. Gut 40 Jahre später wurde in der Sommersession ein Gesetz verabschiedet, welches den Missstand zu beheben versucht. Ob künftig jede Person unabhängig vom Zivilstand selbst besteuert wird, ist jedoch noch lange nicht sicher. Die direkte Demokratie ist das wohl beste politische System, aber manchmal so langsam, dass man sich ein Schmunzeln nur schwer verkneifen kann.
Quellen:
https://www.swissinfo.ch/ger/allianz-reicht-referendum-gegen-individualbesteuerung-ein/90140196
Bildquelle:
https://www.edu-schweiz.ch/aktuelles/neuigkeiten/referendum-gegen-individualbesteuerung-eingereicht/