Konzernverantwortungs-initiative 2.0 eingereicht
Die Intensität und das Tempo, mit welcher die hochprofessionelle Sammelkampagne für die Initiative geführt wurde, ist aussergewöhnlich. Dank rund 1000 Standaktionen kamen bereits in den ersten zwei Wochen der Sammelphase über 180.000 Unterschriften zusammen. Nach vier Monaten wurden schlussendlich bei der Bundeskanzlei rund 287.000 Unterschriften eingereicht. Die grosse Mobilisierung in der Sammelphase deutet darauf hin, dass der gesellschaftliche Diskurs zum Thema bald wieder intensiver wird. 2020 gelang es dem schlagkräftigen NGO-Kollektiv, welches die Initiative lancierte, eine der grössten Kampagnen in der Schweiz zu finanzieren und rund 18 Millionen in den Abstimmungskampf zu investieren.
Im ersten Anlauf scheiterte die Konzernverantwortungsinitiative knapp am Ständemehr. Der Bundesrat versprach damals im Abstimmungskampf, «international abgestimmt» vorgehen zu wollen und «gleich lange Spiesse» für Unternehmen in der Schweiz und der EU anzustreben. Obwohl seit 2020 mehrere europäische Länder Konzernverantwortungsgesetze einführten, kommt die Diskussion hierzulande nicht voran. Dies war der Auslöser, dass die aus rund 90 Nichtregierungsorganisationen bestehende «Koalition für Konzernverantwortung» sich entschloss, das Thema erneut mittels Volksinitiative zur Abstimmung zu bringen.
Inhaltlich will die Initiative, dass sich Schweizer Konzerne mit mehr als 1.000 Angestellten und 450 Millionen Umsatz und ihre Tochterfirmen, auch im Ausland zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards verpflichten. Eine unabhängige Aufsicht soll prüfen, ob sich die Konzerne an die Vorgaben halten. Verursachen Unternehmen oder von ihnen kontrollierte Firmen Schäden, sollen sie dafür haften müssen. Wer von Menschenrechtsverletzungen durch Schweizer Konzerne betroffen ist, soll vor Gericht Klage führen können.
Neu wurde jedoch ein Passus in den Initiativtext integriert, der Schweizer Unternehmen dazu verpflichten würde einen «Absenkpfad» für ihre direkten und indirekten Treibhausgasemissionen festzulegen, um die im Pariser Klimaabkommen vereinbarten Temperaturziele zu erreichen. Im Gegensatz zur ersten Konzernverantwortungsinitiative, ist die zweite etwas weniger restriktiv formuliert. Neu bestünde die Haftung der Konzerne nur noch für Tochterfirmen, nicht aber für Zulieferer.
Quellen:
https://konzernverantwortung.ch/News/medienmitteilung-einreichung/
https://konzernverantwortung.ch/wp-content/uploads/2022/01/kvi_factsheet_initiativtext_de.pdf
Bildquelle: Screenshot News-Clip SRF vom 27.05.2005