Diskussion zur Windkraft neu lanciert

Über 100 Personen haben in Bern am Freitag, dem 25. Juli, die Volksinitiativen zum Schutz des Waldes und der Gemeinden erfolgreich – mit je rund 110.000 beglaubigten Unterschriften – eingereicht.  Zwei nationale Volksinitiativen fordern: keine Windparks in Wäldern und ein Baustart von Windkraftwerken nur mit dem vorgängigen Vetorecht der betroffenen Bevölkerung.

Wenn die Initiativen beim Volk durchkommen würde, wäre der Ausbau der Windenergie in der Schweiz erschwert. Auf die Versorgungssicherheit der Schweiz wird dies aber, entgegen den Warnungen des Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE), keinen grossen Einfluss haben. Der Anteil der Windenergie an der Gesamtstromerzeugung – rund 0,3 % – ist schlicht zu gering. Für die langfristige Stromversorgungssicherheit in der Schweiz ist Technologieoffenheit betreffend Atomkraft entscheidend. Die Versorgung wird nur am Rande von der Anzahl Windkraftwerken abhängen. Auf das Schweizer Landschaftsbild und die Lebensqualität der Menschen, die in der Nähe von Windrädern leben, haben diese aber einen entscheidenden Einfluss. Ein Vorteil eines steigenden Windkraftanteils im Strommix muss aber trotzdem erwähnt werden: Windkraftwerke liefern den Grossteil der Energie im Winter – relativ  genau entgegengesetzt zu der Produktionskurve der PV-Anlagen –, also genau dann, wenn Strommangellagen am häufigsten auftreten.

Einen guten Überblick, was politisch seit der Lancierung der Windkraftinitiative auf nationaler, aber auch auf kantonaler Ebene passiert ist, hat der Nebelspalter zusammengestellt – vgl. Box.

Was bisher geschah: Seit der Lancierung der beiden Initiativen im Januar 2024 ist einiges passiert, was die Brisanz der beiden Volksanliegen noch erhöht. Konkret:

  • Im Februar 2024 trat der sogenannte Windexpress in Kraft. Diese Gesetzesrevision schränkt die Mitbestimmung der Standortgemeinden von Windparks ein. Künftig entscheiden nicht mehr die Gemeinden, sondern die Kantone über die Baubewilligung von Windenergieanlagen von nationalem Interesse, sofern bereits von den Gemeinden beschlossene entsprechende Nutzungspläne vorliegen. Der Weiterzug von Beschwerden gegen Windräder ist in den meisten Fällen nur noch bis zum obersten kantonalen Gericht möglich, nicht mehr bis ans Bundesgericht. Diese Änderungen betreffen etwa geplante 150 Windräder. 
  • Mit dem sogenannten Beschleunigungserlass, der derzeit noch im Parlament beraten wird, soll das Bewilligungsverfahren für Windparks weiter vereinfacht werden. Die Gesetzesvorlage strafft zudem die Beschwerdeprozesse.
  • Im Februar 2024 beschloss der Kantonsrat Zürich, dass beim Bau von Windrädern keine Mindestabstände gelten sollen. Entsprechend wären die Bestimmungen einiger Zürcher Gemeinden für Mindestabstände unzulässig. Der grüne Baudirektor Martin Neukom will auf dem Kantonsgebiet 120 grosse Windräder bauen lassen.
  • Im Juni 2024 hat das Schweizer Stimmvolk dem Stromgesetz zugestimmt. In diesem Rahmen soll auch die Windkraft ausgebaut werden. Energieminister Albert Rösti sprach von maximal 200 Windrädern bis im Jahr 2035. Wie der «Nebelspalter» vorrechnete, wären für die angekündigten Ausbauziele aber bis zu 600 Windräder notwendig.
  • Im Oktober 2024 hat der Kanton St. Gallen einen Richtplan für Windkraft verabschiedet, der den Gemeinden das Recht nimmt, über Windanlagen abzustimmen. Es gab keine Möglichkeit für das Volk, diese Streichung des kommunalen Bestimmungsrechts  zu verhindern. Die St. Galler Regierung will im Jahr 2050 zehn Prozent des Strombedarfs mit Windkraft decken, wozu rein rechnerisch etwa 50 grosse Windräder nötig wären. Albert Rösti hatte im Vorfeld der nationalen Abstimmung über das Stromgesetz jedoch versprochen, dass die Mitsprache der Bevölkerung nicht eingeschränkt werde (wollte mit dieser Aussage später aber nur Einschränkungen durch den Bund gemeint haben).
  • Im November 2024 entschied das Stimmvolk des Kantons Luzern, dass Gemeinden künftig kein Recht mehr haben, über Windräder auf ihrem Gebiet abzustimmen.
  • Im Dezember 2024 sagte Christoph Brand, Chef des grössten Schweizer Energiekonzerns Axpo, in einem Interview, in der Schweiz brauche es 1200 Windräder. Später gab das Unternehmen das Malbüchlein «Die Kraft des Windes» für Kinder heraus, das den Bau von Windrädern propagiert.
  • Im Januar 2025 gab der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen bekannt, dass er den Zubau von Windkraft favorisiert, um die absehbare Winterstromlücke im Jahr 2050 zu füllen. Konkret sollen mindestens 2000 Windräder zusätzlich installiert werden

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