Propagandavorwurf an Jans und Cassis

Der Ständeratsvizepräsident der Mitte Partei Stefan Engler ist Rechtsanwalt und in der Regel kein Politiker, der seine Äusserungen übermässig zuspitzt. Umso mehr erstaunt sein Votum zum neun EU-Vertragspaket. Er sagt, die Informationspolitik zu den EU-Verträgen von Jans und Cassis würden die «Voraussetzungen einer vollständigen, sachlichen und transparenten Information» nicht mehr erfüllen. «Sie sind im besten Falle Propaganda.» Das ist «dicke Post» und Grund genug, sich den Rechtsübernahmeprozess bei den EU-Verträgen einmal genauer anzuschauen.

Grundsätzlich gibt es zwei Methoden mit sehr unterschiedlichen Prozessen bei der Rechtsübernahme. Das Äquivalenzverfahren und das Integrationsverfahren. Die neuen EU-Verträge bestehen aus einzelnen Abkommen für die separat definiert wurde, welches Verfahren gilt. Für die Abkommen über Landverkehr und technische Handelshemmnisse (MRA) gilt das Äquivalenz-, für die anderen Verträge (Freizügigkeit, Strom, Lebensmittel, Luftverkehr) das Integrationsverfahren.

Beim Äquivalenzverfahren sind die neuen EU-Rechtsakte nicht direkt anwendbar. Die Schweiz muss mit einer Verordnung oder einem Gesetz erreichen, dass ihr Recht jenem der EU entspricht. Am Ende muss eine gleichwertige Regelung vorliegen, die aber nicht mit jener der EU identisch sein muss. Die Äquivalenzmethode lässt der Schweiz etwas Spielraum und das Schweizer Parlament ist nach wie vor der Gesetzgeber.

Ganz anders schauts bei der Integrationsmethode aus. Die in Brüssel beschlossenen Rechtsakte werden unmittelbar Teil des Schweizer Rechts und gelten grundsätzlich direkt. Die Integrationsmethode ist ein weitgehender staatspolitischer Schritt für die Schweiz und funktioniert gemäss NZZ folgendermassen: «Erlässt die EU eine neue Vorschrift, informiert sie den Gemischten Ausschuss (GA) darüber, dass die Schweiz diese integrieren muss. Für jedes Abkommen gibt es einen Gemischten Ausschuss, der aus Beamten und Diplomaten der Schweiz und aus solchen der EU besteht. Der GA muss die Integration «so rasch als möglich» beschliessen. So steht es in den Verträgen. Dieser Beschluss des GA ist für die Schweiz bindend: Ab diesem Moment hat sie das EU-Recht übernommen und es tritt sofort in Kraft. Sagen die Diplomaten und Beamten im Gemischten Ausschuss Ja, sagt die Schweiz Ja».

Eine Ausnahme gilt auch beim Integrationsverfahren. Wenn die Diplomaten und Beamten im GA einen Konflikt eines neuen Gesetzes mit der Schweizer Verfassung verorten, hat die Schweiz zwei Jahre Zeit (bei einem Referendum drei Jahre) um das neue Recht einzuführen – ansonsten drohen Ausgleichsmassnahmen. Damit das Parlament seine Mitsprache rechtzeitig einfordern kann, müssen die Ratsmitglieder früh genug wissen, was sich in Brüssel tut und was auf die Schweiz zukommt. Denn wenn der Gemischte Ausschuss einen Rechtsakt erst einmal durchgewunken hat, ist er in Kraft.

 

Das Fazit: Dass fast die gesamte Rechtsübernahme nach dem Integrationsmodell funktioniert und die EU-Regeln direkt Teil der Schweizer Rechtsordnung werden, wurde bisher zu wenig thematisiert und vom Bundesrat kaum erwähnt. Weil dieser eigentlich sachlich und neutral informieren sollte, hat Ständerat Stefan Engler wohl recht. Cassis und Jans informieren einseitig und lassen sich wohl primär von polit-taktischen Überlegungen leiten. Anders lässt sich auch kaum erklären, dass sie kein Ständemehr für die EU-Verträge wollen.

 

Quellen:

https://www.nzz.ch/schweiz/beziehung-schweiz-eu-sollte-ein-rechtsakt-durchrutschen-ist-es-zu-spaet-dann-gilt-das-eu-recht-mit-allen-konsequenzen-ld.1891592

https://www.suedostschweiz.ch/blogs/berner-politik/information-oder-schon-propaganda

https://weltwoche.ch/daily/eu-vertraege-mitte-staenderat-stefan-engler-wirft-den-bundesraeten-jans-und-cassis-propaganda-vor/

https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2024/20241202172529500194158159026_bsd142.aspx

Bildquelle: Screenshot aus SRF-News https://www.srf.ch/news/schweiz/schweiz-eu-das-muessen-sie-zu-den-eu-vertraegen-wissen

 

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