Good-News: Einführung einer Volksmotion wird realistisch
Zwischen dem einflussreichen und teuren Initiativrecht und dem zu wenig verbindlichen Petitionsrecht klafft ein Loch. Nachdem 2012 der Ständerat die Idee einer Volksmotion klar ablehnte, haben nun Politiker aus verschiedenen Fraktionen ein Postulat eingereicht, das zusätzliche politische Rechte fordert. Kommt das Anliegen durch, wäre dies ein Quantensprung für unsere direkte Demokratie!
Wie könnte eine solche Volksmotion konkret ausgestaltet sein? Der frühere Ständerat Thomas Minder, der die Idee vor gut 10 Jahren vorantrieb, schlug damals vor, dass auf Bundesebene beispielsweise mit 25.000 beglaubigten Unterschriften eine Volksmotion eingereicht werden könnte. Diese müsste dann analog einer Motion eines Parlamentariers behandelt werden. Heutzutage sind auch digital eingereichte Unterstützungsbekundungen für ein Anliegen denkbar. Auf kantonaler Ebene in Solothurn, Schaffhausen, Freiburg, Neuenburg und Appenzell Ausserrhoden existiert die Volksmotion bereits und die Erfahrungen mit dem Instrument sind überwiegend positiv. Die Postulate zur Prüfung der Volksmotion, die nun eingereicht wurden, fordern den Bund auf, im Detail zu prüfen, wie eine Volksmotion heutzutage ausgestaltet sein könnte, und welche Auswirkungen sie auf das politische System hätte.
Wie geht es nun weiter? Der Bundesrat sollte nun bis zum Beginn der nächsten ordentlichen Session einen Antrag auf Annahme oder Ablehnung des Postulats im Parlament stellen. Danach wird im Rat, in welchem das Postulat eingereicht wurde, darüber abgestimmt. Ein angenommenes Postulat wird vom Bundesrat erfüllt, indem er in einem separaten Bericht, im Geschäftsbericht oder in einer Botschaft zu einem Erlassentwurf der Bundesversammlung Bericht erstattet.
Gelingt es, eine Volksmotion einzuführen, hätten politische Akteure, welche sich keine Initiative oder ein Referendum leisten können, mehr Möglichkeiten sich einzubringen. Dies würde die Partizipation im politischen System erhöhen und somit zum Zusammenhalt der Bevölkerung beitragen. Zudem würde dieser Weg begünstigen, dass Veränderungsvorschläge des Volkes eher auf derjenigen Stufe der Rechtsordnung geregelt werden, auf die Sie gehören. Ein Beispiel: Das vom Volk gewünschte «Burka-Verbot» ist letztlich eine «Bekleidungsvorschrift», die auf Verordnungsstufe geregelt werden müsste, aber nun auf der Verfassungsstufe verankert ist. Dies ist deshalb der Fall, weil das Volk sich nur auf dem Weg der Volksinitiative einbringen kann und keine direkte Möglichkeit besteht, auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe eine Veränderung einer Vorschrift zu erwirken. Eine Volksmotion würde somit einen sinnvollen Weg darstellen, die Verfassung nicht aufzublähen. Wenn das Parlament im Sinne der Bevölkerung agiert, liesse sich per Volksmotion wohl auch die eine oder andere teure Volksabstimmung vermeiden.
Und noch ein anderer trivialer Vorteil des Instruments: Wenn mehr vom Volk gestartete Begehren verbindlich auf dem Tisch der Parlamentarier landen, hat dies zwangsläufig zur Folge, dass weniger Zeit für von Lobbyorganisationen und Parteizentralen lancierte politische Begehren bleibt. Für die Parlamentarier gäbe es mit einem Recht zur Volksmotion zwar mehr Arbeit, diese wäre aber letztlich stark an die Wünsche der Bürger gebunden. Zumindest im Moment, solange es noch nicht allzu konkret ist, unterstützen zahlreiche Fraktionen den Vorschlag für eine Volksmotion. Hoffen wir, dass es so bleibt!
Quellen:
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254092
https://www.srf.ch/news/bern-freiburg-wallis-freiburgs-jugend-schafft-sich-per-volksmotion-gehoer