Lebensmittelschutzinitiative gescheitert
Die Lebensmittelschutz-Initiative kommt nicht zustande. Dies hat die Nachzählung der Bundeskanzlei ergeben und wurde kürzlich in einer Verfügung festgehalten. Doch weshalb eigentlich? Die Initianten sprachen in ihrer Medienmitteilung vom 9. Februar von über 133’000 gesammelten Unterschriften. Das Scheitern hat verschiedene Gründe. Bisher kaum thematisiert wurde jedoch der mögliche Einfluss der sogenannten «Unterschriften-Bschiss-Kampagne».
Wie kam es, dass aus 133’000 gesammelten, unbeglaubigten Unterschriften gemäss Zählung des Initiativkomitees am Ende nur 96’400 gültig beglaubigte Unterschriften gemäss der Nachzählung der Bundeskanzlei resultierten? Üblicherweise liegt der Anteil ungültiger Unterschriften bei eidgenössischen Volksinitiativen bei rund 20 Prozent. Das Quorum von 100’000 gültigen Unterschriften hätte somit eigentlich erreicht werden sollen. Die ursprünglich 133’000 gesammelten Unterschriften schrumpften bis zur Einreichung gemäss Angaben des Initiativkomitees auf 124’174. Davon seien 104’015 gültig beglaubigt gewesen.
Der Rückgang der Unterschriftenzahl lässt sich in zwei Phasen unterteilen: In einer ersten Phase reduzierte sich die Zahl von 133’000 gesammelten auf rund 104’000 beglaubigte Unterschriften. In einer zweiten Phase verringerte sich die Zahl von den vom Initiativkomitee ausgewiesenen 104’015 beglaubigten Unterschriften auf die von der Bundeskanzlei nachgezählten 96’400 gültigen Unterschriften.
Bezüglich der auffälligen Differenz in der zweiten Phase hat das Initiativkomitee eigene Recherchen durchgeführt. Dabei ist festgestellt worden, dass die Gemeinden rund 5’000 Unterschriften mehr beglaubigt haben, als gemäss der Nachzählung der Bundeskanzlei eingereicht worden sind. Wo diese Unterschriften geblieben sind, ist unklar. Deshalb reichten die Initianten eine Strafanzeige gegen Unbekannt ein. Klar ist hingegen, dass die Einreichung vom Büro, welches für diese und weitere Initiativen die Beglaubigungen organisierte, nicht sauber vorbereitet wurde. Unter den angeblich 104’015 beglaubigten Unterschriften der Lebensmittelschutz-Initiative befanden sich über 2’000 Unterschriften von anderen Volksinitiativen. Diese konnten selbstverständlich nicht angerechnet werden. Seltsam, dass einem erfahrenen Beglaubigungsbüro ein solcher Fehler unterläuft. Eine Frage bleibt jedoch: Wo sind die fehlenden gut 5’000 Unterschriften geblieben? Ist auch hier beim nicht immer fehlerfrei arbeitenden Beglaubigungsbüro ein Fehler passiert und sie sind verloren gegangen? Sind die Unterschriften auf dem Postweg verschwunden? Oder wurden gar eine oder mehrere Kisten auf dem Weg zur Bundesterrasse entwendet? Vieles ist denkbar, Klarheit wird darüber wohl nie herrschen. Sehr unwahrscheinlich erscheint hingegen, dass die Unterschriften nach der Übergabe an die Bundeskanzlei verschwunden sind. Ab diesem Zeitpunkt befinden sie sich in einem stark gesicherten Umfeld. Davor geht es bei der Organisation und Einreichung von Initiativen oftmals deutlich hektisch zu und her – da können Fehler passieren.
Der «Unterschriftenschwund» in der ersten Phase ist mindestens ebenso bedeutsam wie jener in der zweiten. Weshalb waren rund 25 Prozent der gesammelten Unterschriften ungültig, obwohl der dieser Anteil normalerweise eher unter 20 Prozent liegt? Die häufigsten Gründe für ungültige Unterschriften sind Doppelunterschriften, fehlende Stimmberechtigung oder unvollständige Angaben. In jüngerer Zeit hat jedoch ein weiterer Ungültigkeitsgrund an Bedeutung gewonnen: «nicht von gleicher Hand». Sind Vorname, Nachname und Unterschrift nicht von derselben Person eingetragen worden, gilt die Unterschrift als ungültig. Früher drückten die Gemeinden bei der Kontrolle in solchen Fällen häufig ein Auge zu. Dies ist heute seltener geworden. Nach der breit geführten «Unterschriften-Bschiss-Kampagne» geriet die Bundeskanzlei unter Druck. In der Folge erinnerte sie die Gemeinden mit einem Memo daran, den Beglaubigungsprozess sorgfältig und möglichst exakt umzusetzen. Der Spielraum für pragmatische Entscheidungen bei der Beglaubigung wurde dadurch kleiner. Entsprechend dürften mehr Unterschriften wegen «gleicher Hand» für ungültig erklärt worden sein.
Die Stiftung für direkte Demokratie hat 16’169 Unterschriften der im Februar eingereichten Lebensmittelschutz-Initiative aus fünf Kantonen (BS, SZ, SH, GE und ZG) untersucht. Dabei zeigte sich, dass 1,5 Prozent der Unterschriften von den Gemeinden wegen «gleicher Hand» gestrichen wurden. Hochgerechnet auf 133’000 gesammelte Unterschriften wären somit rund 2’000 Unterschriften aus diesem Grund ungültig geworden.
Ein erheblicher Teil dieser ungültigen Unterschriften ist eine indirekte Folge der «Unterschriften-Bschiss-Kampagne», die von Daniel Graf orchestriert hat. Er ist Gründer von WeCollect und Mitglied der Stiftung für direkte Demokratie. Über die seine Plattform WeCollect wurden zwar rund 14’000 Unterschriften für die Lebensmittelschutz-Initiative gesammelt, ein relevanter Teil davon aber später als ungültig erklärt. Seine Aktivitäten bewirkten eine konsequentere Umsetzung der bestehenden Regeln und führte zu mehr ungültigen Unterschriften.
Quellen:
https://www.bk.admin.ch/de/newnsb/UlVb-PVQpSt9-vgDwA4B_
https://www.lebensmittelschutz.ch/blog/fehlende-unterschriften-mm
https://www.lebensmittelschutz.ch/blog/fehlende-unterschriften?