IGV: Parlament will kein Mitspracherecht

In der Frühlingssession gab es zwei Vorstösse zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Von der SVP Fraktion wurde die Motion «Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Den demokratischen Prozess gewährleisten» eingereicht. Diese forderte, dass der Bundesrat die Änderungen der IGV zurückweist und diese dem Parlament zur Debatte unterbreitet. Ein daraus resultierender Bundesbeschluss müsste dem fakultativen Referendum zu unterstellen sein. Im Ständerat wurde die gleichlautende Motion von Pirmin Schwander eingereicht.

Die Stellungnahme des Bundesrates war kurz und knapp. Er begründete die Ablehnung der beiden Motionen damit, dass momentan die juristische Analyse über die Kompetenzen zum Vertragsabschluss laufen und man da nicht vorgreifen möchte. Ebenfalls soll der Ergebnisbericht aus der Vernehmlassung berücksichtigt werden. Erst dann wird der Bundesrat über die nächsten Schritte entscheiden. Viel Zeit bleibt der Landesregierung aber nicht mehr, die Frist für ein sogenanntes «Opting Out» läuft nur noch bis zum 19. Juli 2025. Dies ist die Frist für den Bundesrat, um eine allfällige Ablehnung oder Vorbehalte gegen die IGV zu äussern. Tut er dies nicht, treten die Änderungen der IGV automatisch in Kraft und werden für die Schweiz völkerrechtlich bindend.

Die Motion wurde im Nationalrat abgelehnt. Ausserhalb der SVP fand sich keine weitere Unterstützung für das Vorhaben. Dies ist umso erstaunlicher, dass die Motion nicht per se die Ablehnung der Änderungen der IGV fordert, sondern diese dem demokratischen Prozess unterstellt werden soll. Das Parlament verzichtet darauf, hier mitzubestimmen und überlässt es dem Bundesrat darüber zu entscheiden.

Auch im Ständerat wurde die Motion abgelehnt. Hier gab es jedoch Unterstützung einzelner Vertreter anderer Fraktionen. Von der Mitte haben Stefan Engler (GR), Beat Rieder (VS) und Heidi Z’graggen (UR) zugestimmt. Bei der FDP wurde die Motion von Petra Gössi aus dem Kanton Schwyz unterstützt. Offenbar konnte Pirmin Schwander seine Kollegin aus seinem Heimatkanton überzeugen.

Wie bereits erwähnt, möchte der Bundesrat die Antworten aus dem Vernehmlassungsverfahren in seine Entscheidung mit einfliessen lassen. Dieses Verfahren hat der Bundesrat gestartet, um dem grossen Interesse gerecht zu werden. Bis Februar konnten sich interessierte Kreise dazu äussern. Und diese Möglichkeit wurde rege genutzt. Über 600 Seite lang sind die veröffentlichen Antworten. Nun ist die Verwaltung daran, den Ergebnisbericht zusammenzustellen. Auf Grund der Antworten kann jedoch bereits heute eine Schlussfolgerungen vorweggenommen werden. Mehrheitlich werden die Änderungen gutgeheissen. Es gibt jedoch einige interessante Äusserungen von unerwarteter Seite, die aufhorchen lassen.

Überraschend lehnt der Kanton Bern, als einziger Kanton, die Änderungen der IGV ab und fordert den Bundesrat auf, die Anpassungen der IGV abzulehnen. Der Berner Regierungsrat sieht die Änderungen als problematisch. So wird dem WHO-Generaldirektor die Befugnis übertragen, Empfehlungen bezügliche nationaler Gesundheitspolitik abzugeben. Auch wenn diese Empfehlungen nicht bindend sind, sei die Beurteilung von Massnahmen eine nationale Aufgabe. Die Empfehlungen stellen daher einen Eingriff in die Befugnisse der Mitgliedsländer dar. Auch die verpflichtende Einführung einer nationalen IGV-Behörde für jedes Mitgliedsland sieht der Regierungsrat des Kantons Bern kritisch, ist die nationale Organisation doch Aufgabe des Mitgliedslands. Zudem befürchtet der Regierungsrat, dass die verstärkte Koordination und Überwachung durch die WHO zu einer stärkeren Einflussnahme der WHO auf die nationale Gesundheitspolitik führen werde. In Zeiten gesundheitlicher Krisen sei es von entscheidender Bedeutung, dass die Schweiz den notwendigen Spielraum für situative und flexible Entscheidungen behält. Unterschrieben ist die Vernehmlassungsantwort des Kantons Bern von Regierungsrätin Evi Allemann, Mitglieder der SP.

Spannend ist auch die Vernehmlassungsantwort von Interpharma, dem Interessenverband der Pharmaindustrie der Schweiz. Der Verband vertritt 23 Pharmaunternehmen, neben den für die Schweizer Volkswirtschaft wichtigen Firmen Novartis und Roche, finden sich mit Johnson & Johnson, AstraZeneca, Moderna und Pfizer auch die Hersteller der Corona Impfstoffe. Interpharma lehnt die Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften ab und fordert eine klare Definition der Begriffe «pandemische Notlage» und «relevante Gesundheitsprodukte». Weiter wird gefordert, dass die Bekämpfung einer Pandemie mittels freiwilligem Technologietransfer und der Gewährleistung des freien Warenverkehrs für medizinische Produkte erfolgen soll. Auch wird der verlässliche Schutz des geistigen Eigentums erwähnt. Daneben wird der Erhalt der Souveränität der Schweiz bei der Bekämpfung zukünftiger Pandemien bekräftigt. Einem Argument, dass auch in vielen Antworten der Kantone zu lesen ist.

Kommentar Politbeobachter

Das Parlament und der Bundesrat verweigern sich mit ihrem Vorgehen dem demokratischen Prozess. Man kann sich für oder gegen die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften aussprechen. Beides sind legitime Standpunkte. Sich aber der Debatte zu entziehen entspricht nicht einem allgemein anerkannten Demokratieverständnis. Der Politbeobachter hat bereits vor einem Jahr in einer Petition ans Parlament gefordert, dass die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften einem Bundesbeschluss unterstellt werden muss. Inklusive der Möglichkeit eines Referendum. Die Änderungen der IGV sind weitreichend, dass ein solches Vorgehen rechtfertigt.

Das Verfahren eines aktiven «Opt-out» ist grotesk. Ein solcher Automatismus ist grundsätzlich abzulehnen. Es widerspricht unserem Verständnis einer funktionierenden Demokratie. Statt über den Inhalt zu diskutieren, muss dafür gekämpft werden, dass der Entscheid überhaupt zur Abstimmung gelangt. Das Parlament hatte mehrfach die Möglichkeit gehabt, dieses Recht vom Bundesrat einzufordern. Einzig von der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei wurde diese Forderung unterstützt. Alle anderen Fraktionen blieben auf Tauchstation. Man vermied es, eine Debatte loszutreten. Man überliess es dem Bundesrat, die Argumente vorzutragen. Eine demokratische Debatte würde aber anders aussehen.

Quellen

Vernehmlassung Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)
https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ended/2024#https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/87/cons_1

24.4323 Motion: Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Den demokratischen Prozess gewährleisten. (Nationalrat)
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244323

24.4362 Motion: Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Den demokratischen Prozess gewährleisten. (Ständerat)
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244362

Bild Quelle
Parlamentsdienste / Rob Lewis

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