Polizei und Geheimdienst kennen deine Ferienpläne
Mit dem vom Parlament beschlossenen Flugpassagiergesetz erhalten die Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) Zugang zu den Buchungsdaten aller Flugpassagiere. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat dem Gesetz zugestimmt. Somit ist das Gesetz zur Schlussabstimmung bereit und damit dürfte voraussichtlich Ende März die Möglichkeit eines Referendum anlaufen.
Was ist das Ziel des Gesetz?
Das Flugpassagiergesetz verlangt von den Fluggesellschaften, dass sie Flugpassagiertdaten an die «Passenger Information Unit» liefert. Diese neuzuschaffende Stelle ist beim fedpol angeglieder und wird hälftig von den Kantonen und dem Bund finanziert. Sie dient zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten. Es steht der Polizei und dem Nachrichtendienst für Abfragen zur Verfügung. Daneben werden die Flugpassagierdaten automatisch mit den polizeilichen Informationssystemen abgeglichen.
Weshalb braucht es das Gesetz?
Bereits über 70 Länder nutzen das System von Passagierdaten, um systematische Kontrollen durchzuführen. Die EU hat ihre Mitglieder verpflichtet, ein solches System aufzubauen. Und die USA drohte bereits, dass Schweizerinnen und Schweizer nicht mehr von der visumsfreien Einreise profitieren könnten, falls die Schweiz beim Datenaustausch nicht mitmachen würde. Schweizer Airlines könnten auch Landerechte verlieren, sollte die Schweiz nicht die entsprechenden gesetzliche Grundlagen für den Datenaustausch schaffen, so die Befürchtung.
Wie findet die Überprüfung statt?
Neben dem Abgleich von Personendaten mit den Fahndungsdaten, ist auch eine Analyse mittels Risikoprofilen vorgesehen. Damit können die Daten auf Grund von Verhaltensmustern analysiert und zur Erkennung und Verhinderung von Straftaten eingesetzt werden.
Welche Straftaten können verfolgt werden?
Die Daten werden zur Bekämpfung von Terrorismus und anderen schweren Straftaten genutzt. Die Daten können nicht für alle strafrechtliche Taten verwendet werden, sondern nur solche, die in Anhang 2 des Gesetz definiert wurden.
Welche Daten werden übermittelt?
Insgesamt 19 Kategorien werden übermittelt. Neben den Kontaktdaten eines Passagier, auch die Zahlungsmodalitäten, Angaben zum Reisebüro, der Gesamte Reiseverlauf, Angaben zu den Mitreisenden und Gepäck. Die komplette Liste findet man im Anhang 1 des Gesetz.
Wann werden die Daten gelöscht?
Die gespeicherten Daten werden für sechs Monaten gespeichert, wobei sie nach einem Monat «pseudonymisiert» werden. Dabei werden die personenbezogenen Daten und die Flugdaten in separaten Datenbanken abgespeichert. Um diese Trennung aufzuheben und den Datensatz wiederum einer Person zuzuweisen, ist eine Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichts erforderlich.
Wie verliefen die Diskussionen im Parlament?
Im Ständerat gab es ausser dem Votum des Kommissionssprecher und Bundesrat Beat Jans keine Wortmeldungen. Das Geschäft wurde diskussionslos und ohne Gegenstimme durchgewunken. Der Nationalrat hatte das Geschäft kurz vor Weihnachten in der Wintersession behandelt. Einzig die Fraktion der Grünen und zwei Vertreter der SP haben das Flugpassagiergesetz in dieser Form abgelehnt. Interessant ist, dass die Staatspolitischen Kommission einen Mitbericht verfasste. Dieser empfahl der Sicherheitspolitischen Kommission auf die Speicherung der Flugpassagierdaten zu verzichten. Nationalrat Andrey Gerhard, Mitglied der vorberatenden Kommission, beantragte daraufhin im Rat, auf diese sogenannte «Vorratsdatenspeicherung» zu verzichten und die Daten lediglich mit den Fahndungsliste der Polizei abzugleichen und danach zu löschen. Dies wurde jedoch abgelehnt.
Kommentar Politbeobachter
Das Vorzeigen des Passes bei der Einreise in ein Land gehört zu den «Ritualen» einer Reise mit dem Flugzeug. Dass dabei die Daten mit den Fahndungslisten der örtlichen Strafverfolgungsbehörden abgeglichen werden, dürfte zum Standardprozedere gehören. Schliesslich will man verhindern, dass gesuchte Kriminelle ins Land einreisen.
Das Flugpassagierdatengesetz geht aber viel weiter. Die Daten der Schweizer Bevölkerung wird der Polizei und dem Nachrichtendienst zur Speicherung übergeben. Diese Vorratsdatenspeicherung hebt die Überwachung der eigenen Bevölkerung auf ein neues Level. Neben einem möglichen Missbrauch der Daten, ist dies ein Ausdruck des Misstrauen des Staates gegenüber dem Volk. Dass diese anlasslose Massenüberwachung, mit Ausnahme der Grünen Partei, nicht auf Widerstand im Parlament gestossen ist, ist bedenklich. Offenbar sind die Parlamentarier abgestumpft gegenüber möglichen Risiken der Überwachung. Die erfassten Datenmengen können missbraucht werden, technisch ist vieles möglich, einzig das Gesetz definiert die Schranken. Deshalb sollte, wann immer möglich, vermieden werden solche grosse «Datenberge» zu produzieren.
Ein Referendum gegen das Flugpassagierdatengesetz wäre sicherlich nicht fehl am Platz. Das Volk sollte die Möglichkeit gegeben werden, dass sie über die Vorratsdatenspeicherung ihrer Flugdaten abstimmen kann. Dabei soll der Eingriff in die Privatsphäre dem möglichen Sicherheitsgewinn gegenübergestellt werden. Der Politbeobachter würde hier die Streichung der Vorratsdatenspeicherung der Flugdaten fordern. Auch die Analyse mittels Risikoprofilen ist problematisch und sollte überdacht werden.
Quellen
Vernehmlassung, Medienmitteilung vom 13. April 2022
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-88003.html
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahren
https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/80/cons_1/doc_6/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-dl-proj-2021-80-cons_1-doc_6-de-pdf-a.pdf
Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens, 15. Mai 2024
https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/80/cons_1/doc_7/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-dl-proj-2021-80-cons_1-doc_7-de-pdf-a.pdf
Medienmitteilung Botschaft
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-101005.html
Botschaft vom 15. Mai 2024
https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2024/1485.pdf
Entwurf Flugpassagierdatengesetz (FPG), 15. Mai 2024
https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2024/1486/de
Geschäft des Bundesrates: Flugpassagierdatengesetz 23.079
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230079
Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N), 22. Oktober 2024
https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-sik-n-2024-10-22.aspx
Amtliches Bulletin, Nationalrat, 17. Dezember 2024
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=66648
Amtliches Bulletin, Ständerat, 5. März 2025
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=67041
Richtlinie 2016/681 der EU, 27. April 2016
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016L0681
WOZ, 23. Mai 2024
https://www.woz.ch/2421/passagierdaten/muss-man-halt/!PYA9SW6ZB634
Bericht SRF, 17. Dezember 2024
https://www.srf.ch/news/schweiz/neues-flugpassagierdatengesetz-was-passiert-mit-meinen-flugpassagierdaten