E-ID: Stadtbevölkerung überstimmt ländliche Regionen

Nur in 7.5 Ständen hiess eine Mehrheit der Stimmenden die E-ID gut. Die restlichen 15.5 Stände waren dagegen. 21’266 Stimmen haben den Unterschied gemacht und die Abstimmung war überraschend knapp. Politologe Lukas Golder interpretiert das Ergebnis als ein «Misstrauensvotum» gegenüber der Regierung. Man kann zurecht von einem Achtungserfolg des «Nein-Lagers» sprechen, welches besser mobilisierte als die Befürworter.

Die Parteipräsidentinnen und Parteipräsidenten diskutierten die Abstimmungsergebnisse und betonten, dass die E-ID freiwillig bleiben muss. Auch der Bundesrat unterstrich in seiner Medienkonferenz, dass er die Minderheit ernst nehmen will. Wie viel die schönen Worte nach dem «Abstimmungskrimi» mittel- und langfristig nützen, wird sich zeigen. Zumal sich Politiker selten um ihre Statements «von gestern» kümmern, ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass diese viel bewirken werden.

Spannend bleibt jedoch, wie die Justiz die von zwei verschiedenen «Nein-Komitees» eingereichten Abstimmungsbeschwerden behandelt. Die NZZ am Sonntag machte vor wenigen Tagen publik, dass die Swisscom rund 30’000 Franken an das «Ja-Komitee» zur E-ID-Abstimmung gespendet hat. Weil es sich damit um eine unzulässige Einflussnahme des staatlichen Akteurs Swisscom handelt, wurden Abstimmungsbeschwerden eingereicht. Wenn eine solche Beschwerde gutgeheissen wird, und die Abstimmung äusserst knapp ausgefallen ist, kann dies im Extremfall zu einer Abstimmungswiederholung führen. Prima-vista sind beide Voraussetzungen erfüllt. Seit 1848 annullierte das Bundesgericht jedoch erst einmal eine Abstimmung. Bei der CVP-Initiative zur «Heiratsstrafe», welche 2016 knapp mit 50.8% abgelehnt wurde. Der Grund: Der Bundesrat behauptete vor der Abstimmung, 80’000 Ehepaare seien steuerlich benachteiligt gegenüber unverheirateten Paaren und würden von der Abschaffung der Heiratsstrafe profitieren. Die Schätzung beruhte auf veralteten Zahlen von 2001. Nach der Abstimmung wurde bekannt, dass tatsächlich rund 450’000 Paare von der Heiratsstrafe betroffen sind. Dies stellt für das Bundesgericht eine schwerwiegende Verletzung der Abstimmungsfreiheit dar. Da das Ergebnis der Volksabstimmung äusserst knapp war, hat es entschieden, die Volksabstimmung zu annullieren. Ob für das Bundesgericht wiederrechtliche Kampagnenfinanzierung genauso schwer wiegt wie Fehlinformation des Bundesrats, wird sich noch zeigen. Entsprechende Rechtssprechungen sind nicht vorhanden.

 

Quellen:

https://www.srf.ch/news/schweiz/auch-befuerworter-kritisch-swisscom-spende-fuer-e-id-kampagne-sorgt-fuer-kritik

https://www.tagesanzeiger.ch/e-id-abstimmungsbeschwerde-gegen-swisscom-nach-knappem-ja-926147941638

https://www.swissinfo.ch/ger/demokratie/historischer-entscheid_denn-abstimmungsinformationen-muessen-glaubwuerdig-sein/44887848

 

Bildquelle:

https://abstimmungen.admin.ch/details/2025-09-28?proposalId=6790

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