Magistrale PR-Konferenz
Am 5. Dezember wurden die Vernehmlassungsergebnisse zu den EU-Verträgen an einer Pressekonferenz des Bundesrats präsentiert. Rund 96% befürworten die Fortsetzung des bilateralen Wegs und 74% der Befragten sind mit dem neuen EU-Vertragspaket einverstanden, resümierte Ignazio Cassis. Die Botschaft: Wir sind bestens unterwegs und machen noch Feinanpassungen mit innenpolitischen Massnahmen. Flankiert von zahlreichen Spitzenbeamten bewirbt der EDA-Chef die neuen Verträge – eine PR-Veranstaltung die wenig mit sachlicher Information zu tun hatte.
Wie kommt der Bundesrat auf derart hohe Zustimmungswerte? Gesamthaft wurden 318 Vernehmlassungen eingereicht von Kantonen, Parteien, Dachverbänden und weiteren Institutionen. Dazu kommen 1058 Vernehmlassungen von Privatpersonen. Klar ist die Meinung eines ganzen Kantons deutlich höher zu gewichten als die einer Einzelperson. Doch ist es korrekt die Meinung der über Tausend interessierten Bürgerinnen und Bürger, welche sich geäussert haben, einfach nicht in die Auswertung einzubeziehen? Das Argument des Bundesrats, viele der Antworten seien mit Hilfe von KI generiert mag stimmen, berechtigt aber nicht diese komplett zu ignorieren. Die präsentierten Zustimmungswerte zu den Verträgen sind nicht repräsentativ und dienen seitens Bundesrat dazu aufzuzeigen, dass man auf dem richtigen Weg sei.
Neue Bezeichnung «Bilaterale III», die mehr Zustimmung bewirken soll: Der Namen für die neuen EU-Vertäge lautet nun offiziell «Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)». Dies suggeriert, dass es sich um eine Fortsetzung des bestehenden in der Bevölkerung akzeptierten Bilateralen Weges zwischen der Schweiz und der EU gehe. Dies ist schlicht falsch und entspricht auch in keiner Weise der Sicht der EU. Bereits 2010 verabschiedeten die EU-Aussenminister einen Bericht, der den bilateralen Weg mit der Schweiz für beendet erklärte. Die EU wollte bereits damals, dass die Schweiz in vielen Bereichen EU-Recht übernimmt und zwecks einheitlicher Auslegung den europäischen Gerichtshof akzeptiert. Die von der EU gewünschten «institutionellen Elemente» versuchte man in ein EU-Rahmenabkommen zu giessen. Der Bundesrat erkannte jedoch 2021, dass dies in der Bevölkerung keine Mehrheit finden würde und brach die Verhandlungen ab. Wenn nun die gleichen bedeutenden staats- und demokratiepolitischen Themen erneut auftauchen, müsste das neue Vertragswerk korrekterweise als «Rahmenabkommen II» bezeichnet werden. Die neu gewählte Bezeichnung ist ein Etikettenschwindel.
Das selektive Weglassen von wichtigen Informationen ist ein alter Propagandatrick, um eine Entscheidung zu beeinflussen, ohne zu lügen. Ein kurzes Exempel dazu anhand der Frage wie sich die neuen EU-Verträge auf den Familiennachzug von in der Schweiz arbeitenden Ausländern auswirken. Was kommuniziert wurde an der Pressekonferenz: Es ändert sich fast nichts – heute und auch mit den neuen Verträgen bleibt diese Frage ein Ermessensentscheid der Behörden. Was nicht kommuniziert wurde: Die Instanz, welche dies beurteilt, ist eine andere. Neu würde anstatt einer Schweizer Behörde ein EU-Gericht darüber entscheiden, ob z.B. der Onkel eines in der Schweiz arbeitenden EU-Bürgers auch in die Schweiz ziehen kann. Transparene und faire Informationspolitik funktioniert anders!
Quellen:
https://www.youtube.com/watch?v=cQpO_z928Bw
https://www.europa.eda.admin.ch/de/paket-schweiz-eu-bilaterale-iii-vernehmlassungsergebnisse