Kritik an den EU-Verträgen

Während Economiesuisse den Nutzen der EU-Verträge mit unhaltbaren Annahmen hochrechnet, spricht der renommierte Prof. Carl Baudenbacher Klartext in seiner Vernehmlassungsantwort. Das Fazit: Der Erläuternde Bericht des Bundesrats gleicht einer Propagandaschrift und das paritätische Schiedsgericht zur Streitbeilegung ist an den EU-Gerichtshof gebunden. Genau wie der Politbeobachter verlangt auch Prof. Carl Baudenbacher das Ständemehr für die EU-Verträge. Fordern auch Sie das Ständemehr mit wenigen Klicks auf https://eu-vertrag.ch/de

Prof. Carl Baudenbacher ist nicht irgendein Akademiker, der sich in den Diskurs um die EU-Verträge einmischt. Als langjähriger Richter und Präsident des EFTA-Gerichtshofes weiss er wie kaum ein anderer, wie Schiedsgerichte funktionieren und nach welchen Grundsätzen internationale Abkommen und Verträge ausgelegt werden. Entsprechend genau sollte sich der Bundesrat seine Vernehmlassungsantwort anschauen. Zumindest 2010 hat dieser Baudenbacher noch interessiert zugehört – damals war er als Berater für den Bundesrat zum EU-Rahmenabkommen tätig. Nach der Laudatio zurück zum Inhalt:

Der Bund spricht im Kontext der Verträge von einem «Zwei-Pfeiler-System», mit einem Schweizer Pfeiler, der sich selbst überwacht. Baudenbacher kritisiert, in der Realität bestehe nur ein Pfeiler. «Mit der unhaltbaren These vom «Zwei-Pfeiler»-Modell hat der Bund jede Debatte über die Rolle der Europäischen Kommission in der Streitbeilegung unterdrückt. In den letzten 25 Jahren ist die Kommission, die traditionell als Hüterin der Verträge bezeichnet wird, mehr und mehr zu einem politischen Akteur geworden. Die EU hält sich z.T. nicht einmal an die eigenen Regeln. Das Binnenmarktrecht wird nur noch selektiv durchgesetzt.» … «Das betrifft auch die Interessen der Schweiz. Die Verweigerung der Börsenäquivalenz war diskriminierend und rechtswidrig, und der Ausschluss vom Forschungsprogramm Horizon 2020 fusste auf einem Wortbruch.»

Zum sogenannten Schiedsgericht für Streitbeilegungen zwischen der Schweiz und der EU: Formell ist es paritätisch zusammengesetzt, rechtlich ist es aber an die Urteile des Gerichtshofes der EU gebunden. Die konkrete Kritik des renommierten Experten: «Das entscheidende Merkmal der Streitbeilegung ist die Rechtspflicht des «Schiedsgerichts», bei EU-Recht und inhaltsgleichem Abkommensrecht den EuGH anzurufen und dessen Auslegungsurteil zu befolgen. So etwas gibt es bei einem echten Schiedsgericht nicht.» Das Schiedsgericht dürfte somit in der Realität primär ein Instrument sein, das die mit den EU-Verträgen einhergehende Machtverschiebung von Bern nach Brüssel verschleiert – ein klassisches «Feigenblatt».

Zum Schluss ein Blick auf die Gegenseite. Argumentieren die Befürworter der EU-Verträge auch mit Analysen, die auf viel Erfahrung basieren? Zumindest nicht immer. Economiesuisse lieferte über den Sommer ein Musterbeispiel davon, wie versucht wird, mit selbst in Auftrag gegebenen Studien Politik zu machen. Ein neues Gutachten berechnet pro Kopf für 2045 eine um 4,7 Prozent tiefere Wirtschaftsleistung, wenn die Rahmenverträge abgelehnt werden. Dies würde einen Einkommensrückgang von rund 5200 Franken pro Person und Jahr entsprechen. Das will sicherlich niemand. Das Problem an der Analyse, mit der sich Schlagzeilen machen lässt, sind nicht primär deren extreme Annahmen, sondern eine Trivialität. In der Studie wurden nur die Vorteile, aber nicht die Nachteile der Verträge untersucht. Der Ökonom Prof. Dr. Reiner Eichenbeger folgerte in einem lesenswerten Beitrag des Nebelspalters: «Eigentlich wissen alle, dass die Personenfreizügigkeit und alle diese Verträge Vor- und Nachteile haben. Nur der Bundesrat und Economiesuisse geben Studien in Auftrag, die ausschliesslich die Vorteile untersuchen und dann so tun, als hätten sie eine ökonomische Gesamtsicht eingenommen. Das ist unökonomisch und unredlich: Natürlich sieht der Nutzen der Verträge positiv aus, wenn man die Kosten weglässt!»

Quellen:

https://politbeobachter.ch/wp-content/uploads/2025/10/Vernehmlassungsantwort_Carl_Baudenbacher.pdf

https://www.nebelspalter.ch/themen/2025/10/befuerworter-der-rahmenvertraege-rechnen-deren-nutzen-hoch?utm_source=Nebelspalter&utm_campaign=14d10f8247-EMAIL_CAMPAIGN_2023_10_24_02_16_COPY_01&utm_medium=email&utm_term=0_-64ebc44f66-522104839

https://www.bak-economics.com/studien-analysen/detail/volkswirtschaftliche-auswirkungen-einer-kuendigung-der-bilateralen-vertraege-auf-die-schweiz

Bildquelle:

https://www.svp.ch/aktuell/publikationen/medienmitteilungen/katastrophales-eu-vertragspaket-die-eu-turbos-fuehren-die-schweizerinnen-und-schweizer-schamlos-hinters-licht/

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