Ergebnisbericht Revision Epidemiengesetz publiziert
Der Bundesrat will die Bevölkerung besser vor künftigen Pandemien schützen und schlägt deshalb eine Änderung des Epidemiengesetzes vor. Nun liegt der Ergebnisbericht zu den Vernehmlassungsantworten vor. Der Bundesrat hat zusammen mit seiner Botschaft die Gesetzesrevision ans Parlament überwiesen. Das Problem: Die für eine zielführende Revision des Epidemiengesetzes notwendige Aufarbeitung der Corona-Zeit ist noch immer nicht ausreichend erfolgt. Weil sich Politiker aber auch BAG-Beamte ungern mit den eigenen Verfehlungen auseinandersetzen, besteht das Risiko, dass die Fehler der letzten Krise nun unreflektiert in das neue Gesetz einfliessen.
Rund 250 Organisationen und über 1.500 Privatpersonen haben sich zum Gesetzesentwurf geäussert. Nur selten wurden so viele Vernehmlassungen eingereicht und seit kurzem gibt es auch den zusammenfassenden Bericht dazu. SVP und EDU lehnen eine Revision ab und fordern eine vorgängige Aufarbeitung der Covid-19 Epidemie. Die anderen Parteien kritisieren nur einzelne Punkte des Gesetzes, begrüssen jedoch die Revision im Grundsatz. Von Privatpersonen wird der Gesetzesentwurf breit abgelehnt.
Als nächstes wird das Epidemiengesetz nun im Parlament debattiert. Es wird mit Sicherheit zahlreiche Anpassungen gegenüber der aktuellen Version geben und es ist absehbar, dass gegen das «neue» Epidemiengesetz das Referendum ergriffen werden wird. Momentan ist davon auszugehen, dass eine Abstimmung zum Gesetz 2027 stattfinden wird, denn das Inkrafttreten ist vom Bundesamt für Gesundheit auf 2028 angedacht.
Das Aktionsbündnis Schweiz hat eine Zusammenfassung zu den am meisten kritisierten Punkten des Gesetzes und der Stellungnahme des Bundesrates publiziert. Der Ergebnisbericht der Vernehmlassungen ist hier abrufbar.
Quellen:
https://www.news.admin.ch/de/newnsb/bsK3eKI4YEBk2WV4neaE8
https://www.bag.admin.ch/de/epidemiengesetz-ueber-die-revision
Bildquelle: https://www.bag.admin.ch/de