Grobfarlässiger Milliardenkauf
Seit letzter Woche sind die Verträge zur C-Impfstoffbeschaffung des BAG mit den Herstellern Novavax und Moderna ungeschwärzt veröffentlicht. Um die Bevölkerung zu schützen, wurde allein bei diesen Herstellern für rund eine Milliarde eingekauft. Das Problem: Die Hersteller wurden nicht verpflichtet, ein wirksames und sicheres Produkt zu liefern, und haften in keiner Weise für Schäden, die daraus entstehen. Besonders brisant ist dies, weil seit 2022 es in der Schweiz und in fast allen europäischen Ländern einen nie dagewesenen Geburtenrückgang gibt, der in einem klaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Start der Impfkampagne eingetreten ist.
Zu den Verträgen: Hätten Moderna und Novavax anstelle von Impfstoffen eine Salzlösung oder Appenzeller Schnaps als «Schluckimpfung» geliefert, wären der Schweiz die Hände gebunden gewesen. Ob dies besser oder schlechter gewesen wäre, lässt sich jedoch bis heute nicht mit Sicherheit sagen. Swissmedic hat die Produkte lediglich im Rahmen einer Notfallzulassung freigegeben, und ordentliche, placebokontrollierte, doppelt verblindete Studien zum Nachweis von Sicherheit und Wirksamkeit fehlen bis heute.
Entspricht es den Grundsätzen der öffentlichen Beschaffung, dass für eine Milliarde eingekauft werden kann, ohne dass der Lieferant die für den Käufer zentralen Produkteigenschaften in irgendeiner Form garantieren muss? Wohl eher nicht. War die objektive Gefährlichkeit von Sars-CoV-2 im Sommer 2020 bis etwa Ende 2021 dermassen gross, dass dies dazu legitimierte, nach dem «Prinzip Hoffnung» einen teuren und unsicheren Impfstoff einzukaufen und sämtliche daraus entstehenden Risiken zu übernehmen? Nein – zum Beschaffungszeitpunkt war die Annahme einer lebensbedrohlichen Pandemie für die gesamte Bevölkerung bereits falsifiziert, weil 95 Prozent der an Covid-19 Verstorbenen über 65 Jahre alt und/oder vorerkrankt waren.
Ist es vor diesem Hintergrund sinnvoll, 61 Millionen Impfdosen für rund 2 Millionen über 65-jährige Schweizerinnen und Schweizer zu bestellen, die davon potenziell einen Nutzen haben könnten? Die «Einkaufsabteilung» des Bundesamtes für Gesundheit agiert ganz offensichtlich als Handlanger der Pharmaindustrie – anders lässt sich nicht erklären, dass um den Faktor 20 bis 30 zu viele Impfstoffe bestellt wurden. Dieser Faktor ergibt sich daraus, dass sinnvollerweise nur diejenigen mit einem unerprobten Impfstoff behandelt werden sollten, für die auch ein relevantes Risiko durch die zu bekämpfende Krankheit besteht. Von insgesamt 61 Millionen bis März 2023 beschafften Impfdosen wurden rund 17 Millionen gebraucht. Am Ende landeten Corona-Impfstoffe im Wert von 1,3 Milliarden Franken im Abfall.
Unterzeichnet wurden die Verträge von der BAG-Direktorin Anne Lévy und Armeechef Thomas Süssli. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies für die hochbezahlten Spitzenbeamten juristische Konsequenzen hat, ist jedoch gering. Nach geltendem Recht haften Bundesangestellte faktisch nicht für Schäden, die sie angerichtet haben. ABF Schweiz spricht im Kontext der Impfstoffbeschaffung von einem «politischen Skandal von erheblicher Tragweite»: Es gehe um den Verdacht auf Veruntreuung, um Täuschung der Bevölkerung und um einen grobfahrlässigen Umgang mit Gesundheit und Steuergeldern in Milliardenhöhe.
Bemerkenswert sind auch die Unterlassungen in der Kommunikation des Bundesrates: Die Bevölkerung hätte darüber informiert werden müssen, dass die Impfung kaum geprüft und mit Risiken behaftet ist. Zur Erinnerung: Stattdessen wurde die C-Impfung als sicher und wirkungsvoll angepriesen. Zudem wäre es notwendig gewesen, angesichts der grossen Unsicherheiten ein sauberes Produktmonitoring durchzuführen. Ein solches hat nicht stattgefunden.
Zum Ende der Pressekonferenz skizzierte ABF Schweiz eine Reihe von Forderungen und kündigte an, entsprechende politische Vorstösse einzureichen:
- Alle Verträge müssen vollständig offengelegt werden, nach dem Prinzip «access to one, access to all» – auch die Schwärzungen im Pfizer-Vertrag.
- Damit solche Fehler in Zukunft nicht mehr passieren, muss die Haftung für das leitende und prüfende Kader in der Bundesverwaltung verschärft werden.
- Eine parlamentarische Prüfung und Kontrolle ist sicherzustellen.
- Eine vollständige und korrekte Information durch Bundesrat und BAG über die Covid-Impfstoffe ist notwendig – noch heute werden sie faktenwidrig als «sicher und wirksam» bezeichnet.
- Eine unverzügliche nachträgliche parlamentarische Prüfung und Kontrolle (Einsetzung einer Geschäftsprüfungskommission etc.) zu den Themen Nonvaleur, Veruntreuung sowie Umgang mit experimentellen und nicht erprobten Pandemie-Produkten.
Bald steht die Revision des Epidemiengesetzes (EPG) auf der politischen Agenda, und in zwei bis drei Jahren wird es vermutlich eine Referendumsabstimmung dazu geben. Die veröffentlichten Beschaffungsverträge der C-Impfstoffe sind ein weiteres Puzzlesteil für die längst überfällige Aufarbeitung der Corona-Zeit. Nur wenn eine solche erfolgt, wird sichergestellt, dass nicht erneut die gleichen Fehler begangen werden, wenn der nächste tatsächlich oder vermeintlich gefährliche «Käfer» durchs globale Dorf kriecht.
Quellen:
https://www.bag.admin.ch/de/beschaffungsvertraege-covid-19-impfstoffe
https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Mediennitteilung-ABF-Schweiz-21.04.26-.pdf
Bildquelle: https://www.youtube.com/watch?v=hZfrUlVgW_o