Gegenvorschlag zur Neutralitätsinitiative

Die kleine Kammer behandelte die Initiative über welche voraussichtlich im Frühjahr 2026 abgestimmt wird. Wie der Bundesrat lehnte auch der Ständerat die Initiative ab, sprach sich aber für einen Gegenvorschlag aus. Dieser soll den Status quo der Neutralität in der Verfassung verankern (immerwährende bewaffnete Neutralität). Nicht im Gegenvorschlag enthalten ist das Sanktionsverbot und das Beitrittsverbot zu einem Militär- und Verteidigungsbündnis. Als nächstes berät der Nationalrat im Herbst über die Initiative. Weil die Neutralität in der Bevölkerung immer noch ein hohes Ansehen geniesst, hat die Initiative trotz der vorhersehbaren Ablehnung der Politiker reale Chancen.

Gut auf den Punkt brachte es in der Ständeratsdebatte der SP-Politiker Daniel Jositsch. «Die Mehrheit möchte in Friedenszeiten mit der Neutralität auf der Fahne durch die Welt marschieren, und wenn es dann wirklich auf die Neutralität ankommt – nämlich im Konfliktfall -, möchte man sich alle Optionen offenhalten. Aber so funktioniert Neutralität nicht. Das ist zu einfach, das ist zu bequem. Das bedeutet nicht, neutral zu sein.» Der Zürcher Jurist befürwortet die Initiative und den Gegenvorschlag, ist aber mit dieser Position in seiner Partei in der Minderheit.

Ebenfalls interessant war das Votum des Mitte Ständerats Beat Rieder:

«Die Initiative steht mit Absatz 2 wie auch mit Absatz 3 nicht in der Tradition des schweizerischen Neutralitätsverständnisses seit dem Wiener Kongress, dem Haager Übereinkommen und der UNO-Charta. Man muss alle drei Grundlagen gemeinsam betrachten. Deshalb bevorzuge ich es, dass das Parlament und der Bundesrat dem Volk den Neutralitätsbegriff vorgeben, wie er bis anhin gelebt wurde. Das Volk soll die Wahlmöglichkeit haben, sich neben der Volksinitiative, welche in zwei Punkten nicht mit diesem Verständnis übereinstimmt, und anderen Positionen, welche die Neutralität überhaupt nicht in die Verfassung aufnehmen möchten, für einen Gegenvorschlag zu entscheiden, welcher geltendes Neutralitätsrecht und geltende Neutralitätspolitik verbrieft.»

Die Idee, dass das Volk an der Urne sich auch entscheiden könnte, den Status-quo zur Neutralität in der Verfassung zu verbriefen, überzeugt. Ein kleiner Wermutstropfen ist jedoch, dass der Gegenvorschlag möglicherweise die Erfolgschancen der Initiative etwas reduziert.

Was waren die Hauptargumente des Bundesrats gegen die Initiative? Die Initiative würde gemäss unserer Regierung ein «starres Neutralitätsverständnis» in der Verfassung verankern und den aussenpolitischen Spielraum zu stark einschränken. Die magistrale Feststellung, dass die Initiative deren Handlungsspielraum einschränkt, ist richtig. Genau dies ist jedoch notwendig, um die Glaubwürdigkeit unseres Landes zu bewahren. Ein zweites Argument, das der Bundesrate gegen die Initiative ins Feld führt ist, dass er auch weiterhin ausserhalb der Uno Sanktionen gegen kriegführende Staaten Sanktionen verhängen will. Die Praxis, insbesondere im konkret diskutierten Fall von Russland, zeigt aber, dass solche Sanktionen nichts bringen und vor allem die Zivilbevölkerung darunter leidet. Zudem führt die Teilhabe an Sanktionen dazu, dass ein normaler Dialog mit dem Sanktionierten jeweils für einen längeren Zeitraum verunmöglicht wird. Ein Beispiel gefällig? Der russische Aussenminister Sergei Lawrow, äusserte sich gemäss CH-Media in einem Interview bei Sputnik und Radio Moskau folgendermassen. «Die Schweiz hat sich von einem neutralen zu einem offen feindlichen Staat gewandelt.»

Wichtig bleibt jedoch, dass bei der Diskussion über die Initiative der Beweggrund fürs Lancieren des Volksbegehrens nicht vergessen geht. Weil die Schweizer Neutralität zum Spielball der Politik verkommen ist, kann die Schweiz ihre Friedens- und Verhandlungspolitik nicht mehr wahrnehmen. Wenn sich bewaffnete Konflikte zuspitzen und die einzige verzweifelte Antwort vieler Nationen Militarisierung und Aufrüstung ist, sind neutrale Akteure, die vermitteln können, besonders wichtig. Die Annäherung an die NATO welche laufend voranschreitet, ist nicht hilfreich für die Guten Dienste der Schweiz, weil auch dies dazu beiträgt, dass die Neutralität unseres Landes zurecht angezweifelt wird. Entscheidend ist nicht primär, ob Politiker wie Ignazio Cassis denken, die Schweiz verhalte sich neutral. Viel wichtiger ist, wie die Schweiz im Ausland wahrgenommen wird. Um glaubwürdig zu sein, würde zudem eine gegen aussen sichtbare Definition der eigenen Neutralität, wie sie die Initiative vorschlägt, helfen.

Was will die Initiative genau?

Art. 54a der Bundesverfassung soll konkretisiert werden, damit die Schweizer Neutralität nicht mehr komplett flexibel ausgelegt werden kann:

  1. Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.
  2. Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.
  3. Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (Uno) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.
  4. Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lösung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung.

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