EU: Meinungsfreiheit nur für Gleichgesinnte
Der ehemalige Schweizer Oberst im Generalstab Jacques Baud erfuhr aus den Medien, dass er auf die Sanktionsliste der Europäischen Union gesetzt wurde. Sein Vergehen: Er schreibt Bücher zum Ukraine-Konflikt und äussert sich mit einer Meinung dazu, die der EU missfällt. Weil er von seiner Redefreiheit gebraucht macht, wird nun sein Vermögen eingefroren und er kann nicht mehr reisen. Die offizielle Schweiz hüllt sich in Schweigen.
Jacques Baud ist nicht irgendein Influencer, der seine persönliche Meinung in die Welt hinausposaunt, sondern ein Mensch, der sich sein Leben lang für die Lösung von Konflikten eingesetzt hat. Der Westschweizer hat als pensionierter Oberst der Schweizer Armee viel militärisches Wissen und enorme Praxiserfahrung in der Mediation in bewaffneten Konflikten. Er arbeitete in ranghohen Positionen für die UNO, die NATO sowie den Nachrichtendienst des Bundes und lebt heute in Belgien. Aufgrund seiner Expertise hat er mit seinen Äusserungen zum Ukraine-Konflikt eine hohe Glaubwürdigkeit. Vermutlich, weil sich seine Sichtweise nicht mit derjenigen der EU-Spitzenpolitiker deckt, landet er nun auf der Sanktionsliste. Dass mächtige Menschen keine Freude an kompetenten Gegenpositionen haben, dürfte der Grund sein, weshalb Baud die Verbreitung «prorussische Narrative» vorgeworfen wird. Anstatt sich argumentativ mit seiner kritischen Stimme auseinanderzusetzen, versucht Brüssel ihn mundtot zu machen. Willkommen in der EU!
Dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger durch eine ausländische Staatengemeinschaft sanktioniert werden, ohne richterliche Entscheidung und ohne individuelle Anhörung, ist aus rechtsstaatlicher Perspektive in höchstem Masse problematisch. Dieses Vorgehen stellt einen schwerwiegenden Eingriff in fundamentale Menschenrechte dar. Die Meinungs- und Ausdrucksfreiheit, das Recht auf ein faires Verfahren, sowie der Schutz vor willkürlicher Bestrafung sind verletzt. Der Fall Jaques Baud könnte zu einem gefährlichen Präzedenzfall werden, weil er das Fundament pluralistischer, demokratischer Gesellschaften untergräbt.
Warum hat bei einem derart klaren Fall die Schweiz nicht schon lange zum Schutz des eigenen Staatsbürgers interveniert? Zielt das Schweigen der beiden EU-freundlichen Bundesräte Cassis (EDA) und Pfister (VBS) darauf ab, die EU auf keinen Fall zu verärgern? Liebäugeln Sie schon mit einer zweiten Karriere in Brüssel und haben Sie sich Berset zum Vorbild genommen? Noch sind die Gründe nicht bekannt und es lässt sich nur mutmassen. Ein paar erste kritische Fragen musste sich die Regierung aber bereits von Nationalrat Franz Grüter gefallen lassen, der eine Interpellation zum Thema einreichte. Zudem wurde der Bundesrat in einem offenen Brief des Associate Professors Dr. Pascal Lottaz aufgefordert, formell zum Schutz des eigenen Staatsbürgers bei der EU zu intervenieren. Auch wenn das letzte Wort in diesem Fall noch lange nicht gesprochen ist, steht ein «Learning» daraus bereits fest. Wenn die EU «am längeren Hebel» sitzt, sind Rechtsstaatlichkeit, Menschen- oder Verfahrensrechte nicht mehr immer verbindlich. Man könnte der EU in Bezug auf die Durchsetzung ihrer Interessen also Willkür vorwerfen. Nüchtern betrachtet sind das keine guten Voraussetzungen um als Kleinstaat mit einem solchen «Partner» Verträge abzuschliessen.
Quellen:
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254632
https://globalbridge.ch/jetzt-sanktioniert-die-eu-auch-den-schweizer-jacques-baud/
Bildquell:
https://globalbridge.ch/jetzt-sanktioniert-die-eu-auch-den-schweizer-jacques-baud/