Keine Strafe für ein Referendum!
Die neuen EU-Verträge müssen dem obligatorischen Referendum unterstellt werden, weil Sie die politischen Rechte relativieren und faktisch zu einer Verfassungsänderung führen. Nicht nur die Mehrheit der Bevölkerung (fakultatives Referendum) sondern auch die Mehrheit der Kantone soll zustimmen müssen, um die neuen EU-Verträge anzunehmen (obligatorisches Referendum). Das fordert der Politbeobachter in der Vernehmlassungsantwort zu den Verträgen. Helfen Sie mit und unterstützen Sie die Forderung.
Weshalb ist das wichtig? Die dynamische Rechtsübernahme der EU-Verträge schwächt die politischen Rechte. Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie das Parlament werden durch die Verträge in ihrem Handlungsspielraum massiv eingeschränkt. Wenn Sie EU-Recht ablehnen, das dynamisch übernommen werden sollte, drohen inhaltlich nicht voraussehbare negative Ausgleichsmassnahmen. Damit wird die freie Willensbildung und somit der Kerngehalt von Artikel 34 Abs. 2 BV verletzt. Die Ausgleichsmassnahmen bedeuten nichts anderes, als dass die EU die Wirkung einer abgelehnten Vorlage auf andere Weise erzielen kann und so einer Ablehnung durch das Schweizer Stimmvolk faktisch aufhebt. Die Verfassung kann nur vom Volk geändert werden, doch dazu müssen die definierten Regeln eingehalten werden. Volk und Stände müssen zustimmen!
Je mehr Leute unterzeichnen, desto mehr Gewicht erhält die Forderung nach dem obligatorischen Referendum! Helfen Sie mit und erinnern Sie das Parlament den notwendigen Respekt vor der Bundesverfassung zu zeigen!