Moratorium für modRNA-Impfstoffe gefordert

Die modRNA Impfstoffe sollen nicht mehr zugelassen und empfohlen werden, bis klinische Studien nach üblichen wissenschaftlichen Standards vorliegen. Diese Forderung erhebt das Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF) zusammen mit Nationalrat Wyssmann. Der umtriebige Solothurner Anwalt setzt sich seit rund fünf Jahren für die Offenlegung der Impfstoffverträge ein und hat kürzlich vom Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen.

In der bevorstehenden Frühlingssession soll eine Motion von Wyssmann eingereicht werden, die ein Moratorium verlangt. Diese weist den Bundesrat an, die Zulassung für sämtliche modRNA Impfsubstanzen zu sistieren, für welche die Zulassungsstelle Swissmedic nicht die bei anderen Medizinal Präparaten üblichen klinischen Phase-III-Studien gemäss den bis vor 2020 geltenden Standards nachweist. Zu diesen wissenschaftlichen Standards gehört, dass die Studien placebokontrolliert und doppelt verblindet sind sowie eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren und eine ausreichende Anzahl von Teilnehmenden aufweisen. ABF Schweiz fordert, dass Wirksamkeit, Sicherheit und gesellschaftliche Folgewirkungen zuerst seriös evaluiert werden.

Die noch immer geltende Impfempfehlung mit modRNA-Impfstoffen für Schwangere wurde besonders thematisiert, und Prof. Dr. Konstantin Beck sprach hinsichtlich der fehlenden Aufarbeitung des Geburtenrückgangs in der Schweiz in den Jahren 2022–2024. Gemäss dem Gesundheitsökonomen und Statistiker der Universität Luzern fehlen in diesen Jahren rund 17’000 Geburten. «In der Schweiz setzte – ähnlich wie in 26 von 38 europäischen Staaten – 2022, also im Jahr nach der modRNA-Impfung Schwangerer, ein ausserordentlich starker und anhaltender Geburtenrückgang ein, der hierzulande zu einem historischen Tiefstand der Reproduktion (1,29 Kinder pro Frau) führte.» Prof. Beck geht von einer «offensichtlichen Schädigung der Schwangerschaft» durch die modRNA-Impfstoffe aus. Einer seiner an der Pressekonferenz vorgetragenen Belege lautet: «Die Daten von 1,3 Mio. tschechischen Frauen zeigen, dass die geimpften Tschechinnen seit 2022 anhaltend 30 Prozent weniger Kinder bekamen als die ungeimpften.» Der Gesundheitsökonom und Statistiker Konstantin Beck und die Statistikerin Cristina Gianocca forschen seit über zwei Jahren zum Thema Geburtenrückgang und haben für April 2026 die Veröffentlichung einer mehrere hundert Seiten umfassenden Studie angekündigt. Man darf gespannt sein.

Ebenfalls spannend bleibt, ob demnächst die Impfstoffverträge der Schweiz offengelegt werden müssen. Am 10. Februar 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Offenlegung der Verträge verpflichtet. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von 30 Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden. Bisher zirkulierende, amtlich nicht bestätigte Verträge haben vor allem deshalb Aufsehen erregt, weil die Hersteller darin ausdrücklich jede Zusage zur Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit ihrer Produkte abgelehnt haben sollen. Auch fehlen darin offenbar Mechanismen zum Schutz der Staaten und ihrer Steuerzahler, um bei allfälliger Nichterfüllung wesentlicher Produkteigenschaften gegen die Hersteller vorzugehen. Im Sinne der Stärkung des Öffentlichkeitsprinzips und der Informationsfreiheit bleibt zu hoffen, dass die Verträge bald für jedermann einsehbar sind und klar wird, was tatsächlich in ihnen steht.

Besonders wichtig wäre dies auch, weil die Teilrevision des Epidemien Gesetzes ansteht. Art. 44 EpG erlaubt bereits heute, mittels Vereinbarungen zur Schadloshaltung ein erhöhtes Herstellerrisiko auszugleichen. In der anstehenden Diskussion darüber, ob dies ausgebaut werden soll, sind die bislang nur mit grossen geschwärzten Passagen vorliegenden Schweizer Verträge zur Impfstoffbeschaffung von grosser Relevanz.

Quellen:

https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Mediennitteilung-ABF-Schweiz-Moratorium-modRNA-DE-23.02.26.pdf

https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Positionspapier-Prof.-Beck-23.02.26.pdf

https://www.youtube.com/watch?v=jxA_fuPREYM

https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Medienmitteilung-17.02.26.pdf

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