„Impfpflicht“ in St Gallen
Das Gesundheitsgesetz des Kantons St. Gallen befindet sich in der Revision. Bis 20’000 Franken Busse soll neu bezahlen, wer sich auf Behördenzwang nicht impfen lässt. Wie das Kantonsparlament diesen Punkt verabschieden konnte, ist schwer nachvollziehbar, zumal dieser wohl gegen Bundesrecht und Verfassung verstösst. Bis am 16. Januar läuft die Vernehmlassungsfrist zum Gesetz.
Um was geht’s: Eine allgemeine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung ist nicht das Thema. Eine solche gibt es weder im Bundesrecht noch im kantonalen Recht. Der Kanton St. Gallen will das Impfobligatorium gemäss Epidemiengesetz (EpG) nun in sein Gesundheitsgesetz, welches aktuell revidiert wird, übernehmen. Das bedeutet, dass er für bestimmte Personen unter den Voraussetzungen von Art. 22 EpG eine Impfpflicht anordnen könnte.
Entscheidend ist nicht diese Übernahme an sich, sondern die Art der Durchsetzung, die neu vorgesehen wird. Der Bund hat im eidgenössischen Epidemiengesetz bewusst darauf verzichtet, die Missachtung eines Impfobligatoriums unter Strafe zu stellen. Dieses Weglassen ist rechtlich bedeutsam und Ausdruck einer klaren gesetzgeberischen Entscheidung. Impfobligatorien sollen – wenn überhaupt – nicht mit strafrechtlichen Sanktionen durchgesetzt werden. Wenn nun ein Kanton genau dort einen neuen Straftatbestand schafft, wo das Bundesrecht bewusst darauf verzichtet hat, stellt sich nebst dem Inhalt des konkreten Gesetzesartikels die zentrale Frage der Kompetenzordnung: Darf ein Kanton neue Strafbestimmungen schaffen, die eine bundesrechtliche Regelung verschärfen?
Betrifft die Gesetzesrevision im SG auch Menschen in anderen Kantonen. Jein – formal nicht aber… Wird akzeptiert, dass ein Impfobligatorium mit hohen Bussen und letztlich Freiheitsentzug durchgesetzt werden kann, entsteht ein politischer Präzedenzfall. Andere Kantone könnten sich daran orientieren und ähnliche Strafbestimmungen prüfen oder übernehmen. Deshalb lohnt es sich nicht nur für Personen in Kanton St. Gallen, denen der strittige Artikel im St.Galler-Gesundheitsgesetz missfällt, eine kurze Vernehmlassungsantwort zu schreiben. Dies ist unabhängig davon möglich, ob man seinen Wohnsitz in Kanton St. Gallen hat. Die Vorlage zur freien Verwendung am Ende des Artikels fordert eine ersatzlose Streichung des betreffenden Artikels und kann bis spätestens am 16. Januar per Mail an info.gdgs@sg.ch eingereicht werden.
Quellen:
https://www.sg.ch/news/sgch_allgemein/2025/09/totalrevision-gesundheitsgesetz.html
https://mailchi.mp/abfschweiz/unser-aller-engagement-wirkt-10345743?e=88fc25e16c
https://linth24.ch/articles/357334-dr-gut-wer-stoppt-die-impfpflicht-im-kanton-st-gallen
Vorlage Vernehmlassungsantwort zum Einsenden an info.gdgs@sg.ch:
Vernehmlassungsantwort – Totalrevision Gesundheitsgesetz (sGS 311.1)
Betreff: Stellungnahme zur Gesetzesrevision – Streichung von Art. 141 bezüglich Impfpflicht-Busse
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Interesse habe ich den Entwurf zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes (sGS 311.1) zur Kenntnis genommen und danke Ihnen für die Möglichkeit, eine Stellungnahme einzureichen.
Zum Entwurf von Art. 141 („Strafbestimmungen“)
Im vorliegenden Gesetzesentwurf ist in Art. 141 vorgesehen, Personen mit einer Busse von bis zu 20’000 Franken zu bestrafen, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig einer nach Art. 18 bzw. einer aufgrund des Epidemiengesetzes angeordneten Impfpflicht nicht nachkommen. Dieser Ansatz wirft aus meiner Sicht erhebliche verfassungs-, rechtsstaatliche und gesellschaftliche Bedenken auf.
Verhältnismässigkeit und Grundrechte: Eine Strafandrohung in dieser Höhe stellt einen massiven Eingriff in die persönliche Freiheit, die körperliche Unversehrtheit und die Entscheidungsautonomie der einzelnen Person dar. Diese Grundrechte gehören zu den zentralen Elementen unseres Rechts- und Verfassungsstaates. Eine Busse von bis zu 20’000 Franken bei der Verweigerung einer medizinischen Massnahme geht weit über das hinaus, was zum Schutz der öffentlichen Gesundheit verhältnismässig ist. Kritische Stimmen aus der öffentlichen Debatte sehen in dieser Regelung einen faktischen Impfzwang, der nicht nur als unverhältnismässig gilt, sondern als grundlegend problematisch im Hinblick auf Freiheitsrechte.
Praktische und gesellschaftliche Auswirkungen: Eine so hohe Strafandrohung kann existenzielle Folgen für betroffene Personen haben und ist in der Wirkung kaum von einem „Zwang“ zu unterscheiden. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Sanktion überschreitet meines Erachtens das notwendige Mass zur Erreichung des erklärten Ziels (Schutz der öffentlichen Gesundheit) und droht, Misstrauen gegenüber behördlichen Massnahmen zu schüren. Gleichzeitig besteht die Gefahr einer gesellschaftlichen Spaltung, wenn empfindliche Strafen für individuell medizinische Entscheidungen vorgesehen werden.
Alternative Instrumente zur Förderung der Impfbereitschaft: Statt auf Bussen und Freiheitsentzug zurückzugreifen, sollte der Gesetzgeber auf freiwillige Impfangebote, Aufklärung und Förderung der Eigenverantwortung setzen. Solche Ansätze tragen nachweislich zum Schutz der öffentlichen Gesundheit bei, ohne unverhältnismässige Eingriffe in Grundrechte vorzunehmen.
Forderung:
Aus den genannten Gründen fordere ich, dass Art. 141 mit der vorgesehenen Busse von bis zu 20’000 Franken ersatzlos aus dem Gesetzesentwurf gestrichen wird.
Ich danke Ihnen für die Prüfung meiner Stellungnahme und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Wichtig: Verwenden Sie ein paar Minuten, um die Vorlage zu individualisieren, damit nicht unzählige identische Vernehmlassungsantworten eingehen bei den Behörden.